1. Reden wir miteinander ...

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Kanalgebühren Niederösterreich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von puppe29, 30 Januar 2008.

  1. puppe29

    puppe29 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo liebe Häuslbauer,

    da wir bald in unser Häuschen einziehen und über alle Fixkosten bis jetzt ungefähr Bescheid wissen, bräuchten wir noch Info über die Kanalanschlußgebühren...:confused:
    Weiss vielleicht irgendwer von euch wie diese Gebühren berechnet werden bzw.
    ob man sie splitten kann etc.
    Vielen lieben Dank :)
     
  2. Trooper76

    Trooper76 Gast

    am besten du fragst direkt bei deiner Gemeinde. Die Berrechnung (Einheitssatz) ist da sehr unterschiedlich. Die können dir genau sagen was du einmal zu bezahlen hast.

    lg
     
  3. iris1978

    iris1978 Gast

    4000,-war die aufschlussgebühr per Quartal zahlen wur 120,.
     
  4. athome

    athome Gast

    Berechnung wird nach verbauter Fläche des Gebäudes und an den Kanal angeschlossenen Ebenen verrechnet. Der Keller zählt nicht dazu.

    Bsp. Verbaute Fläche 10x10m = 100m², 1 Stock mit WC = x2, das ganze mal dem Kostensatz der jeweiligen Gemeinde.
     
  5. beebaer

    beebaer Gast-Teilnehmer/in

    stimmt so nicht ganz:

    VERBAUTE FLÄCHE
    (das ist NICHT die wohnnutzfläche sondern die außenmaße des hauses) plus 15% der unverbauten fläche, jedoch max. von 500 m² (also höchstens plus 75 m²)

    dann hat man die berechnungsfläche, die wird multipliziert mit der um 1 erhöhten geschoßanzahl (der keller zählt beim anschluss dazu, wenn dort ein waschmaschinenanschluss, eine dusche o.ä. ist).

    das ergebnis multiplizierst du mit dem einheitssatz, den du am gemeindeamt erfragen kannst.

    kanalbenutzung: hier werden nur EG und DG gerechnet (auch hier die die verbaute fläche) und das mit dem einheitssatz für kanalgebühren multipliziert.

    nachzulesen im NÖ kanalgesetz.
     
  6. athome

    athome Gast

    Ja, ja .... wer lesen kann ist klar im Vorteil....

    Habe die KanalANSCHLUSSgebühren überlesen. Sorry, mein Fehler.

    Danke für den Hinweis
     
  7. crazyvamp

    crazyvamp Gast

    also uns wurde 2007 folgendes berechnet - Gemeinde Himberg:

    Kanalanschlussgebühr berechnet für:

    144,7 m² x Einheitssatz € 10,28 + 20% MWST = € 1.636,27

    Wasseranschlüssgebühr:

    144,7 m² x Einheitsatz € 7,20 + 20% MWST = € 1.146,02


    Wohnfläche haben wir 91m² (ohne Keller), verbaute Fläche sind 56m²

    Keller, EG und OG

    Im Moment sind wir bei den vierteljährlichen Beiträgen also Wasseverbrauch und Kanal auf € 95,- eingestuft, wird aber in Zukunft sicher ein bissal mehr sein, weil wir ja noch nicht wirklich wissen was wir in einem Jahr verbrauchen da wir ja erst Mitte Juni eingezogen sind.

    Ich hoffe ich könnte Dir helfen.
     
  8. puppe29

    puppe29 Gast-Teilnehmer/in

    erstmal vielen dank für eure hilfreichen antworten...

    @crazyvamp: stimmen deine wohnflächenmaße mit der verbauten fläche überein ??
    Kann es sein dass sich der Einheitssatz ändert ? Bei uns in Markersdorf liegt er bei 35€...??
     
  9. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns waren alle Anschlußgebühren gleich, egal wie groß das Haus ist und wieviel darin wohnen.

    Also ob es jetzt ein 300m² oder nur 77m² waren jeder zahlte knappe 4000€ Anschluß und ab jetzt montalich knappe 43€.

    Bei uns machte es die EVN Wasser.
     
  10. beebaer

    beebaer Gast-Teilnehmer/in

    den einheitssatz legt der gemeinderat per verordnung fest. es gibt einen für wasseranschluss, einen für kanalanschluss, einen für kanalgebühr und eine wasserbezugsgebühr (die sich nach dem tatsächlichen verbrauch rechnet).

    dann gibt es auch noch gemeinden, die ihre (meist wasser-)netze aus akutem geldmangel an z.b. die evn wasser als wasserversorger verkaufen und damit auch die damit verbundenen rechte. kann sein, dass der versorger dann einen einheitlichen satz für anschluss rechnet, weils vom administrativen her einfacher ist.
     
  11. maja17

    maja17 Gast-Teilnehmer/in

    eine Anfängerfrage!

    zahlt es sich da nicht aus Bad und WC im Erdgeschoß zu machen und im Dachausbau keine sanitären Einrichtungen?
     
  12. beebaer

    beebaer Gast-Teilnehmer/in

    theoretisch ja, aber bereits wenn anschlüsse vorhanden sind (die möglichkeit anzuschließen) ist es schon vorbei. auch wenn es nur "vorbereitungen" für die zukunft sind.
     

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