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inkasso wegen wr. linien?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hanna59, 17 September 2012.

  1. hanna59

    VIP: :Silber

    hab grad post bekommen von einer inkassofirma, die wollen über 400 euro, weil ich mit den wr. linien schwarz gefahren wäre. tja, ich wohn in der steiermark, da tät ich mir sehr schwer.

    meine einwände, dass das ja nicht ginge, weil a. ich nicht in wien wohne, b. ich seit gut 20 jahren nimmer mit den öffis in wien gefahren bin und c. ich noch niemals schwarz gefahren bin, lassen die nicht gelten. und sie können mir keine auskunft darüber geben, wann das ganze passiert sein sollte.

    was mach ich da jetzt? ich mein, über 400 euro, san die deppert? die drohen mit klage.
     
  2. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ich würd mich direkt an die wr. linien wenden damit die dir genau sagen können an welchen tag das gewesen ist die haben sowohl tag als auch uhrzeit auf diesen erlagscheinen stehn. blöd ist wenns bereits ein inkasso hat wollens net gern mit den leuten verhandeln aber versuch es ganz einfach.
    hier kannst es auch online in kontakt mit ihnen tretten.
    www.wienerlinien.at

    www.wienerlinien.at  |  Hotlines  |  Hotlines  |  Service hier die tel nummern
     
  3. hanna59

    VIP: :Silber

    danke, werd ich gleich machen. bin ja gespannt, wann das gewesen sein sollte.

    wie gesagt, ich bin seit gut 20 jahren nimmer mit öffis in wien gefahren und schon gar nicht schwarz, dazu bin ich viel zu viel hosenscheißer, somit kanns nur falsch sein.
     
  4. Koenigswasser

    Koenigswasser Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du sicher von dir sagen kannst, dass du es nicht warst, dann kannst du es ja drauf ankommen lassen.
    Kann zwar sein, dass es dann vor Gericht geht, aber davor brauchst du keine Angst haben, wenn du unschuldig bist.
    Die müssen immerhin deine Schuld beweisen und nicht du deine Unschuld.
     
    electra gefällt das.
  5. hanna59

    VIP: :Silber

    super, und dann darf ich mich mit pfändungskosten herumschlagen.

    ich will das im voraus geklärt haben, mich wundert nur, dass mir das inkassounternehmen so gar keine auskünfte über das datum geben kann. bzw. überhaupt irgendwelche auskünfte gibt, weil recht freundlich war die dame nicht am telefon.
     
  6. Koenigswasser

    Koenigswasser Gast-Teilnehmer/in

    Dann widersprich der Forderung doch ordentlich. Schriftlich.
    Telefonieren lohnt sich bei sowas eh nicht.
     
    anna-mari und electra gefällt das.
  7. hanna59

    VIP: :Silber

    das mach ich eh. mich zipfts nur an, dass ich mich mit so einem schwachsinn herumschlagen muss.hab ja sonst eh nix zum tun.

    mich würd interessieren: wie läuft so eine schwarzfahrerwischaktion ab? wird da ein ausweis verlangt? oder reicht da einfach eine mündliche aussage? warum krieg ich nix von den wr. linien, sondern von einem inkasso?

    und wieso, verdammt, muss ich mir diesen scheiß geben? ich bin vieleicht alle paar jahre mal in wien und da fahr ich ausnahmslos mit dem auto, weil ich mich mit den kindern im schlepptau nicht in die öffis quetsch. wie bitte gibts das?
     
  8. bluevelvet

    bluevelvet my mind is dangerous
    VIP: :Silber

    was ich besonders eigenartig finde: normalerweise bekommt man doch mahnungen, bevor sich das inkassobüro meldet? hier muß einiges schiefgegangen sein.

    so weit ich weiß, muss man seinen ausweis vorzeigen, wenn man beim schwarzfahren erwischt wird, wie streng/genau das gehandhabt wird, ist mir allerdings unbekannt, denn ich habe schon seit ewigkeiten eine jahreskarte.
     
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ja so sollte es sein.
    Aber das ist eine Beweisfrage, die man kaum beweisen kann.

    Ich habe vor geschätzten 15 Jahren einmal bei einem Versandhaus gekauft.
    Sechs Monate danach kam eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros, Aussenstand war umgerechnet geschätzte 7 Euro, Inkassospesen ca. 130 Euro.

    Weder hatte ich jemals eine Mahnung bekommen (noch Wissen darüber, dass ein Aussenstand besteht, die Forderung meines Erachtens nicht gerechtfertigt).
    Auskunft des Versandhauses war "laut Computer haben sie seit Jänner jedes Monat eine Mahnung erhalten".
    Aha. Hatte ich wirklich nicht - nur wie beweisen?

    Wir hatten uns dann geeinigt, dass das Unternehmen das Inkassobüro rückruft und ich den angeblich offenen Betrag von 7 Euro bezahle, was ich auch gemacht habe.
    Ergebnis dieser Aktion war, wie ich ein Jahr später festgestellt habe, als ich bei einem anderen Versandhaus bestellen wollte, dass ich auf einer schwarzen Liste gelandet bin und man mir nur mehr auf Vorauszahlung Ware zuschicken wollte.

