1. Reden wir miteinander ...

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jäger in der dunkelheit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lu.cy.777, 23 Oktober 2009.

  1. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    unlängst gingen mein mann und ich nach einbruch der dunkelheit (ca. 18.30) mit unserem hund eine runde.
    die strecke wo wir unterwegs waren, ist ein breiter spazierweg, führt ein wäldchen entlang, links sind felder, nach diesen feldern ist wieder ein spazierweg.

    wir waren beide mit eingeschalteten stirnlampen ausgerüstet.

    plötzlich hinter uns auf dem spazierweg ein auto - der jäger mit dem schießgewehr.

    er klärte uns auf, wir hätten uns in gefahr gebracht, denn er wollte grad "von unten rauf", also vom feld richtung wald schießen, weil da ein reh gestanden hätte.

    wir sollten im dunkeln "nicht im wald herumstolpern".

    ist es eigentlich verboten, nach einbruch der dunkelheit einen waldweg zu gehen?
    wie seht ihr das?

    oder besteht die gefahr, dass ein jäger zwei nebeneinandergehende personen mit stirnlampen vielleicht für einen bären hält, oder so.....?
     
  2. midsummer

    midsummer Gast-Teilnehmer/in

    Jäger sind eine eigene Spezies. :rolleyes: ich finde in Richtung eines Spazierwegs zu schießen ist wohl ein Witz.
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich bin mir nicht sicher ob es stimmt, aber ich kann mich erinnern einmal von zeitlichen Einschränkungen gehört zu haben was das Betreten des Waldes betrifft.
    Mögicherweise gibt es dazu im Österreichischen Forstgesetz eine Regelung, habe allerdings keine Quelle dazu.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. paraskewi

    paraskewi Gast

    :eek: wenns kein privatgrund (eingezäunt, abgesperrt etc) ist darfst zu jeder tages- und nachtzeit spazieren. es wird doch wohl keine ausgangssperre bei euch geben oder?

    war der besoffen der jäger? jäger sind wirklich eine eigene sorte mensch :rolleyes:
     
  5. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    das sehe ich auch so.

    aber mich würde auch die rechtliche situation interessieren.
    ich will zwar keinen streit anfangen, aber ich kenn den jäger persönlich, bin mit ihm auch per du - ich möchte einfach irgendwann mal, wenns passt und ev. die rede drauf kommt, wissen, ob ich im unrecht war.

    auf biegen und brechen kann ich eh nicht gehn, weil wir permanent gegen das "gesetz" verstoßen und unsere 10kg hündin leinenlos laufen lassen.
    :eek:
     
  6. Bredhya

    Bredhya Relax, take it easy!

    In der Gemeinde, in dem ich früher gelebt habe, haben sie mehrere Rundwege zum Joggen und so angelegt. In der Beschreibung war der Hinweis, dass man nach und vor Anbruch der Dämmerung den Wald nicht betreten darf (oder war es soll?).
     
  7. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Sehr viele Wälder sind aber in Privatbesitz, soweit juristische Personen wie Stifte auch dazu gezählt werden. Somit bestimmten diese über das Wegerecht, müssten es aber meines Wissens auch auszeichnen.

    Abgesehen davon, solange man die markierten Wege nicht verlässt, bedient man sich dieser in einer "dafür vorgesehenen Weise" und verhält sich - so meine Auslegung - nicht schuldhaft.

    Aber wenn ein Jäger mal schießwütig ist, wird diese Auslegungsdiskussion wohl das geringere Problem sein.
    Und "Jagdunfälle" passieren immer wieder.... :rolleyes:
    (Mit oder ohne Stirnlampe)
     
  8. paraskewi

    paraskewi Gast

    hab das gefunden:

    Laut Paragraf 33 des Forstgesetzes aus dem Jahre 1975 gilt die Wegefreiheit im Wald. Das heißt jedermann darf Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, gehen, wandern, laufen, nicht aber reiten, fahren, zelten oder lagern bei Dunkelheit.
     
