1. Reden wir miteinander ...

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Karenz + arbeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Conny1989, 22 Dezember 2010.

  1. Conny1989

    Conny1989 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Bin in Karenz und würd mir gern ein bissi was dazu verdienen von zuhause aus!
    Bin ja bei meiner Firma noch angemeldet (frisörin).
    Darf man das? Wie funktioniert? Und was könnt ich so machen?

    Danke schon mal :wave:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du darfst bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2011 sind das 372,02 Euro im Monat) während deiner Karenz dazuverdienen ohne dein karenziertes DV zu gefährden.
    Solltest du in deinem Dienstvertrag eine Konkurrenzklausel haben oder aber eine Nebenbeschäftigung dem Arbeitgeber melden müssen, dann ist es sinnvoll dies dem Arbeitgeber des karenzierten DV mitzuteilen.
    Du könntest aber auch während der Karenz bei deinem jetzigen Arbeitgeber geringfügig arbeiten wobei diese Beschäftigung normalerweise bis zum Ende der Karenz einen eigenen Dienstvertrag darstellt und danach wieder der derzeit karenzierte Dienstvertrag in Kraft tritt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Conny1989

    Conny1989 Gast-Teilnehmer/in

    Ah... Dankeschön für die ausführliche Antwort!
     
  4. muina

    muina Gast-Teilnehmer/in

    Auch kurze Frage? Wieso steht dann aber immer man darf im Jahr 16.200 dazu verdienen, zb auf der Ak Seite steht das.

    Ich arbeite 15 Stunden neben der Karenz und lieg mit dem Geld nur knapp darunter!!
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die 16.200,-- Euro sind die Zuverdienstgrenze für das KBG, bist du darüber ist je nach Höhe des Einkommens ein Teil oder gar das gesamte KBG zurückzuzahlen.

    Dann gibt es im arbeitsrechtlichen Sinn noch eine Grenze als Zuverdienst während des karenzierten Dienstverhältnisses.
    Hier darf max. bis zur Geringfügigkeitsgrenze (bzw. für 13 Wochen im Jahr auch darüber) verdient werden um nicht das karenzierte DV zu gefährden.

    Liegt nun KEIN karenziertes Dienstverhältnis vor oder beziehst du nach Ende der Karenzierung noch KBG, spielt die Geringfügigkeitsgrenze keine Rolle und du musst dich "nur" an die Zuverdienstgrenze zum KBG halten.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. muina

    muina Gast-Teilnehmer/in

    dann hab ich wohl hoffentlich kein karenziertes Dienstverhältnis! da hätt mich woll hoffentlich jemand aufgeklärt?? Hoffen wirs mal!!
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sei mir nicht böse aber du wirst doch wohl wissen, ob und für welchen Zeitraum du deinem Arbeitgeber die Karenzierung deines Dienstverhältnisses mitgeteilt hast.

    LG
    Mats
     
  8. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Meine erste Frage wäre, ob du nur KBG beziehst oder auch den Zuschuss??? Wenn den Zuschuss auch, dann darfst im Jahr sowieso nur EUR 5.200 dazuverdienen und nicht mehr.

    Ob mehr als geringfügig oder nicht richtet sich meiner Meinung nach eher danach, ob ich bei der Firma wieder arbeite, von wo aus ich in Karenz gegangen bin oder bei einer "Fremdfirma".

    Gehe ich zur gleichen Firma stellt sich die Frage ob ich das nicht eher als "vorzeitiges" Rückkehren aus der Karenz bezeichne als als Zuverdienen. Bei mir war es so, dass ich vorzeitig zurückgekehrt bin. Es ist eher unwahrscheinlich, dass du nur für 2, 3 oder 6 Monate etwas dazuverdienst. Meistens machst du es dann für den Rest des Zeitraumes, in dem du KBG beziehst.. meist zwar weniger Stunden aber doch.

    Wenn du zu deinem alter Dienstgeber zurückkehst würde ich mit ihm reden, wieviel du jetzt dazuverdienst und wieviel du nach ende des KBG Bezuges arbeitest und dies schrieftlich festhalten.

    Sollten noch Unklarheite sein, würde ich bei der Arbeiterkammer anrufen.
     
  9. Dianna

    Dianna Gast-Teilnehmer/in

    Da Du schon Friseurin bist - viele Mamas haben im Babystress nicht genug Zeit, sich um ihr Aussehen zu kümmern. Kontaktier doch die Mütter die Du triffst, komm zu denen nach Haus und schneid ihnen die Haare! Kommt bestimmt gut an.
     

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