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juristische frage autokauf

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von how.ever, 5 Oktober 2011.

  1. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    bräuchte dringend juristischen rat- muss einem freund helfen und würde gern eure meinung hören.
    folgende situation:

    andreas hat johannes sein auto um einen euro verkauft (sozusagen ein pro-forma-preis), weil es total kaputt ist und johannes ein bastler ist. das auto war jedoch völlig irreparabel und johannes hat es entsorgen lassen.
    für den kauf, der 2 jahre her ist, wurde ein vertrag zwischen andreas und johannes aufgesetzt, in dem der "kauf eines gebrauchtwagens" um einen euro vermerkt ist. das autoradio wurde nicht erwähnt. andreas will jetzt aber für das autoradio 150 euro haben, weil um den einen euro damals ja laut ihm nur das auto, nicht aber das autoradio abgegolten wurde.

    was kann man andreas entgegensetzen? meiner meinung nach ist bei einem gebrauchtwagen das zubehör dabei.
     
  2. andreas' auto wurde johannes' auto... :D sorry. :eek:

    wars ein selbstaufgesetzter kaufvertrag oder so ein formular wie vom öamtc oder arbö? da steht ja normalerweise nämlich dabei "auto übergeben wie gesehen" oder so. da müsste dann auch alles, was bei der übergabe inkludiert war, abgegolten sein. es gibt ja auch noch anderes zubehör, zierkappen, ev pannendreieck,...

    aber ich schätz mal, wenn dem andreas nach 2 jahren erst einfällt, dass er kein autoradio mehr hat, is die sache wohl ein bissl fester verfahren...
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die gute Frage ist erstmal was definitiv im Kaufvertrag drinnen steht.

    Teilweise steht in den Kaufverträgen welches Zubehör dezidiert im Auto verbleibt oder es wird vermerkt "wie besichtigt und Probe gefahren".

    Meines Erachtens hat der Verkäufer aus zweierlei Gründen ein Problem, wenn er nun drauf kommt dass er das Radio extra abgegolten haben will.
    1. Im Kaufvertrag steht der Preis fürs Auto und dieses hat er dem Käufer ja mitsamt Radio übergeben, sofern es wegen des Radios keine Nebenabsprachen gibt ist es Bestandteil des Kaufs.
    2. Der Zeitrahmen den der Verkäufer verstreichen hat lassen bevor er draufkommt dass er extra Geld fürs Radio haben will.

    In deinem Fall ist Johannes kraft Kaufvertrag rechtmäßiger Besitzer des Autos und kann mit diesem machen was er will, ebenso mit allen Teilen die am bzw. im Fahrzeug verbaut sind.

    Für Andreas sehe ich nur dann eine Chance, wenn irgendwo dezidiert vereinbart (sinnvollerweise schriftlich) ist dass das Autoradio nicht inkludiert ist beim Kauf des Autos.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in

    :)
    hab den kaufvertrag leider noch nicht gesehn und aus johannes (name von der redaktion natürlich geändert *g*) ist im moment auch noch nix rauszubekommen, der ist mit der streiterei mit andreas beschäftigt.

    klingt gut. :)
    ich weiß auf jeden fall wie oben beschrieben noch nicht, was genau im vertrag steht. aber kann man also davon ausgehen, dass das auto mit dem kauf insgesamt und gemeinsam mit autoradio und sonstigem zubehör übergeben wurde, sofern nichts anderes im vertrag steht?
     
  5. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Wenn er zum Zeitpunkt der Übergabe das Radio nicht rausgenommen hat - sieht er durch die Finger... Wie besichtigt und Probegefahren.

    Wenn bei der besichtigung das Radio drinnen war - dann war es drinnen... wenn er es nicht anders ausgemacht hat (schriftlich im Kaufvertrag vermerkt) - kann Andreas nach 2 Jahren das Autoradio nicht zurückfordern (solche Autoradios halten meist auch nicht so lange - könnte ja zwischenzeitlich auch kaputt gegangen sein).

    Denn klar kann man in einem Auto mal was vergessen (ich habe in einem Auto das ich verkauft habe meine Wohnungsschlüssel nach der Übergabe vergessen)... aber da kommt man meist vorher drauf und nicht erst nach 2 Jahren (ich bins - der Waldmensch :D)
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Seh ich auch so.
    Normalerweise weiß man ja nicht dass das Auto verschrottet wird.
    Wenn er das Autoradio nicht mitverkaufen wollte, hätte er es entfernen müssen.

    Bist du ÖAMTC Mitglied? Da gibts gratis Rechtsberatung.
     
  7. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in

    :D

    ja, das seh ich auch so... hoffen wir mal, dass daraus kein gröberer streit entsteht. gut für johannes ist nur sowieso, dass andreas ja derjenige wäre, der klagen müsste, wenn er "sein" geld haben will.
     

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