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Karenz - Kinderbetreuungsgeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von nicknack1981, 29 April 2010.

  1. nicknack1981

    nicknack1981 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Wenn ich beim Kinderbetreuungsgeld dei einkommensabhängige Variante nehme 12+2 kann ich dann trotzdem 2 Jahre zuhause (sprich in Karenz) bleiben und eben nur 1 Jahr das Geld bekommen?
    Oder muss ich dann nach den 12 Monaten wieder arbeiten gehen, damit ich meinen Job nicht verliere.
    Oder kann ich mir das mit meinem Arbeitgeber ausmachen?
    Ab wann muss ich mich für eine Variante entscheiden und wem muss ich diese dann bekannt geben??

    Danke für die Info!! :eek:

    lg
    nicknack :wave:
     
  2. Schnabilein

    VIP: :Silber

    gesetzlichen anspruch auf karenz hast du immer 2 jahre, egal welche KBG variante du nimmst.

    das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!
    du kannst auch KBG beziehen ohne in karenz zu gehen.

    aber vorsicht, du bist nach ablauf des KBG nicht versichert. also entweder selbstversichern und mitversichern.
    wann du bescheid sagen musst weiss ich leider nicht, kann mich nicht mehr erinnern :eek:.
     
  3. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Die Karenz musst du mit deinem Arbeitgeber vereinbaren. Die schriftliche Vereinbarung musst du nach der Geburt innerhalb der Schutzfrist machen. Am besten so bald wie möglich. Die Karenz kannst du verlängern (wenn du z.B. nur mal 18 Monate vereinbarst), aber du hast kein Recht, sie zu verkürzen. Also im Zweifel erstmal kürzer vereinbaren und dann zeitgerecht (mind. 3 Monate vor Ablauf) verlängern. Die gesetzliche Karenz geht max. bis einen Tag vor dem 2. Geburtstag deines Kindes.

    Den Antrag für das KBG gibst du bei deiner Krankenkasse ab. Du kannst bis zu 6 Monate im Nachhinein beantragen, sinnvoll ist die Beantragung so bald wie möglich zu machen (wg. Versicherungsschutz etc.). Wenn du kürzer KBG beziehst als du in Karenz bist, ist eine kostenlose Mitversicherung für die Krankenversicherung beim Kindsvater empfehlenswert.
     
  4. nicknack1981

    nicknack1981 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Aufklärung!! :wave:
     

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