1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Jahresausgleich-Kredit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von oezi, 21 Februar 2007.

  1. oezi

    oezi Gast-Teilnehmer/in

    hallo

    Wieder ich.
    Also ich verstehe ja dass ich wenn ich einen Eigenmittelersatzkredit hatte im jahresausgleich reinschreibe was ich dieses Jahr an Kredit zurückgezahlt habe,leuchtet mir ein,steht auch auf dem Zettel von der BAnk genau oben.

    Aber die Genossenschaft hat mir auch ein Schreiben geshccikt wo oben steht für das Finanzamt und wo irgendwas mit Annuitäten usw.angeführt ist usw.


    danke
     
  2. Taschentuch

    Taschentuch Gast-Teilnehmer/in

    du kannst beides zusammenrechnen und von der steuer absetzen.
     
  3. oezi

    oezi Gast-Teilnehmer/in

    h

    Hallo

    Welchen Betrag muss ich jetzt zusammenzählen.

    Mir fehlt nur noch dieses Feld.

    Da ist ein Jahresbetrag und ein monatlicher Betrag angeführt.

    danke
     
  4. Taschentuch

    Taschentuch Gast-Teilnehmer/in

    den jahresbetrag vom kredit und den jahresbetrag von der genossenschaft musst du addieren.

    falls du mietbeihilfe beziehst musst du diesen betrag davon abziehen.

    das ergibt dann die summe die du von der steuer absetzen kannst.
     
  5. oezi

    oezi Gast-Teilnehmer/in

    Der Jahresbetrag vom kredit sind 1800 Euro(das was ich an Kredit zurückgezahlt habe 2006 oder?) und der Jahresbetrag von der Genossenschaft 4279 jährlich(???) Tilgung und Zinsen steht daneben und monatlich 350,..

    Ich kann doch nicht die 4270 von der Steuer absetzen:eek:
     
  6. Fuchslein

    Fuchslein Gast-Teilnehmer/in

    Doch kannst du. Bei mir waren es sogar noch mehr!
     
  7. broesel

    broesel Gast-Teilnehmer/in

    nur bringt viel mehr nichts! (weil wenn nicht alleinerziehend oder verdiener ist es mit 2920 begrenzt)
     
  8. ZweierMama

    ZweierMama Gast

    ich hab anfang jänner gleich den steuerausgleich gemacht und auch total viel ausgefüllt, da ich zum beispiel neue fenster gekauft hab usw. und jetzt hab ich das schreiben gekriegt, dass ich keinen steuerausgleich machen kann, da ich über ein jahr in karenz bin. :eek:
    in meiner ersten karenz hab ich total viel zurück gekriegt und aber nix anderes ausgefüllt als jetzt. ausser die fenster natürlich. ;)

    ich krieg dieses jahr also nix und nur das finanzamt weiss warum. :mad:
     
  9. oezi

    oezi Gast-Teilnehmer/in

    hi

    Hi

    Berufen und beim LG oder Gatten noch mal alles ausfüllen
     
  10. Aeffchen

    VIP: :Silber

    Ich glaube nicht, dass man das absetzen kann, was man an Kredit zurückzahlt, sondern nur die Zinsen davon, denn der Kredit ist ja ein Geld, das man einmal bekommen hat, und da hat man es auch nicht in die Steuererklärung genommen.
     
  11. Q

    Q Gast

    Von der Steuer absetzen kann man nur, wenn und soweit man im selben Jahr Steuern bezahlt hat.

    Ich gehe davon aus, dass du bei deiner ersten Karenz ein paar Monate regulär beschäftigt warst, bevor du in Mutterschutz gegangen bist, und nicht schlecht verdient hast. Die Rückzahlung beim Jahresausgleich hat nicht so sehr auf den tollen Dingen beruht, die du da hineingepinselt hast, sondern darauf, dass du durch Mutterschutz und Karenz auf Jahressicht aus der Steuerpflicht herausgefallen bist. Du hast also hauptsächlich die Lohnsteuer wiederbekommen, die dein Dienstgeber in den paar Monaten Beschäftigung einbehalten hat.

    Diesmal schaut es anders aus: KBG wird steuerfrei ausbezahlt, also hattest du 2006 kein steuerpflichtiges Einkommen. Es wurde keinerlei Steuer einbehalten, also gibt es auch nichts zurück. So einfach ist das.
     
  12. Q

    Q Gast

    Annuitäten für mindestens 8-jährig gebundene ...

    Also Kapital und Zinsen.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden