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Ist man im Mutterschutz arbeitslosenversichert?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Arie, 14 November 2008.

  1. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    Bitte dringend um aktuelle Antwort. (war heute beim ams und habe eine inkompetente Beraterin erwischt, die mir leider keine Auskünfte geben konnte - die kann nur wen als arbeitssuchend eintragen und der computer spuckt dann aus, ob man arbeitslose bekommt oder nicht...soviel zu `frag beim ams`)
     
  2. Chania

    Chania Gast-Teilnehmer/in

    Mutterschutz oder Karenz?

    Als Karenzierte oder Kinderbetreuungsgeldbezieherin bezahlst Du keine Beiträge, die Zeiten werden Dir aber angerechnet.

    lg
    Chania
     
  3. Feverl

    Feverl Gast

    Der Mutterschutz selber hat nichts mit Versicherung zu tun - da geht´s arbeitsrechtlich darum, dass du während dieser Zeit nicht arbeiten darfst.
    Wenn du wissen möchtest, ob Die Zeiten während des Wochengeldes zur Anspruchsbeurteilung herangezogen werden, dann ja, wenn davor ein Dienstverhältnis war bzw. wenn du aus einem Dienstverhältnis heraus Anspruch auf Wochengeld hast.
    Wenn du von Kinderbetreuungsgeld ins nächste wechselst und dazwischen Wochengeld erhältst bin ich mir jetzt nicht sicher ob das auch zählt. Früher hat´s nicht dazugezählt, aber das kann sich in der Zwischenzeit schon wieder geändert haben. Müsste man im AlVG nachlesen.
    Hast leider Pech gehabt beim AMS - normalerweise können die diese Auskunft sehr wohl geben.
     
  4. wirsindwir

    VIP: :Silber

    Ich war angestellt, bin in Karenz, in dieser Zeit noch ein Kind bekommen, als von Karenz in Karenz und hab das volle Wochengeld bezogen.
    Bin ja immer noch in der Firma, nur eben in Karenz.
     
  5. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Bei mir würde sich nur die Arbeitslose ausgehen, wenn die Zeiten des Wochengeldbezugs zu den 52 Wochen "Arbeiten" in den letzten 2 Jahren zählen würde. (Hab schon mehr gearbeitet, aber leider auf Werkvertragsbasis und als geringfügig Angestellte, und daher war ich nur bei manchen Anstellungen arbeitslosenversichert.) Vor dem Wochengeld war ich so angestellt, daß ich arbeitslosenversichert war.
    Gelten für alle ams Stellen in Ö die gleichen Regeln? Ich würde das mit dem Wochengeld - Arbeitslosenversicherung gerne wo nachlesen, auch falls ich wieder an eine einfach gestrickte Betreuerin gerate.

    Danke!
     
  6. Belico

    VIP: :Silber

    Kauf dir am Besten das AlVG, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, da wird es sicher drinnen stehen, für das Wochengeld wäre es dann noch sinnvoll, wenn du dir das MschG, das Mutterschutzgesetz und das Arbeitsrecht durchlesen würdest.
    ach ja:
    Alle drei Werke sind Bundesgesetze und sind in ganz Österreich gültig ;)
    lG und viel Spaß
    Beli
     
  7. Feverl

    Feverl Gast

    So wie du es beschreibst, zählt das Wochengeld als Anspruchszeit. Man muss mit solchen Auskünften immer etwas vorsichtig sein, also schreib ich das mal vorbehaltlich.
    Nachlesen kannst du dies im §14 Abs.4 lit c des AlVG. Würd mir nicht gleich das ganze Gesetz kaufen, zumal es ständig Änderungen gibt, aber googel mal und du bekommst den Gesetzestext. Z.B. bin ich hier fündig geworden: http://www.soned.cc/images/pdf/ALVG.pdf
    Schein zumindest auf den ersten Blick aktuell zu sein. Hab jetzt allerdings nur den §14 überflogen.
    Bzgl. deiner Frage mit den "Regeln" (wurde ja auch schon beantwortet): alles was beim AMS Gesetze betrifft, gelten diese österreichweit - z.B. AlVG & AMSG.
    Sonstige Bestimmungen, z.B. Richtlinien können von Bundesland zu Bundesland variieren.
    Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
    lg
     
  8. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    :danke: Feverl, für deine Mühe, diesen tollen link auszugraben! Einfach Spitze :cheerleader:
     

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