1. Reden wir miteinander ...

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kann es mir jemand bitte erklären- elternteilzeit/kündigungsschutz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von pfirsich82, 5 November 2009.

  1. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo
    ok,bin schon lästig mit meinen Fragen, aber hier bekommt man halt immer und auf alles eine Antwort :D
    Ich hab jetzt überlegt, gerechnet und eines verstehe ich nicht, den Kündigungsschutz NACH einem Ansuchen auf Elternteilzeit. Überall steht irgendwas Kündigungsschutz beginnt ab der Bekanntgabe aber frühestens 4 Monate vor Beginn?
    Ich hab ja schon alle meine Fristen versäumt, und überhaupt die falsche Karenzdauer genommen, aber egal :rolleyes: Ich weiß man hat Anspruch auf Elternteilzeit wenn man 3 Jahre Betriebszugehörigkeit hat (dazu zählt auch Karenzzeit und SS) und wenn man 3 monate vorher ansucht.
    Ich werde Anfang März 2010 die 3 jahre haben. Damals nach Geburt wurde Karenzende mit Ende Dez bekanntgegeben , also Arbeitsantritt wäre 04.01.2010 obwohl das nicht mal so genau vereinbart wurde
    Wenn ich jetzt der Firma schriftlich und offiziel mitteile dass ich am 04.01 meinen normalen Vollzeitdienst antrete ABER per April 2010 Elternteilzeit beanspruchen möchte (und da werd ich die 3 jahre haben) können sie mich dann trotzdem kündigen nach dem einen Monat nach dem Dienstantritt im Jänner, oder bin ich da kündigungsgeschützt aufgrund des Antrags auf Elternteilzeit??
    Ich hoffe ich war nicht zu kompliziert, aber dieser Punkt ist sehr wichtig für mich.

    DANKE :wave:
     
  2. Mondschein

    Mondschein Gast

    ich empfehle einen anruf beim familienservice des bundesministeriums (0800 / 240 262 - sehr nett und kompetent) oder bei der ak. dort werden sie wohl am besten geholfen bei dieser nicht ganz alltäglichen fragestellung.

    lg
     
  3. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hello,

    Laut dem Elternteilzeitgesetz bist du im Kündigungsschutz der Elternteilzeit drinnen,denn dieser beginnt mit der BEKANNTGABE der Elternteilzeit,die man frühestens 4 Monate vor Antritt bekanntgeben kann.

    Das einzig komplizierte und nachdenkliche an deiner Situation ist diese-und da würde ich auch einen Anruf bei der AK tätigen (da gibt es eine eigene Abteilung für Elternteilzeit)-das du beim Antrag an die Elternteilzeit noch nicht deine 3 Jahre vollständig sind und ich mir nicht sicher bin ob du da auch einen Anspruch auf den 4 monatigen Kündigungs- und Entlassungsschutz hast obwohl du ja bei Antritt der ETZ deine 3 Jahre hast.

    Also ruf einfach mal bei der AK an und für die Wege dnach habe ich hier einen guten Link für dich.
    http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d41/Karenzbr_2006.pdf

    Alles Gute

    Lg DanY (auch in ETZ)
     
  4. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    danke euch mädels!:) na ja die liebe gute AK...habe an einem Tag mit 2 Herrn vom Arbeitsrecht gesprochen, einer war generell fürs Arbeitsrecht zuständig der andere auch für Karenzfragen, und die beiden haben mir unterschiedliche Infos gegeben!
    Der erste hat gemeint, so wie du geschrieben hast Lalilela, dass ich den Kündigungsschutz ab Antragstellung nicht habe, da ich da noch nicht die 3 Jahre hab

    der zweite welcher auch kompetent klang, hat gemeint das stimmt so nicht, es ist wichtig dass das antrittsdatum in die elternteilzeit nach den 3 jahren ist..und ich wäre sicher kündigungsgeschützt auch wenn ich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht die vollen 3 jahre hab

    Also was jetzt glauben?? Soll ich beim Arbeitsgericht nachfragen, haben ja DI Amtstag..wäre schon interessant. Aus Prinzip, selbst wenn ich es nicht durchziehe bei der Firma. Weil ich denke mir es ist nicht sinnvoll eine Arbeit regelrecht zu erzwingen

    lg:wave:
     
  5. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hello,

    Würde schon alles in die Wege leiten um eine 100%-ig richtige Antwort deiner Frage zu bekommen.Immerhin scheinst du das Gefühl zu haben das dich deine Firma nach deinem Kündigungs/Entlassungsschutz kündigen möchte?!?

    Ich bin aber guter Hoffnung das du davon geschützt wirst-vom Gesetz der ETZ.

