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karenz ab wann?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stjerneskud, 28 Oktober 2008.

  1. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    muss jetzt langsam das kbg beantragen und jetzt bin ich mir nicht sicher, ab wann die 20 monate zu laufen beginnen? nach den 2 monaten mutterschutz? dh ich muss mit dem arbeitgeber dann 22monate ausmachen? oder 20, weil das beim arbeitgeber auch erst nach dem mutterschutz zu zählen beginnt?
    konkret: hab jetzt im okt. entbunden, dh bis dez. geht der mutterschutz. wenn ich variante 2 wähle, ohne dass mein gg auch in karenz geht, bis wann erhalte ich dann das kbg?!
     
  2. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Die Variante 2 geht (wenn Du sie alleine in Anspruch nimmst) bis zum 20. Lebensmonat Deines Kindes. Gerechnet wird immer ab dem Tag der Geburt, denn im Mutterschutz ruht das KBG lediglich (sofern das Wochengeld höher als das KBG ist). In Deinem Fall endet das KBG am 11.6.2010
     
  3. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    dh es läuft zwar 20 monate, man erhält es aber nur 18 monate? :boes:
     
  4. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Ja, Du beziehst ja zwei Monate lang das höhere Wochengeld! Nur wenn Du kein Wochengeld bekommst oder dieses niedriger als das KBG ist, steht Dir ab Geburt die Differenz zu...
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du musst erstmal zwischen Karenz (=die Freistellung vom Arbeitsplatz für 2 Jahre) und dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld unterscheiden.
    Du hast Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz bis zum 2. Geburtstag deines Kindes, ab diesem Tag musst du dem Arbeitgeber wieder zur Verfügung stehen, sofern du nicht (am Besten schriftlich) etwas anderes vereinbarst.

    Momentan bekommst du Wochengeld, dieser Anspruch geht mit den 8 Wochen bis 6. Dezember 2008.
    Ab 7. Dezember hast du dann Anspruch auf das KBG und zwar bei der Variante 2 bis zum 20. Lebensmonat deines Kindes, d.h. die Bezugsdauer endet für dich am 11.6.2010.
    Dein Partner könnte ebenfalls noch 4 Monate das KBG beantragen, wobei er nicht zwingend abreitsrechtlich in Karenz gehen muss, er darf nur die Zuverdienstgrenze nicht überschreiten.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    wie hoch ist denn die zuverdienstgrenze? wird die aliquot für die 4 monate gerechnet oder aufs jahr?
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Derzeit liegt die Zuverdienstgrenze bei EUR 16.200 pro Jahr, wobei dieser Betrag mit einem speziellen Schlüssel ermittelt wird.
    Herangezogen wird das Einkommen während des KBG-Bezugs.

    Die Berechnung erfolgt folgendermaßen:
    Einkommen monatlich Brutto - SV = Lohnsteuerbemessungsgrundlage
    LStBMG x 12 = jährliche LStBMG
    jährliche LStBMG x 1,3 (zur Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld) = anrechenbares Einkommen für Zuverdienstgrenze

    Bei einem monatlich gleichbleibenden Einkommen darf die Lohnsteuerbemessungsgrundlage den Betrag von EUR 1.046,-- nicht übersteigen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    danke euch! :wave:
     

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