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Jobinserate Mindestgehalt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tondy, 13 September 2011.

  1. tondy

    VIP: :Silber

    Ich such zwar keinen Job, lese aber ganz gerne trotzdem diverse Jobinserate (online+print). Manche Firmen geben löblicherweise ihre (Mindest-)gehaltvorstellungen bekannt. Ich bin kein Profi, aber wenn ich die Beträge für die ausgeschriebenen Jobs ansehe, so kann ich mir die (geringe) Höhe nur so erklären, dass das entweder KV-Mindestbeträge sind oder sie als grobe Verhandlungsbasis dienen. Die Frage ist nur - falls ich mit meiner Annahme recht habe - was der Informationsgehalt dieser Information ist?
     
  2. mors

    mors Gast-Teilnehmer/in

    Naja ich hab zufällig gerade ein jobinserat gelesen und das erste Mal die Angabe des Mindestgehalts gefunden.
    Da stand:
    "Selbstverständlich erwartet Sie ein auf dem anzuwendenden Kollektivvertrag basierendes Gehalt, welches sich aus der Ihrer individuellen Qualifikation und positionsrelevanten Berufserfahrung entsprechenden KV-Einstufung ergibt (Jahresbruttogehalt: ab € 32.560,–). Überzahlung ist möglich."

    Für mich war das jetzt schon eine interessante Information, weil mir das sagt, dass ich dort, wenn ich mit meinem jetzigen Gehalt und ein bissl Aufschlag als Forderung hingegangen wäre, ich um Welten zuwenig gefordert hätte, weils dort offenbar einen viel besseren KV gibt, die Arbeit aber sehr ähnlich meiner jetzigen klingt.
     
  3. tondy

    VIP: :Silber

    ... oder du bist in der jetzigen Arbeit falsch eingestuft - soll ja auch Firmen geben die es da nicht so genau nehmen.

    Was den Inserattext betrifft: mich spricht das Inserat überhaupt nicht an. Es klingt nach: wir zahlen strikt nach KV, eventuell, wenn wir gut gelaunt sind, darfst du dir ein bisschen Überzahlung erhoffen.
     
  4. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Der Informationsgehalt besteht eben darin, dass man dann weiss, welches das Mindestehalt für die ausgeschriebene Position ist, nachoben gibtes dann ohnehin mehr oder weniger Verhandlungsspielraum.
     
  5. Giorgina

    VIP: :Silber

    Soweit ich wiess, MÜSSEN die Firmen jetzt Gehaltsangaben machen. Find ich auch gut so. Trotzdem fehlen diese noch viel zu oft - ich glaube, ab nächstem Jahr müssen Firmen, die bei der Stellenausschreibung keine Angaben zum Gehalt machen, auch Strafe zahlen (wobei das nicht viel ist, nur so ca 200€, das wir einem Großbetrieb wahrscheinlich egal sein.)
     
  6. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Ich seh das auch bei den meisten Inseraten so. Informationsgehalt: gleich Null. Den Kollektivvertrag können sie eh nur dann aushebeln, wenn sie dich auf Werkvertragsbasis oder so beschäftigen. :rolleyes:

    LG,
    Glueckskatze
     
  7. mors

    mors Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin leider richtig eingestuft....
    Lustig, mich sprichts sehr wohl an, es steht ja wenigstens da, dass Überzahlung möglich ist und der KV ist halt auch viel besser als meiner - ist also vom Bewerber abhängig, was man daraus liest.
    Sie können, überspitzt gesagt, ja auch schwer schreiben "ab xxxx Euro, Überzahlung gerne unabhängig von Qualifikation und Ausbildung möglich"
    Bei meinem letzten Bewerbungsgespräch wurde mir eine Zahl gezeigt mit den Worten: "der KV ist nicht toll, wir wissens, wir können da nur überhaupt nix machen" - Ende der Verhandlung. Die schreiben wenigstens, dass man etwas machen kann.
    Außerdem hätt ich dem Fall positionsrelevante Berufserfahrung und Ausbildung und würde durch diesen Satz durchaus mit einem gewissen Selbstbewußtsein in die Verhandlung gehen. Irgendwie überleg ich jetzt ernsthaft mich dort zu bewerben :eek:
     
  8. Mamilein23

    Mamilein23 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, so wie Melinia sagt, Firmen müssen das nun angeben!!!
    Warum?? Ganz einfach...

    Da sich speziell der Arbeitsmarkt mit der Gleichstellung von Frauen und Männern intensiv befasst, kam heraus, dass eine Frau die genau die selbe Tätigkeit wie ein Mann ausübt immer noch weniger als der Mann verdient.

    Da das nicht mehr sein darf, sind Betriebe verpflichtet ein MINDESTGEHALT, jedoch lt. KV, anzugeben!!!
    Das AMS Wien zB, nimmt Betriebe die dies weglassen nicht in die Kartei auf... Genauso wie es nicht gewünscht ist, wenn jemand nur zB einen Kraftfahrer sucht... Alle Inserate sollten auf beide Geschlechter bezogen sein! Sprich, gesucht muss ein/e KraftfahrerIn werden! Ob der Betrieb dann lieber einen Mann aufnimmt bleibt ihm überlassen, aber man muss auch einer Frau die Chance dazu bieten!

    Dabei handelt es sich um eine Maßnahme zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern!!!!
     
  9. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    war erst vor Kurzem Thema: [ame="http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=722826"]Neues Gesetz - Mindestverdienst bei Stellenanzeigen angeben - Parents & more | Community-Website[/ame]
     

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