    Lg DanY
     
  6. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    ich hab nicht das gefühl, es wurde mir gesagt dass keine position für mich frei ist:rolleyes:
    und die meinen ich hab halt eh keinen anspruch auf elternteilzeit also raus mit mir

    anspruch hab ich nicht ,aber unter der annahme dass ich gleich ab januar tz arbeiten will, da wäre die antragsfrist (3 monate vorher) eh vorbei und ich hätte halt die 3 jahre nicht.

    aber die frage eben ist wie es auschaut wenn ich jetzt ansuche um ETZ NACH dem 01.03.10 also wo ich die 3 jahre habe..davor müsste ich dann halt vollzeit arbeiten, irgendwas..
    und die nächste frage ist ob sie mich dann im februar doch noch kündigen können, da ich zum Zeitpunkt der antragstellung auf EZT die 3 jahre nicht hatte
    Sie hätten dann halt 1 monat Zeitpuffer wo sie mich kündigen könnten..

    Verstehe nicht dass ich bei der AK zwei verschiedene Meinungen gehört hab, müsste doch gesetzlich geregelt sein und die sollten doch Bescheid wissen?

    ich bin halt ein depp , weil ich mich nicht vorher über alles informiert habe, sonst hätte ich gleich die karenz für 24 monate, bis april 2010 genommen und nicht 20 monate bis Dezember :mad: und jetzt das..

    und viele wissen einfach nicht, dass zu den 3 jahren betriebszug. nicht nur reine arbeitszeit gelten sondern eben auch karenz und SS! Ich wusste es auch nicht rechtzeitig und vertraute drauf in die Firma zurück zu können
     
  7. danig

    danig Gast-Teilnehmer/in

    Soweit mir bei der AK gesagt wurde, kann die Firma dich schon in der Karenz kündigen (Fristen müssen schon eingehalten werden). Deswegen gilt ab Meldung der ETZ Kündigungschutz.
    Und wenn die Firma keine Stelle für dich hat und du bis Karenzende noch keine 3 Jahre in der Firma warst schaut es - meiner Meinung nach - eher schlecht aus für dich.
     
  8. Mondschein

    Mondschein Gast

    Also wenn du nur 20 Monate Karenz vereinbart hattest, hättest du auf 24 Monate verlängern können. Das ist dein gesetzlicher Anspruch und da kann die Firma meines Wisens nach auch nichts daagegen tun. Ein Mal kann man die Karenz verlängern, wenn man nicht von vornherein 24 Monate ausgemacht hatte. Allerdings gibts dafür eine Frist und ich fürchte, die hast du schon überschritten, wenn die vereinbarte Karenz im Dezember ausläuft. Frag aber unbedingt nochmal nach. Wenn es noch ginge, dass du auf die 24 Monate verlängerst, müsste es sich auch mit der Eltern-TZ ausgehen.

    Aber: Trotz Kündigungsschutz kannst du gekündigt werden, wenn es wirklich nicht möglich ist, dich in der Firma weiter unterzubringen. Dafür müssen aber besondere Bedingungen erfüllt werden und ich glaub dass sogar das Arbeitsgericht einer Kündigung unter diesen Bedingungen zustimmen muss.

    Erkundige dich da unbedingt nocheinmal. Va auch wegen der Frist für Verlängerung der Karenz auf die 24 Monate!

    lg Mondschein
     
  9. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hello,

    Und-weißt du nun schon genaueres?

    Lg DanY
     
  10. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    na ja nicht wirklich, bei der AK Wien hab ich zwei verschiedene Auskünfte erhalten :boes:
    Und die PErsonalverantwortliche in der Firma hat gemeint, Elternteilzeit MUSS sofort nach Karenzende anfangen, wenn man zuerst Vollzeit arbeitet ists dann keine Elternteilzeit mehr sondern nur Teilzeit wenn die Firma zustimmt

    Egal, will in so einer Firma gar net arbeiten, werde einfach was Neues suchen. Will nicht durch Streit und Diskussionen einen Arbeitsplatz erkämpfen, bin mir zu schade dafür
    Werde eh Geld von der Firma bekommen , einvernehmlich auflösen und kann gleich Arbeitslosengeld beantragen

    Und da weiß ich jetzt nicht welchem Betrag ich zustimmen sollte, Firma hat schon einen Bruttobetrag angeboten. WIe hoch sollte er sein dass ich zufrieden bin? Sollte ja therotisch dort noch 4 monate arbeiten (1 monat in Schutz und 3 monate kündigungsfrist) ,außerdem hab ich noch einen Bonus offen, und anteilsmässig urlaubs/weihnachtsgeld
    Wenn ich dass alles zusammenrechne , komme ich auf ca. 1100 euro netto mehr, als wenn ich diesen Betrag der mir angeboten wurde annehme.
    Ist das ok? Theoretisch könnte ich diese 4 monate ja arbeiten, hab meine Schwiegermutter und Krippe
    Und ob ich AMs jetzt beantrage oder dann Anfang Mai ist auch wurscht, Höhe wird das selbe sein nehme ich an
     