  9. midsummer

    midsummer Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann mich da an ein Interview im Radio erinnern, mit einem Jäger, der einen Grundwehrdiener mit einem Wildschwein verwechselt und ihn deshalb erschossen hat. Der Jäger sagte: "An dieser Stelle habe ich noch nie jemanden getroffen." :rolleyes:
     
  10. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    @paraskewi:
    o.T. (sorry, lucy)
    Ich rätsle gerade, was Dein Avatar darstellt.

    Erste Assoziation: Der Kopf von Barbies Ken von unten (also von der Brust aus) gesehen, mit einem Mund voller Schlagschaum.....

    (Und ich möchte nicht wissen, wo er Barbie vorher den Schlagschaum hingesprüht hat...)
     
  11. paraskewi

    paraskewi Gast

    naaaaa nicht ganz. ist eine reanimationspuppe mit atemmaske

    ellen: bist du juristin, heißt der text den ich reinkopiert hab das man in der dunkelheit im wald gehen etc darf aber nicht übernachten etc darf?
     
  12. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Ok, da ist wohl meine Fantasie mit mir durchgegangen.... :eek:
    Nein, nein, ich bin sicher keine Juristin, habe aber immer wieder viel mit Gesetzestexten zu tun.

    So sehe ich es auch.
     
  13. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    ok - wenn ich also gehen darf, auch wenns dunkel ist - wie schauts dann mit dem "schießrecht" des jägers aus?
    kennt sich da wer aus.

    kann ein jäger innerhalb der schußzeit - und ich nehm mal an, in der sind wir grad - immer und überall schießen?
    rein theoretisch....?
     
  14. Pfefferminz

    VIP: :Silber

    Naja, so ganz richtig ist das nicht. Wir haben auch einen Wald und da dieser Jagdgebiet ist (wie fast alle Flächen in NÖ), können wir den Jägern nicht verbieten, unseren Wald zu betreten oder dort zu schießen. Auch anderen Leuten können wir nicht verbieten, in den Wald zu gehen, egal ob tagsüber oder nachts. Mit Ausnahmegenehmigungen kann man einen Teil des Waldes (aber nur mit guter Begründung) einzäunen und sperren - was wiederum aber nie für die Jäger gilt
    Wir müssen die Jäger auch auf unserem sonstigen Grund dulden, sie dürfen neben unserem Haus auf unserem Grund beobachten und treiben, allerdings innerhalb von 200 Metern rund ums Haus nicht schießen (bin ja gespannt, ob die sich daran halten, wir ziehen erst in 5 Wochen in unser Bauernhaus).
    Mir sind allerdings 200 Meter auch noch zu nahe, ich weiß ja nicht, wie weit die Projektile gehen, aber ich werd mich sicher nicht im Garten aufhalten oder bei einer Fensterscheibe, wenn die Jäger ihr Unwesen treiben. :rolleyes:

    Und zum eigentlichen Problem der TE: Ich finde es eine Frechheit, Leute, die eh klar und deutlich mit Stirnlampe ausgerüstet abends im Wald gehen, "aufzuklären", dass sie fast erschossen worden wären. Ja ist der Kerl denn noch zu retten??? Kann der Menschen mit Stirnlichtern nicht von einem Reh unterscheiden? Bzw. was schießt denn der da in der Nacht herum???

    Und falls man es bisher nicht bemerkt hat: Ich kann die Jagd nicht ausstehen und die meisten Jäger auch nicht! :mad:
     
  15. Pfefferminz

    VIP: :Silber


    Such dir im Internet das NÖ. Jagdgesetz, da steht das alles drinnen (ich find den link grad nicht).
     
  16. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Sei froh - dass du nicht in Skandinavien um die Uhrzeit um die Jahreszeit rumkrebst... dort würdet ihr schon als Trophäe an einer Wand hängen.

