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Karenz:trotzdem Unfallversicherung nötig bei geringfügiger Beschäftigung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von katmum83, 28 Mai 2011.

  1. katmum83

    katmum83 Gast-Teilnehmer/in

    hallo,
    ich bin seit nov 2010 in karenz und gehe seit einem monat geringfügig arbeiten. heute habe ich meinen ersten lohnzettel bekommen und da habe statt der 355 brutto nur noch 299 netto bekommen- der rest wurde mir unfallversicherung abgezogen.

    ist das rechtens? bin ich nicht sowieso mit dem kinderbetreuungsgeld schon sozial-, kranken-, UND unfallversichert?

    ich war während meiner schulzeit 2002 auch geringfügig arbeiten und damals war noch brutto für netto!?!?!

    bitte um hilfe, vielen lieben dank.

    kathi
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Da kann etwas nicht stimmen bei deiner Abrechnung!
    Zum einen bekommst du bei einer geringfügigen Beschäftgigung (2011 sind das 374,02 Euro im Monat) das Gehalt Brutto für Netto ausbezahlt.
    Zum Anderen hat den Unfallversicherungsbeitrag iHv. 1,4% deines Bruttogehalts der Arbeitgeber zu entrichten!

    Die Unfallversicherung ist für gf. DV vorgeschrieben und auch rechtens, der Umfang derselben umfasst Arbeits- und Arbeitswegsunfälle.

    Durch das KBG bist du zwar krankenversichert, eine Unfallversicherung für eine Beschäftigung ist hier aber nicht enthalten.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. amanin

    amanin Gast

    Das ist richtig!!! Unfallversicherung ist vom DG zu tragen!!!
     
  4. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    wann (genaues datum) hast du deinen ersten arbeitstag gehabt?
     
  5. katmum83

    katmum83 Gast-Teilnehmer/in

    hallo

    danke schon mal für eure antworten. mein erster arbeitstag war sa der 30.4. seit dem war ich 5 samstage dort.

    laut meinem vertrag verdiene ich €355 brutto (und leider nicht bis zur geringfügigkeitsgrenze von €374) für 9,25 wochenstunden.

    laut brutto netto rechner im internet zieht es automatisch knapp über 50 euro vom lohn ab, aber warum, wenn es doch der dg bezahlen müsste???

    vielen dank

    kathi
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bei geringfügigen DV stimmen die Angaben einiger Brutto-Netto Rechner nicht.
    Für geringfügige DV ist die Lohnzahlung BRUTTO=NETTO und KEIN ABZUG von Unfallversicherung bzw. SV-Beiträgen vorgesehen!

    Kontaktier die Lohnverrechnung und frag mal nach warum du auf deinem Lohnzettel Abzüge stehen hast!!!
    Wie schon erwähnt selbst wenn es der Unfallversicherungsbeitrag ist (den ja der AG bezahlen muss) ist die Summe viel zu hoch da dieser ja lediglich mit 4,97 Euro zu Buche schlägt!

    Liebe Grüße
    Mats

    edit: Unter bestimmten Voraussetzungen hat der AG eine Dienstgeberabgabe zusätzlich zum UV-Beitrag zu leisten, das Wichtige dabei ist aber:
    Für dich als AN hat das keinerlei Auswirkungen was die Lohnauszahlung Brutto für Netto betrifft!!
     
  7. katmum83

    katmum83 Gast-Teilnehmer/in

    danke mats,

    hab grad mit der ak telefoniert. die haben mir das auch noch mal bestätigt.

    er hat gesagt es kann sein, dass ich voll versichert wurde, weil ich eben einen tag VOR monatsbeginn angefangen habe und damit evtl über die geringf. grenze gekommen bin ;(

    ich ärgere mich so über mich selber, dass ich mich bei solchen sachen nicht besser auskenne- denk mir ich komm ihnen entgegen, wenn ich den sa früher anfange und dann sowas :(

    aber wenn ich ab nächsten monat die 355 bekomm, kann ich damit leben.

    und hoffentlich wieder ein stück dazu gelernt.

    lg, kathi
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das mag für den April durchaus Gültigkeit haben, aber im Mai hast ja die gf.Grenze keinesfalls überschritten.