  11. Iris78

    Iris78 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    den Kündigungsschutz hast du bis 5.04.2010, dann ist deine tochter 2 Jahre, dh du musst drei monate vorher um elternteilzeit ansuchen, wenn du bis dahin die drei dienstjahre hast und die firma mehr als 21 mitarbeiter hat hast du absoluten kündigungsschutz bis zum 4. geburtstag, bis zum 7.ten geburtstag motivkündigungsschutz

    LG
    Iris
     
  12. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    nein, weil meine karenz jetzt ende dezember 2009 endet, habe 20 monate genommen, verlängern auf die 24 monate kann man nur 3 monate VOR ende der gemeldeten Karenzzeit , also jetzt zu spät bei mir. Im Oktober hat mir die Firma gesagt es gäbe keine Position frei..da war es schon zu spät die Karenz zu verlängern
    Hätte ich Karenzdauer damals bis April 2010 gewählt also 24 monte gäbe es eh kein Problem :(
     
  13. Iris78

    Iris78 Gast-Teilnehmer/in

    tja ob da dann der kündigungsschutz gilt kann ich dir nicht sagen normaler weise ist es ja immer der zweite geburtstag gewesen
     
  14. Fuchslein

    Fuchslein Gast-Teilnehmer/in

    ich würd der firma sagen, dass du etwas mehr "abfindung" willst. da läßt sich bestimmt eine einigung finden, wenn du eh nimma dort bleiben willst!
     
  15. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Also die Aussage eures Personalverantwortlichen ist der Schwachsinn zum Quadrat!!! Elternteilzeit kann man jederzeit nehmen, bis das Kind das 7. Lebensjahr vollendet hat. Der sollte mal eine Nachschulung machen!

    Bei der AK wende dich an Fr. Flor (ich weiß jetzt nicht, wie sie sich ganz genau schreibt). Sie kennt sich rund um Karenz und Elternteilzeit super gut aus.

    Meiner Meinung nach können sie dich nicht so einfach kündigen, da es Motivkündigung wäre (d.h. sie würden dich kündigen, weil du Elternteilzeit gehen möchtest). Den Kündigungsschutz hast du ab Bekanntgabe (wie bereits weiter oben beschrieben).

    Wenn du aber nicht mehr in die Firma zurückwillst, dann hängt es von deinem Verhandlungsgechick ab, was du rausschlägst. Die gesetzlichen Ansprüche wie anteiliges 13./14. Gehalt etc. bekommst du auf alle Fälle.

    Ich kenne einen Fall (der ähnlich deinem gelagert war, allerdings hatte diese Mutter bereits bei Rückkehr aus der Karenz die 3 Jahr beisammen). Jedenfalls wurde damals angenommen, sie würde halbtags arbeiten (wenn ich mich recht erinnere, bis zum 4. Geburtstag des Kindes, da bis dahin absoluter Kündigungsschutz besteht; kann aber auch der 7. Geburtstag gewesen sein; so genau weiß ich's nicht mehr).
    Aus diesen Gesamteinkünften wurde der aktuelle Barwert ermittelt und das hat sie bekommen. Das war aber meines Erachtens wirklich ein sehr großzügiges Angebot.
     
  16. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    aber wieviel ist etwas mehr? mit was kann ich wirklich zufrieden sein :eek:also etwas mehr verlangen als was ich in den 4 monaten netto verdienen würde, und noch dazu 13/14 gehalt anteilsmässig und der bonusanspruch?
    Das was sie mir von sich aus angeboten haben, ist weniger in netto als wenn ich die 4 monate arbeiten würde, und zwar ca. 1000 euro netto weniger.
     
  17. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    Danke Dir, scheint so dass du dich auskennst? Es ist schwer weil jeder sagt mir was anderes:( Die AK, die Personalverantwortliche, jetzt du :eek:
    Ist die Fr. Flor in der Prinz Eugen Str im 4ten? Hast vl. ihre DW (per PN) Werde sie kontaktieren
    Du hast meine Geschichte ja sicherlich genauer gelesen. Dh. du meinst die Firma kann mich nicht einfach so kündigen wenn ich im Dezember jetzt zB einen Antrag auf Elternteilzeit ab 05.03.2010 stelle und von 04.01.2010 bis 05.03.2010 arbeite ich halt Vollzeit.Dh. ich hätte zum Zeitpunkt der Antragstellung keine vollen 3 Jahre in der Firma, aber zum gewählten Zeitpunkt des Antritts schon.
    Die Firma meint das geht natürlich nicht :rolleyes: Also wäre ich dann bis 05.03.2010 wirklich kündigungsgeschützt, obwohl ich dann erst am 01.03.2010 die vollen 3 Jahre hab?

