1. Reden wir miteinander ...

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Karenz - Pension

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von amara, 8 April 2008.

  1. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Wer kennt sich mit der Auswirkung der Karenz auf die Pension genauer aus? Ich habe das durchgelesen http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270215.html , aber ich kenn mich einfach zu wenig aus. Wenn ein Monat Kindererziehungszeit mit 1.423,87 bewertet wird, bedeutet das, so als ob ich diesen Betrag brutto verdient hätte?
    Und das Pensionssplitting? Hat jemand von euch vor das zu machen? Ich finde das eigentlich ganz gut. Wenn man "für immer" zusammenbleibt ist es eh egal und sonst hat man wenigstens auch als Frau eine Chance auf Pension. Vor allem, weil man ja nach der Karenz meistens Teilzeit arbeitet.
     
  2. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    Das würd mich auch interessieren.
    Hab zwar ein wenig gegoogelt aber kenn mich auch nicht aus...

    Ich nehme aber an, dass die 1423,87 Bruttobeträge sind.

    Pensionssplitting haben wir auch überlegt. Muss mich aber erst genauer erkundigen wie das funktioniert. Is aber im Prinzip sicher eine tolle Sache.
     
  3. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ab 2005 ein "freiwilliges Pensionssplitting" vereinbaren: Der Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann für die ersten vier Jahre (bei Mehrlingsgeburten für die ersten fünf Jahre) nach der Geburt bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden.
    Teilgutschriften, die nicht auf eine Erwerbstätigkeit zurückgehen (zB für Arbeitslosengeld) können nicht übertragen werden. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes beantragt werden.
     
  4. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    Hab was gefunden:

    Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten​

    Die Beitragsgrundlage wird jährlich durch eine (jährlich zu verlautbarende) Aufwertungszahl erhöht, für 2005 nennt das Gesetz 1.350,-- €. Diese sind mit 12 zu multiplizieren und durch 14 zu dividieren, weshalb sich für 2005 de facto ein monatlicher Wert von 1.157,14 als Beitragsgrundlage ergibt.
    Die fixe Kindererziehungs-Beitragsgrundlage darf gemeinsam mit der Beitragsgrundlage für das Erwerbseinkommen die Höchstbemessungsgrundlage (2006: 3.750,-- € monatlich)​
    nicht übersteigen.

    http://www.goed.at/files/877/Anrechnung-Kindererziehungszeiten-Info.pdf
     

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