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Jahresausgleich - KFA Versicherung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von catfeeder, 3 November 2011.

  1. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    Hallo meine Lieben,

    ich habe hier einen Spezialfall und bin ein bißchen ratlos.
    Ich bin seit Ende Juni 2011 im vorzeitigen Mutterschutz. Aufgrund einer Sonderregelung meines Dienstgebers mit der KFA wird die Auszahlung des Wochengeldes weiterhin direkt von meinem Dienstgeber durchgeführt. Auf den monatl. Gehaltszetteln ist weiterhin der Abzug der Lohnsteuer ausgewiesen.

    Jetzt hab ich gelesen, dass jedoch Wochengeld eigentlich steuerfrei wäre und ich hoffte dass ich die zuviel bezahlte Lohnsteuer im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2011 wieder rückfordern kann.
    Deshalb hab ich meinen Dienstgeber gefragt ob beim Jahreslohnzettel, der ja eingereicht werden muß, die Zahlung des Wochengeld sep. ausgewiesen wird, damit dies fürs Finanzamt erkennbar ist.

    Ich habe heute erfahren, dass dies nicht der Fall sein würde.

    Heißt das, ich falle da drum rum und meine gesamten Einkünfte für 2011 würden als steuerpflichtig gelten? Oder muß ich dem Finanzamt mitteilen ab wann der Mutterschutz galt?

    ich hoffe jemand hat einen ähnlichen Fall bereits gehabt und kann mir da helfen. Leider hab ich im Internet nichts gefunden.

    achja noch eine Frage - zählt die Rückzahlung seitens des Finanzamts eigentlich für 2012 dann zur Zuverdienstgrenze?

    danke für alle Tips und Infos!

    lg
     
  2. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Die wochengeldähnliche Leistung während der Schutzfrist wird genau so wie das normale Gehalt behandelt. Du bekommst kein Wochengeld, sondern eine wochengeldähnliche Leistung und die ist NICHT steuerfrei. Für 2011 wirst du also nichts an Steuern zurückbekommen (außer natürlich du hast sonstige Absetzposten).
    Wenn du Wochengeld von der Krankenkasse bekommen würdest, dann hättest du alleine schon aufgrund der Tatsache, dass du dann nur von Jänner bis Ende Juni steuerpflichtiges Einkommen hättest, je nach Höhe deines Gehaltes eine mehr oder weniger schöne Rückzahlung von Lohnsteuer.
    Allerdings bekommst du die gesamte Lohnsteuer für 2012 zurück (vorausgesetzt du hast den Rest des Jahres aufgrund Karenz kein Einkommen). Das wiederum wäre nicht der Fall, wenn du das Wochengeld von der KK bekommen würdest.

    Eine Rückzahlung vom Finanzamt zählt immer nur für das Jahr, für das die Rückzahlung ist und nicht für das Jahr, in dem es rückbezahlt wird!

    Die wochengeldähnliche Leistung zählt aber zur Zuverdienstgrenze (im Gegensatz zum Wochengeld!). Deshalb ist es wichtig, dass du bei der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes unbedingt den 1. Tag nach der Schutzfrist (oder einen späteren Tag) angibst. Keinesfalls einen früheren Tag!
     
  3. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    hi,
    Wow danke für die detaillierte Auskunft!!!
    Meine Pers-beauftragte konnte mir da nicht helfen bzw. hat das nicht so erklären können!
    dh ich muß doch nächstes Jahr mit der Zuverdienstgrenze aufpassen weil ich ja jetzt anfänglich "Wochengeld" kriege und dann am Ende der Karenz noch 31 Tage Urlaub.

    na ich werde mir das alles nochmal durchrechnen wie jetzt dann alles ablaufen könnte :eek:
     

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