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Jobbörse - Rechte und Pflichten des Betreibers

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von anroma, 20 Mai 2014.

  1. anroma

    VIP: :Silber

    Muss der Betreiber einer Jobsucheplattform darauf hinweisen, dass Jobangebote nur dann freigeschalten werden, wenn sie den gesetzlichen Regeln entsprechen, oder ist der Betreiber auch dann nicht haftbar, wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter in der Probezeit nicht anmeldet und der Plattformbetreiber darüber informiert ist?
     
  2. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Normalerweise hat jede Jobsucheplattform irgendwo im "Kleingedruckten" den Vermerk, dass Niemand für prinzipiell Nichts verantwortlich ist - das scheint noch immer eine gesetzliche Grauzone zu sein.
    Wenn direkt im Inseratentext schon steht, dass der Arbeitnehmer während der Probezeit nicht angemeldet wird, dann würde ich den entsprechenden Link einfach mal der Sozialversicherung schicken; dort reiben sich die beamteten Juristen sicher die gierigen Händchen...
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Kein Arbeitgeber wird gleich ins Inserat reinschreiben, dass die Probezeit unangemeldet abläuft.

    Aber sollte eine Plattform, die durch Mitarbeiter von den Praktiken diverser Arbeitgeber informiert wird, diese Arbeitgeber sperren?
    Haftet eine Jobbörse tatsächlich nicht, wenn sie Arbeitgebern - im Wissen, dass diese gesetzeswidrig handeln - weiterhin eine Plattform bietet um sich dort weitere "Opfer" zu suchen?
     
  4. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Eine seriöse (!) Plattform wird unseriöse Arbeitgeber sicherlich nach einer gewissen Anzahl von negativen Rückmeldungen sperren.

    Die Haftung ist, wie schon oben gesagt, eine rechtliche Grauzone; wenn nur online Negatives gepostet wird, denke ich nicht, dass das rechtlich bindend ist.
     
  5. Mavala

    Mavala Gast-Teilnehmer/in

    geh, nicht mal die jobangebote vom ams sind "seriös".
    und wenn man sich dann beim ams beschwert, weil man seine zeit verplempert hat, weil der potentielle arbeitgeber zwar will, dass du 40 std arbeitest, er dich aber nur geringfügig anmelden will... dann sagens nur, dass sie da nix machen können.
     
    spacedakini3 gefällt das.
  6. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Niemand hat behauptet, dass das AMS seriös sei!
     
    monili, Weirdpunk und spacedakini3 gefällt das.
  7. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Stimmt. :D
     
  8. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Diejenigen sollten nicht (nur) die Jobbörse informieren, sondern die AK und die Sozialversicherung.
     
    spacedakini3 und 0xym0r0n gefällt das.
  9. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber


     
  10. anroma

    VIP: :Silber

    Da geht es um eine entsprechende Gruppe auf FB

    So dumm sind die auch wieder nicht und schreiben es in den Inseratentext, das erfährt man dann in einem persönlichen Gespräch, bzw. am Telefon.
     
  11. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    man kanns trotzdem der sv melden, die gehen dann einmal nachschaun ;)
     
  12. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Dann ist die ganze Geschichte ohnedies ausserhalb jeden Rechts - eine FB-Gruppe ist keine Firma.
     
  13. anroma

    VIP: :Silber

    Aber Firmen suchen nach Personal in FB-Gruppen und mein Gerechtigkeitssinn sagt mir einfach, wenn ich weiß, dass sich eine Firma nicht an die geltenden Gesetze hält, dann sucht sie in meiner Gruppe sicher kein Personal mehr.
     
  14. anroma

    VIP: :Silber

    Ich weiß ;)
     
  15. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Das ehrt deinen Gerechtigkeitssinn - aber leider gibts eben auch anders Denkende...
     
  16. anroma

    VIP: :Silber

    Wie wahr - aber wenn Unmengen Mitglieder halt wichtiger sind, als Seriösität, ist es halt ein Problem.
     
    geraldwien gefällt das.
  17. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    mädel, dafür müsste die plattform jeden gemeldeten fall juristisch prüfen - "informiert sein" reicht nicht, es könnten ja auch gerüchte, falsche behauptungen, sonderfälle wo das geht usw. usf. sein.
    wer soll denn der plattform die ganze arbeit zahlen?
     
    geraldwien gefällt das.
  18. anroma

    VIP: :Silber

    Ich denke, juristisch muss gar nichts geprüft sein, es reicht für meine Begriffe, wenn die Krankenkassa prüft und der Informant nachweisen kann, dass es sich so verhält, wie es sich eben verhält.
     
  19. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Auch die Auskunft der Krankenkassa kann fehlerhaft sein bzw angefochten werden. Wir leben in einem Rechtsstaat, da gilt die Unschuldsvermutung, so lange bis es kein gegenteiliges rechtsgültiges Urteil gibt.
    Und deswegen wird die Jobböres - wenn es sich um Einzelfälle handelt - auch auf Einzelfälle nicht reagieren.
    Anders wird es möglicherweise sein - wie bereits von Gerald erwähnt - wenn sich die negativen Beschwerden häufen.
     

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