    Nein Spass bei Seite, in der Dunkelheit haben Spaziergänger wirklich nichts im Wald zu suchen (keine Ahnung ob das gesetzlich erlaubt ist oder nicht). Und gerade mit Hunden. Es gibt recht viele nachtaktive Tiere (Dachs, Luchs - mitunter mal einen Wolf) - die sich auch gerne mit einem Hund anlegen täten - und denen es dann mitunter auch egal ist ob dort ein Mensch mit Stirnlampe rumrennt, nur gibts davon so selten in der Nacht im Wald davon (ganz zu schweigen von der Tollwutgefahr). Wir sind in den Sommerferien immer auf einem abgelegenen Hof im Wald, und ehrlich gesagt- dort gibt es von Luchsen über Wölfe bis zu Bären alles was die Natur hergibt. und unser Hund darf höchstens in der Dämmerung raus, sonst nur im Lichtkegel des Hauses. Dieses Jahr hatten wir sogar einen Wolf vor der Haustüre, der sichtlich interessiert war - was für ein kleines Hündchen hinter der Glasscheibe sich zum Trottel bellt. Gott sei Dank ist mein Papi jäger und hat ihn dann verjagt.

    Auch ist gerade am Abend oder in der Nacht damit zu rechnen, dass sich Rehe auf freien Grasflächen befinden - die natürlich von Hunden gerne gejagt werden. Und wenn da ein Hund abgeschossen wird - gibts wieder ein Mordstrara.

    Also gesund ist es sicherlich nicht im Wald des nächtens mit dem Hund eine Gassirunde zu drehen.

    alles liebe
    Zwergenfee
     
  17. Darf er sicher nicht!
    Er darf bei Dunkelheit gar nicht schießen und schon gar nicht bei einem Weg, wo jemand gehen kann. In Wohngebieten erst recht nicht.
    Kein Mensch kann jemanden verbieten auf einem Weg zu gehen, egal um welche Uhrzeit.
    Mir ist so ein Exemplar auch einmal in der Nacht im Wald begegnet. Der hat eine von ihm angeschossene Wildsau gesucht. Kann man sich jetzt aussuchen wer gefähricher ist. Die angeschossene Sau oder der Jäger. Für solche Fälle ist eine Stirnlampe sehr von Vorteil um nicht als Freiwild verwechselt zu werden. Derzeit ist Jagdsaison, da sollt man aufpassen.
    Die spinnen die Jaga:D
     
  18. amelie30

    amelie30 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    lt. Jagdgesetzt ist es verboten ab Beginn der Dämmerung im Waldgebiet zu spazieren, soviel ich weiß.

    Wobei es in manchen Teilen von Ö sowieso ratsam ist, gewisse Waldweglein zu vermeiden, weil es dort besonders von schisswütigen Spezien wimmelt.:(

    Dieses Gesetz soll den Wald u. die darin lebenden Tiere schützen (sie sollen auch mal Ruhe haben) und nicht dazu dienen, dass mordlustige Jägerleins wild umherschiessen können ohne Bedenken zu haben, dass sie vielleicht ein 2-beiniges Lebewesen treffen.

    So wurde mir das von einem Ex-Jäger erklärt.:rolleyes:

    Lg
     
  19. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!
    VIP: :Silber

    Danke...du hast den armen Reh das Leben gerettet!!!!:hug::D
     
  20. warum haben spaziergänger im dunkeln im wald nichts verloren? vielleicht gehen sie gerne nachts im wald spazieren.
    nur weil der jäger ein schießgewehr hat, heißt das noch lange nicht, dass er auf "alles was sich bewegt" schießen kann und darf. wenn er einen menschen mit stirnlampe nicht von einem reh oder kaninchen unterscheiden kann, dann soll er daheim am PC jägerspiele spielen und nicht nachts im wald herumballern.

    solange der hund angeleint ist, geht es den jäger einen feuchten ..... an, ob hund dabei ist oder nicht.

    ich liebe übrigens - unschwer zu erkennen- nächtliche waldspaziergänge.
     

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