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Karenz-Mutterschutz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Erni, 26 November 2008.

  1. Erni

    Erni formerly known as...♥-Mama

    Hab jetzt mal eine theoretische Frage!
    Wie ist eigentlich, wenn ich angenommen bis 15. Oktober 2009 im Karenz bin, und "erst" im 4. oder 5. Monat schwanger bin. Muß ich dann wieder arbeiten gehen bis zum Mutterschutz um das Wochengeld bzw. Kinderbetreuungsgeld wieder zu bekommen?!:confused:

    LG Herzi-Mama:wave:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn du mit deinem Arbeitgeber bis 15.Oktober Karenz vereinbart hast, musst du am 16. Oktober wieder arbeiten, da du ansonsten deinen Arbeitsplatz verlieren würdest.

    Bezüglich dem Wochengeld ist es so, dass du dieses nicht nur bekommst wenn du in einem Dienstverhältnis bist, sondern auch wenn du zu Beginn des Mutterschutzes noch KBG bekommst.

    Anspruch auf KBG fürs nächste Kind hast du unabhängig davon ob du Wochengeld bekommst oder nicht.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Erni

    Erni formerly known as...♥-Mama

    Achso. Also gehts imEndeffekt "nur" um die 8 Wochen mutterschutz(die ja finanztechnisch ned zu verachten sind...;)) das KBG bekomme ich auch, angenommen, ich fange nach dem Karenz nimma an?!
    Uns sonst müsste ich halt die Zeit bis zum näxten Mutterschutz wieder arbeiten?!


    LG Herzi-mama:wave:
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist dir auf jeden Fall gegeben, aus momentaner Sicht gibts 3 Varianten und in Zukunft höchstwahrscheinlich noch eine 4. Variante.

    Beim Wochengeld, welches während des Mutterschutzes ausbezahlt wird, gehts nicht nur um die 8 Wochen vor dem EGT sondern auch noch um die 8 (oder ev. 12) nach dem tatsächlichen Geburtstermin.

    Schönen Abend noch!
    Mats
     
  5. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Auch zu beachten:

    Beziehst du zu Beginn des Mutterschutzes KBG (und hast für das Kind jetzt schon Wochengeld bekommen), dann bekommst du Wochengeld in Höhe von 180 % von EUR 14,53 (KBG), plus KBG für das jetzige Kind bis zum 30. Lm bzw. bis 1 tag vor geburt max.
    Wenn du zusätzlich arbeiten gehst, dann bekommst du zusätzliches Wochengeld aus der Arbeit!

    LG
    S.
     

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