1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Job neben KBG - Sozialversicherung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zwillingsmami05, 25 Februar 2007.

  1. zwillingsmami05

    zwillingsmami05 Gast-Teilnehmer/in

    Ich überlege, neben dem Kinderbetreuungsgeld Teilzeit arbeiten zu gehen. 10-15 Stunden/Woche. Nun bin ich doch während des KBG-Bezugs gratis sozialversichert. Wenn ich nun einen Job annehme, muss ich dann noch einmal Sozialversicherung zahlen (und bin doppelt versichert) oder wird mir diese nicht abgezogen, sprich bekomme ich dann den Lohn brutto für netto (weil Lohnsteuer gibt es ja unter € 1000,-- oder so nicht). :confused: Vielleicht kennt sich jemand aus...
     
  2. Luckymummy

    Luckymummy Gast-Teilnehmer/in

    du fällst mit 10-15 std noch unter geringfügig, nicht teilzeit, da bist du nur unfallsversichert nicht krankenversichert, ich glaube nicht dass du bei 10-15 mehr als 340 euro verdienst, zmd ist es bei mir so <3
     
  3. Susi007

    Susi007 Gast

    Hallo,

    also ich arbeite Geringfügug - 6h Woche - und bekomme 333 Euro...somit ist es mit 10H bestimmt mehr!!!
     
  4. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Es stimmt, wenn du über die Geringfügigkeitsgrenze fällst - musst du nochmals Sozialversicherung zahlen (bzw. wird dir abgezogen). Im ersten Moment scheint das nicht gerecht zu sein, nur bedenke, dass du Pensionsversicherungsmonate damit erwirbst. D.h. es sind dann einerseits Ersatzzeiten und andererseits gleichzeitig auch "richtige" Pensionszeiten.

    Bei mir war es noch so, dass ich über BVA Kindergeld bekommen habe und bei der NÖ-GKK zusätzlich versichert war - konnte mir dann immer aussuchen welche Sozialversicherung ich beim Arzt "schädige".

    lg
    Jasmine
     
  5. Luckymummy

    Luckymummy Gast-Teilnehmer/in

    ich arbeite 12 std und bekomme 340! Was ich weiß, fällt es unter die Geringfügigkeitsgrenze!
     
  6. zwillingsmami05

    zwillingsmami05 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für Eure Antworten! Habe heute bei der Arbeiterkammer angerufen. @Jasmin: Ich hab völlig vergessen, dass Sozialversicherung ja auch Pensionsversicherung bedeutet *andiestirnschlag* eh logisch! Danke!
     
  7. Susi007

    Susi007 Gast

    Hi,

    hab es so mit A-geber abgesprochen und der Steuerberater meinte - es stimmt so. Du bekommst 5,60 die stunde - das ist zu wenig. da bist du nicht einmal pensionsversichert!! spüf es nach....mir kommt es zu wenig vor!
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden