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Italienischer Personalausweis

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Oase, 24 September 2008.

  1. Oase

    Oase Gast-Teilnehmer/in

    So, jetzt muss ich mich auch mal hier auslassen....

    Ich bin italienische Staatsbürgerin und wohne auf österreichischem Boden.
    Jetzt ist mein Personalausweis abgelaufen und ich gehe zum italienischen Konsulat, mir einen neuen ausstellen zu lassen. Fotos mitbringen, Formulare ausfüllen... das kennt ja jede/r.
    3 Wochen später bekomme ich einen Brief mit einem Formular, das mein Mann unterschreiben muss, damit mir (Mutter (s)eines minderjährigen Kindes) ein neuer Personalausweis erstattet wird und ich die Erlaubnis habe, das Land zu verlassen.
    Jaaaaa... richtig gelesen: Unterm Strich bedeutet das, dass mein Mann mir mit dieser Unterschrift die Ausreise bzw. überhaupt den Besitz eines Ausweises erlaubt. :mad: Und das nur,weil ich die Mutter seines Kindes bin!!! Ich mein, die Daten des Kindes werden nicht mal in meinem Ausweis angeführt!!
    Ich bin sooooo... :grrbrr:



    (Und die Spitze des Eisbergs war jetzt die Unhöflichkeit am Telefon einer Angestellten im Konsulat...)
     
  2. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    ohne Worte :eek:
     
  3. fionasmama

    fionasmama Gast

    das ist nicht schlecht:eek:
    liegt ja an den gesetzen von italien. mein mann musste so was nicht unterschreiben für meinen ausweis (deutsch)
    wäre für mich ein grund, über einen nationalitätenwechsel nachzudenken...
     
  4. myway

    myway Gast-Teilnehmer/in

    ist das italienisches oder österreichisches recht....?
     
  5. Oase

    Oase Gast-Teilnehmer/in

    Das soll laut Beamtin italienisches Recht sein.

    Ich weiß jetzt aber keinen Fall, bei dem das genauso abgelaufen ist. Ich muss mal meine Schwägerin und andere Bekannte fragen, ob das bei ihnen auch so ist.
     
  6. Bettyi

    Bettyi Gast

    müssts doch österreicher werden :)
    nicht ärgern, nur wundern :hug:


    edit: obwohl, ich würde mich auch wahnsinnig ärgern, ist ja eine frechheit! darfst das land nimma verlassen, wenn der mann nicht will? :boes:
     
  7. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Im Schengen-Raum gibt es keine Grenzkontrollen, ergo kann sie auch ohne Personalausweis das Land verlassen. (Könnte höchstens in Ländern wo eine Ausweispflicht existiert, zum Problem werden.) Und außerhalb des Schengen-Raums reicht ein Personalausweis sowieso nicht, da braucht es schon einen Reisepass. Insofern finde ich die Schlussfolgerung "darf ohne Unterschrift meines Mannes das Land nicht verlassen" schon hinterfragungswürdig.
     
  8. Bettyi

    Bettyi Gast

    gut, ich korrigiere: sie darf ohne erlaubnis des mannes keinen personalausweis mehr besitzen (für einen reisepass werden die bestimmungen wahrscheinlich nicht viel anders sein). ist auch nicht besser!
     
  9. Oase

    Oase Gast-Teilnehmer/in

    Stimmt, ich darf mich im Schengen-Raum bewegen, könnte mich aber nicht ausweisen. Ich weiß ja nicht, wie es in Österreich oder anderen Ländern ist, aber in Italien besteht Ausweispflicht. Da genügt nicht einfach der Führerschein. Ergo: Ich BRAUCHE diesen Personalausweis.

    Für den Reisepass musste mein Mann auch unterschreiben, allerdings dafür, dass mein Sohn mit eingetragen wurde. Ich musste auch bei ihm unterschreiben. Sonst wäre es ja ein einfaches, das Kind zu entführen, also mit ihm abzuhauen.

    Aber ausreisen hin oder her... Bettyi hat recht: ich darf nicht mal einen Ausweis besitzen, wenn mein Mann nicht unterschreibt.
    (Jetzt warte ich darauf, dass bei meinem Mann der Ausweis abläuft und ICH unterschreiben darf...)
     
