1. Reden wir miteinander ...

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Karenz teilen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Arie, 15 Mai 2008.

  1. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Kann man nachträglich noch statt nur als Mutter in Karenz zu gehen, die Karenz zwischen beiden Eltern aufteilen?

    liebe Grüße,
    Arie
     
  2. snuki

    snuki Gast

    ja klar..
    musst núr einen schrieb schreiben dass du auf das geld zugunsten deines lg verzichtest, und er muss einen antrag ausfüllen..
     
  3. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Kann man auch gleichzeitig?
     
  4. snuki

    snuki Gast

    ja ein monat glaub ich..
     
  5. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Bitte: zwischen Karenz und KBG unterscheiden!!!!

    Karenz: arbeitsrechtliche Freistellung, Dienstgeber zu melden; max. bis 2. Geburtstag möglich, danach evtl. Sonderurlaub, wenn DG zustimmt.
    Man kann eine einmal abgegeben Karenzmeldung nicht einseitig zurücknehmedn, geht nur, wenn Dienstgeber zustimmt.
    Wechselt man sich bei der Karenz ab, dann kann man 1 Monat überschneidend daheimbleiben (dafür endet die Karenz für beide schon mit dem 23. Lebensmonat, das eine Monat wird also hinten abgezogen).

    KBG: Geldleistung für Kindesbetreuung, dabei ist es egal, ob man arbeitet, in Karenz ist oder nicht.
    Hat man den Antrag schon abgegeben und will dann doch kürzer beziehen, ist das kein Problem. Schreiben zu KK und fertig. Der Kindesvater stellt dann den Antrag bei seiner KK.
    Man kann aber nicht 1 Monat gleichzeitig KBG beziehen (nur hintereinander).

    LG
    S.
     
  6. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Und auch nicht jeder das Halbe?
     
  7. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in


    Mindestbezug: 3 Monate

    Gleichzeitig bedeutet: für dieselben Tage bekommen Mutter und Vater KBG, dafür wird das hinten abgezogen, wie gesagt, hintereinander geht.
    Es geht zB: Frau bezieht bis 15. des Monats, ab dann bezieht Vater.
     
  8. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    Und die Zuverdienstgrenze gilt nur während des KBG-Bezuges, oder?

    Also, wenn ich 2008 9 Monate Hausfrau und KBG-Bezieher ohne Zuverdienst bin, während er arbeitet und über 16.200 verdient, und er dann 3 Monate in Karenz geht und KBG bezieht, muß nix zurückgezahlt werden?

    Und wie ist das dann mit der Familienbeihilfe? Wer bezieht die dann? Ist es ein Problem, wenn man sich die Karenz teilt, aber keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz führt?
     
  9. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Zuverdienst (= zum KBG dazuverdienen) gilt nur für die Zeit des KBG-Bezuges.

    FBH kann gleich bleiben.

    Unterschiedliche Wohnsitzmeldungen sind ein Problem, man muss ja für das KBG im gleichen Haushalt leben (Lebensmittelpunkt). Nur dort, wo Hauptwohnsitz gemeldet ist, ist Lebensmittelpunkt (Meldegesetz).
    Dasselbe gilt für die FBH.
     
  10. snuki

    snuki Gast

    aber mit der zuverdienstgrenze ist es schon so, dass die monate miteinberechnet werden die du nciht beziehst..

    soweit ich das jetzt nach 5 anrufen verstanden habe..

    bei mir ist es auch so, dass ich 6 monate beziehe, aber trotzdem auf das jahresgehalt berechnet zuviel verdiene..

    wenn du jänner-oktober garnix verdienst, dann gehts sich aus..

    aber ich leg meine hand dafür jetzt acuh nicht ins feuer, das is das, was mir der komepetenteste wgkk-kbg-betreuer gesagt hat..
     
  11. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    Danke! Habe mich auch noch mal bei gkk erkundigt (ak war immer besetzt oder nicht da).

    @snuki: So was war auch meine Befürchtung, aber die Zuverdienstgrenze/Jahr gilt doch nur für das Geld, was der jeweilige kbg-bezieher in den Monaten noch dazuverdient, wo er kbg bezieht????!
    Sonst müßte ja wahrscheinlich fast jeder, der sich die Karenz teilt, und wo immer je ein Partner Vollzeit arbeitet, Kindergeld zurückzahlen.
     
  12. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Guter Tipp: KBG-Zuverdienst-Rechner:

    https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/

    Da kann man sich nicht nur den eigenen Zuverdienst errechnen, die i-Felder geben viele Infos.

    LG
    S.
     

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