    Na ja , ich hätte schon gern eine Arbeit und ich will meine Rechte einfach.Man hat es als Mutter mit Kleinkind nach Karenz nicht einfach. Es geht um eine sehr gut verdienende und bekannte internationale Firma , also wäre ich sicher keine wirkliche finanzielle Belastung:boes:
     
  18. Fuchslein

    Fuchslein Gast-Teilnehmer/in

    also mehr werden sie dir sicher nicht zahlen, weil dann können sie dich gleich wieder anstellen und nach den 4 Wochen behaltefrist kündigen. Ich würde ihnen sagen, dass du das willst, was du auch bekommen würdest, wenn du die 4 moante arbeiten gheen würdest!

    Ich war damals leider zu "dumm" um mir das ordentlich auszuhandeln, aber bei mir gings damals auch um was anderes und ich war dnan froh, als es vorbei war!
     
  19. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Also dein Fall ist wahrscheinlich ein Grenzfall, weil die Stichtage wirklich "blöd" fallen. Aber das mit der Motivkündigung kannst auf alle Fälle ins Spiel bringen. (Das wird auch immer wieder bei Kündigungen nach dem 4. aber vor dem 7. Geburtstag des Kindes bei Elternteilzeit angewendet. Da hat man ja auch keinen absoluten Kündigungsschutz mehr, aber irgendwie dann doch.)

    Fr. Flor kann dir das wahrscheinlich aus dem "Stehgreif" erklären. Sie sitzt in der Prinz Eugen Straße! Die Nummer von der AK findest du eh im Internet und dann lass dich einfach verbinden oder auf die Rückrufliste setzen.

    Aber du musst dir vorher klar werden, ob du überhaupt in der Firma bleiben möchtest. Falls nicht, würde ich einfach gut verhandeln.
    Es macht auch nicht viel Sinn, um die weitere Anstellung zu kämpfen, wenn sie einem dort nicht wollen, denn dann machen sie einem so fertig, dass man früher oder später freiwillig geht (ohne irgendeinen Golden Handshake).

    Weitere Info siehe auch:

    http://www.help.gv.at/Content.Node/106/Seite.1060000.html

    http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...100&Suchworte=teilzeitbeschäftigung+kündigung

    http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...100&Suchworte=teilzeitbeschäftigung+kündigung
     
  20. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    Fr. Flor war leider nicht in der AK ..und eine Dame hat gemeint man wisse nicht wann sie wiederkommt ..hoffentlich gehts ihr gut.
    Habe aber mit einer anderen zuständigen Dame gesprochen (vom Arbeitsrecht und Experte für Mutterschutz/Karenz etc) und vor ein paar Tagen mit einem Herren (auch von der dieser Abteilung) und beide haben mir das gleiche gesagt.
    Beide meinen, es ist nur wichtig dass ich die 3 Jahre Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt des ANTRITTS der Elternteilzeit habe.
    Dh. wenn ich Anfang Jänner 2010 den Antrag auf Elternteilzeit stelle mit Beginn Anfang April 2010 (man muss es 3 monate vor Antritt melden, und im April 2010 hätte ich die 3 jahre).. im Jänner 2010 können die mir noch keine Kündigung aussprechen weil ich eben den einen Monat Schutzfrist nach der Karenz habe. Und ab Antragstellung auf ETZ wäre ich theoretisch kündigungsgeschützt.
    Ich kann ja vor April sowieso keine ETZ nehmen,weil mein Mann in Karenz sein wird.

    Die Frage jetzt ist was ich tun soll. Für meine Rechte kämpfen und für einen Arbeitsplatz (einen neuen Job zu finden ist momentan nicht so einfach) oder doch einvernehmliche zustimmen und mehr Geld verlangen? Macht es überhaupt Sinn sich einen Arbeitsplatz zu "erkämpfen"? Ich meine den Kollegen dort ists ja sicherlich wurscht, glaub nicht dass mich jemand fertig macht deswegen :eek:
    Und der Chef ist auch nicht der alleinige Entscheidungsträger, weil es eine internat. Firma ist..
    Und ich will ja auch ein gutes Dienstzeugnis am Ende, sollte es doch zu einem Austritt kommen.

    es ist sooo schwer..:(
     

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