  10. Pezi

    Pezi Gast-Teilnehmer/in

    hallo oase!

    komisch - bei mir war das verlaengern des personalausweises kein problem. hab es allerdings direkt "zuhause" am standesamt erledigt, weil es dort fast sofort geht und am konsulat so lange dauert.
    (und bis jetzt waren am ital. konsult immer alle sehr freundlich zu mir, hast wohl ein ungutes "exemplar" erwischt. ;))

    lg
    pezi
     
  11. Oase

    Oase Gast-Teilnehmer/in

    @pezi: Du bist auch italienische Staatsbrügerin? Und hast den Antrag nicht vom Kindsvater unterschreiben lassen müssen? Ist der auch Italiener?
     
  12. ZYX

    ZYX Gast-Teilnehmer/in

    Also, ich bin der österr. EX-Mann einer Deutschen. Und wenn sie in ihrem dt. Reisepaß unser Kind eintragen will dann braucht sie meine Unterschrift.

    Ich weiß jetzt nicht was daran überhaupt so arg sein soll. Oder soll Kindesentführung nur den Frauen zustehen?
     
  13. Schlawie

    Schlawie Gast-Teilnehmer/in

    aber im personalausweis stehen die kinder ja nicht drin.
     
  14. Pezi

    Pezi Gast-Teilnehmer/in

    hallo!
    ja (suedtirolerin).
    genau - ist aber schon ca. 2 jahre her.
    nein- er ist oesterreicher.

    lg
    pezi
     
  15. ZYX

    ZYX Gast-Teilnehmer/in

    Das ist allerdings ein Argument. Aber wer weiß was man mit einem italienischen Personalausweis machen darf? Wozu soll der gut sein wenn man eh ned über die Grenzen damit darf?
     
  16. Pezi

    Pezi Gast-Teilnehmer/in

    man darf eh - ueberall innerhalb der EU. und wenn das kind einen eigenen personalausweis hat, darf man dieses sogar mitnehmen. :cool:

    lg
    pezi
     
  17. Pippilotta

    Pippilotta Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann von einem anderen FAll mit italienischen Behörden berichten, als man mir auf der Questura in Milazzo keine Aufenthaltsgenehmigung ausstellen wollte, wenn nicht mein damaliger LG für mich unterschrieben hätte. :(
    Ich fand das sehr demütigend und entwürdigend, zumal ich davor in Florenz bereits eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hatte. (Man muss auch als EU Bürger darum ansuchen!!). Und dann gab es nur wegen dem Umzug und der damit verbundenen neuerlichen Arbeitssuche diese Probleme.
    ER mußte damals unterschreiben, dass er mich erhält und für mich aufkommt, sollte ich keine Arbeit finden. Ich fühlte mich so .... :eek:.
     
  18. Oase

    Oase Gast-Teilnehmer/in

    Eben: In meinem Personalausweis wird unser Kind nicht angeführt. Es bekommt einen eigenen. Kindesentführung ist somit ausgeschlossen.
    Und wie gesagt: Beim Reisepass mussten wir BEIDE unterschreiben, damit das Kind beim anderen eingetragen wird. (Das ist nachvollziehbar.)

    Den Personalausweis brauche ich, um mich ausweisen zu können und natürlich (wie erwähnt) innerhalb der EU zu verreisen - ja, auch nach der Grenzöffnung werden manchmal Kontrollen durchgeführt (selten, aber immerhin).


    @Pezi: Ich bin auch Südtirolerin und mein Mann auch. Vielleicht muss der Mann ja nur unterschreiben, wenn er auch italienischer Staatsbrüger ist...?
     
  19. guggi

    guggi Gast

    Gibts in der italienischen Regierung eine Gleichbehandlungsbeauftragte oder eine Frauenministerin? An die würde ich mich wenden, und vielleicht eine fortschrittliche Zeitung kontaktieren, ob sie darüber recherchieren wollen. Oder Leserbriefe schreiben.
     
  20. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    war gaaaaanz früher bei uns auch ned anders......aber gsd eben gaaaanz früher.
     

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