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Karenz - Selbstständigkeit - AMS

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sternenzauber, 30 Juni 2011.

  1. Sternenzauber

    Sternenzauber Gast-Teilnehmer/in

    Kennt sich da jemand aus?

    Meine Karenz geht noch bis Sommer 2012. Unsere Kinder haben einen kurzen Altersabstand, daher war ich mehr als 2 Jahre am Stück in Karenz, pro Kind aber nie länger als den gesetzlichen Anspruch von 2 Jahren.

    Das bestehende Dienstverhältnis werde ich nicht wieder aufnehmen können. Kinderbetreuung habe ich das erste halbe Jahr danach vermutlich keine. Mit 2,5 kann der jüngste in den Kiga gehen.

    Meine Fragen:

    - Hätte ich eine Kinderbetreuung für 16 Stunden, hätte ich nach der Karenz ja Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn ich das halbe Jahr bis der jüngste in den Kiga gehen kann freiwillig oder mangels Kinderbetreuung zuhause bleibe, ist mein Anspruch danach noch da oder ist er weg?
    - Ich mache im Herbst eine Ausbildung und möchte dann auf selbstständiger Basis Kurse anbieten. Das wird zT noch in der Karenz sein. Wenn ich nach der Karenz vollversichert bin durch diese Tätigkeit, muss ich dann wieder 6 Monate eingezahlt haben, bis ein Anspruch entsteht? Entsteht da überhaupt einer? Oder müsste man da zusätzlich noch was einzahlen?
    - Sollten wir uns für ein weiteres Kind entscheiden: Ist es in irgendeiner Weise (bedeutend) schlechter, wenn das Kind erst nach der Beendigung des Dienstverhältnisses geboren wird? Wochengeld fiele glaub ich weg, aber sonst? Bzw gäbe es einen guten Grund (außer WG), ein weiteres Kind doch noch innerhalb der Karenz dranzuhängen? (Auch bzgl möglicher Ansprüche irgendeiner Art) Die Selbstständigkeit ist sicher im kleinunternehmerischen Bereich bzw würd sie wohl mit der Zuverdienstgrenze auch vereinbar sein.

    Sorry, ist lang geworden. Ich hoffe, ihr blickt ungefähr durch. Wenn nicht, bitte nachfragen. Danke!

    lg Sternenzauber

    PS: Ich hab an sich nicht vor, "Kunde" des AMS zu werden. Aber bevor ich ins kalte Wasser springe, wüsst ich trotzdem gern, wies im Notfall aussieht.
     
  2. Yanira

    Yanira Gast

    Ein bisschen kann ich dir beantworten:

    1. ja, du bekommst Arbeitslosengeld, wenn du 16 Std. eine Betreuung hast.
    2. ja, du bekommst auch Arbeitslosengeld, wenn du länger als die Karenz daheim bist und dich ein 1/2 Jahr selbst erhaltest und dich dann erst bei ihnen meldest.

    .. du könntest dich auch gleich nach der Karenz melden und sagen, du willst nur zB: den Unternehmergründerkurs (den gibt es falls es dich interessiert - genaueres beim AMS fragen - ein Bekannte machts gerade) machen und kein Arbeitslosengeld zu dieser Zeit beziehen .. dann bleibt dein Arbeitslosengeldbezug bestehen, bis du ihn beziehen willst. Also du wirst nicht gezwungen einen Arbeitslosgeldantrag zu stellen.

    3. wegen weiterem Kind: bist du gerade beim Ams gemeldet, wenn du schwanger bist, dann bekommst du 180% vom Arbeitslosengeld als WG .. bzw. Notstand (aber wenn dein Partner zuviel verdient, gibts keinen Notstand)

    Wenn du während deiner Ausbildung (du bist voll versichert? Also auch Arbeitslosenversichert? Bekommst du denn währenddessen Geld?) schwanger wirst, wirds wohl kein WG geben .. außer du bekommst Ausbildungsgeld etc. .. Sonst bekommst du natürlich nach der Geburt wieder KBG und Familienbeihilfe.

    Bei der selbständigen Tätigkeit kenn ich mich leider nicht aus .. ich glaub aber, du musst nicht nochmal mindestens 6 Monate einzahlen, wenn du dein Arbeitslosengeldanspruch noch nicht verbraucht hast. Aber wie oben schon erklärt, musst du kein Arbeitslosengeld beantragen, somit bleibt der Bezug bestehen. Wie von der selbständigen Tätigkeit das WG berechnet wird, kann ich dir leider nicht mehr sagen. Aber wenn du WG-Bezug googlest .. dann wirst du sicher diesbezüglich fündig werden. ;)

    Hoffe ich konnte dir etwas helfen. (Aber geh einfach mal zum AMS unter erkundige dich mal. ;))
     
  3. Sternenzauber

    Sternenzauber Gast-Teilnehmer/in

    Danke, Yanira. Dass der Anspruch bestehen bleibt, wenn man nicht arbeitet und nicht arbeitslos gemeldet ist, wusste ich nicht. Bild mir ein, da kürzlich was gelesen zu haben, dass da was verfällt, aber das dürfte ich falsch verstanden haben.

    Bzgl der Ausbildung: Die dauert nur 5 Tage und danach kann ich dann (so alles klappt) meine Kurse anbieten. Im ersten Jahr wäre ich noch in Karenz bzw bekäme ich noch KBG und wäre darüber versichert. Je nachdem wie es läuft, fällt für die Tätigkeit daher entweder nur Unfallversicherung an oder ich muss mich sowieso voll versichern (Einkommensgrenzen).

    Unternehmensgründerkurs klingt zwar interessant, da habe ich aber genauso das Problem der Kinderbetreuung. (Und ich sitz quasi an der Quelle, kenne die TM-Regionalleiterin recht gut. Nur wo nix ist...)

    Mir ginge es nur darum, dass ich nicht ganz im Regen stehe, wenn der Plan nicht aufgeht und ich nicht sofort was finde. Aber wenn der Anspruch scheinbar aufrecht bleibt, passts ja. :)
     
  4. Yanira

    Yanira Gast


    Ja bleibt aufrecht .. kann dich ja niemand zwingen zum Ams zu gehen. (Könntest ja theoretisch Hausfrau sein und beim Mann mitversichert sein.) Und da du ja Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, nimmt dir das sicher keiner weg. ;) (glaub, es kommt aber darauf an, wie lange du dann nicht mehr gearbeitet hast .. aber da bin ich nicht so sicher)
     
  5. Sternenzauber

    Sternenzauber Gast-Teilnehmer/in

    Zwingen nicht, aber die Frage ist halt, ob der Anspruch dann irgendwann verfällt. Oder unter welchen Umständen er verfällt. Das sollte ich aber wirklich beim AMS direkt nachfragen.

    Danke!
     

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