    Kontaktier die Lohnverrechnung und frag gleich mal nach!!!
     
  9. katmum83

    katmum83 Gast-Teilnehmer/in

    aber im april bin ich ja gar nicht extra verrechnet worden?!?!

    ich bin am sa wieder da, dann schau ich, was mir die dame zurückgeschrieben hat und dann ruf ich am mo an.

    danke nochmals mats.
     
  10. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    das heisst der eine tag im april u. mai wurden dir als mai-gehalt bezahlt?
     
  11. amanin

    amanin Gast

    Wenn du im Mai 355 Euro verdient hast bist du UNTER der Geringfügigkeitsgrenze!
    Vergiss den Brutto - Netto - Rechner bei geringf.

    Warum für den April keine Abrechnung für 1 Tag gemacht wurde, ist mir allerdings schleierhaft!!!

    Richtige Arbeitsweise wäre gewesen:
    Anmelden ab 30.4 bis lfd.
    Gehalt für 30.4.
    Gehalt für 1-31.5.

    Mit beiden Bezügen solltest du nicht über die 374,02 kommen.
    Im übrigen ist der Tagsatz für geringf. 28,72 ;)

    Bitte wo hat die LV ihre Ausbildung gemacht :eek:

    Wenn du Fragen hast, meld dich ;)
     
  12. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    wahrscheinlich leider gar nirgends. in zeiten des sparens und der computer glauben viele firmen dass man eh keinen ausgebildeten lohnverrechner mehr braucht weil "da gibt ma eh nur die zahlen ein, das andere macht er der computer". :rolleyes:
     
  13. amanin

    amanin Gast

    Puh, ich das fänd ich jetzt aber sehr erschrecken!
    Va weil ich grad die Ausbildung dazu mache und das ist schon sehr viel, das macht ma nicht so "nebenbei" :rolleyes:
     
  14. katmum83

    katmum83 Gast-Teilnehmer/in

    nein, ich hab für den april keine abrechnung bekommen.
    wie gesagt ich werde am sa mal schauen, was mir die dame zurückgeschrieben hat.

    bist du SICHER, dass man diesen einen tag (30. april) nicht mehr zum mai dazu nehmen darf?

    und falls die sich geirrt haben, ist das irgendwie wieder rückgängig zu machen? eher nicht, oder?


    lg kathi
     
  15. pju

    pju Gast-Teilnehmer/in

    zum ersteren:
    kbg-bezieherinnen sind kv - versichert.
    bei geringfügiger beschäftigung bist du nur uv-versichert.

    ausser es übersteigt die geringfügigkeitsgrenze - dann bekommst du im darauf folgenden jahr eine abrechnung für die kv von der gkk - hier würde ich dir raten-monatlich einen kleinen betrag auf ein sparbuch zu legen, da es in vielen fällen zum "AHA"-erlebnis kommt, wenn die jahresrechnung kommt.

    falls du aber immer unter der gf-grenze bleibst sind die oberen zeilen hinfällig.
    nur würde ich das bei deinem konkreten fall mit der firma klären! die müssen ja auch eine beitragsnachweisung a d gkk übermitteln. dh die bn´s müssen dann auch stimmen. und bn´s an die gkk werden monatlich abgerechnet.

    april und mai gehören nach m.w. gesondert verrechnet.

    lg pju
     
  16. amanin

    amanin Gast

    SEHR SICHER!!! ;)
    April ist April und nicht Mai ;)

    Ja klar können die das rückgängig machen ;)

    Zum Rest siehe unten.

    Danke erspar ich mir das schreiben :D
    @Fett, genau!

    Wenn du uns nicht glaubst frag bei der AK nach ;)
     

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