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Instandsetzung bei Rückgabe der Wohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kathilicious, 9 Februar 2011.

  1. Kathilicious

    Kathilicious Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    wir werden in Kürz umziehen und daher unsere Genossenschaftswohnung zurück geben.
    Laut Mietvertrag müssen Schäden, die über die zeitbedingte Abnützung hinausgehen behoben werde.
    Wir wohnen schon 20 Jahre da, dh. die Wohnung braucht schon eine Generalsanierung.
    Jetzt frage ich mich gerade, für welche Instandsetzungsarbeiten wir zuständig sind?!

    z.B.
    1) In einem Zimmer haben die Kinder die Wand angemalt. Da müssen wir wohl neu streichen, oder?
    2) Und wie schaut es mit Zimmern aus, die in Farbe gestrichen sind? Müssen die weiß ausgemalt sein?
    3) Die Fugen im Bad sind auch schon sehr beansprucht.
    4) Ich nehme an kleine Schäden auf Türstöcken und Fliesen fallen unter "zeitbedingte Abnützung"!?

    Ich bin für alle Antworten dankbar!!!
    lg
    Kathilicious
     
  2. Candy019

    Candy019 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    also grundsätzlich müsst ihr in Farben gestrichene Räume nicht neu ausmalen, außer es handelt sich um eine sehr extravagante bzw. dunkle Farben die ihr verwendet hättet - wir haben damals auch nicht neu ausgemalt, haben allerdings erst 4 Jahre in der Wohnung gewohnt.

    Auch der Rest fällt meiner Meinung nach unter die üblichen Abnützungserscheinungen, ich würde diesbezüglich nicht wirklich was machen, sondern dies der Genossenschaft überlassen.

    LG, Andrea
     
  3. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    Mit der Hausverwaltung sprechen!!!! wenn eh eine Generalsanierung fällig ist, dann brauchst sicher nix Ausmalen, denn Strom und Wasser kommen sicher neu!!!!!

    Bei 20 Jahren ist der Strombefund sicher negativ, und bei Gas wird es nicht anders aussehen....



    .


    .
     

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