    Das war das Ende meiner Versandhauskarriere, man hätte mir einige Jahre später einen moderaten Einkaufsrahmen ermöglicht, aber ich habe dankend verzichtet und es geht mir nix ab.
     
  10. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Muss mich selber korrigieren - habe jetzt nachgelesen und lt. AK Salzburg ist es nicht erforderlich vor Einschaltung eines Inkassobüros Mahnungen zu verschicken:
    http://www.ak-salzburg.at/bilder/d72/KonsumentUndGericht0608.pdf
    (siehe den Abschnitt "Inkasso").

    Die Frage in diesem Fall wird halt sein zu beweisen wer der Schuldner ist.

    Ich würde evtl. am morgigen Gerichtstag nachfragen, wie man formal richtig die Forderung beeinsprucht, da man nicht der Schuldner ist und daher die Richtigkeit der Forderung bestreitet.
     
  11. hanna59

    VIP: :Silber

    na sehr super. ich hab bis jetzt nicht mal auskunft bekommen, wann das ganze passiert sein soll, weder von wr. linien noch vom inkasso.

    zahl ich nix, werd ich gepfändet, zahl ich das, bin ich der trottel. ghupft wie ghatscht. wieso immer ich?
     
  12. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das kann so nicht sein - denn dafür braucht es vom Gericht einen Titel (die Bestätigung, dass die Aufforderung berechtigt ist).

    Wie vorher geschrieben - lass dich unbedingt am Gerichtstag beraten, darüberhinaus kannst auch beim Konsumentenschutz nachfragen.
    Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
     
  13. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ab sofort alles schriftlich machen.
    Also telefonische Auskunft alleine reicht nicht.
     
  14. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Das ist eine nette Geste, aber nicht erforderlich - man kann auch gleich klagen.

    .
     
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  15. bluevelvet

    bluevelvet my mind is dangerous
    VIP: :Silber

    ui. :eek: wieder was gelernt.
     
  16. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    und in vielen Fällen auch zielführender. Es gibt unzählige Firmen wie private, die die ersten Mahnungen grundsätzlich kübeln und erst bei der dritten zahlen = Cashflowoptimierung.
     
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  17. Koenigswasser

    Koenigswasser Gast-Teilnehmer/in

    Früher, wo es noch ordentliche Zinsen gegeben hat, hat sich das noch gelohnt.
    Aber bei den heutigen Niedrigzinsen lohnt sich das kaum mehr.

    Wer sich heutzutage noch solange Zeit lässt ist entweder ein extremer Schlamper oder der Privatperson/der Firma gehts finanziell so schlecht, dass selbst sowas ausgenutzt werden muss.
    Wenn man bedenkt, dass gerade im Firmenumfeld meist ein Skonto gewährt wird, so lohnt sich das immer, den auszunutzen. Der Lieferantenkredit ist der teuerste aller Kredite.

    Ich für meinen Teil zahle meine Rechnungen sofort nach Zustellung, selbst wenn ich ein geschenktes Zahlungsziel habe.
    So vermeidet man das Risiko, nach einer spontanen Währungsreform evtl. Schulden in einer "härteren" Währung zu haben.
    Außerdem ist man als "schneller Zahler" ein gern gesehener Kunde.

    Das ist heutzutage mehr wert als der lächerlich geringe Zinsvorteil.
     
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  18. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Im Zeitalter der modernen Technologie (=online banking) gibt es die Möglichkeit die Rechnungen gleich, unter Ausnutzung des jeweiligen Zahlungszieles, zu kontieren.
    Damit vermeidest du das Risiko, deine Rechnungen nicht pünktlich zu bezahlen, bist noch immer ein schneller Zahler und gern gesehener Kunde und kannst dir auch den lächerlich, geringen Zinsvorteil zu Nutze machen.
    Viele kleine, lächerliche Zinsvorteile, machen einen Goldbarren. Einen ganz kleinen.
     
  19. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    bevor du gepfändet wirst kriegst ein schreiben vom gericht und du kannst den sachverhalt darstellen so schnell kann dich niemand pfänden, dazu brauchens das gericht.
     
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  20. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    was ja beim schwarzfahren dazu kommt zumindestens bei den wr. linien ist die verwaltungsstrafe die extra nochmals 36 euro ausmacht zumindestens vor ein paar jahren wars so hoch und die die polizei einhebt.

    im normalfall senden dir die wr. linien wennst es nicht innerhalb von 3 tagen zahlst dann einen erlagschein mit dem erhöhten betrag zu.

    zum ablauf normal verlangen sie einen ausweiss nur wenn ein zweiter da ist der bestätigt das der der ist dann nicht oder das er alle daten im ff hat dann auch nicht. es gibt auch noch die variante falls wer keine ausweiss mithat dann wird ein verwandter angerufen oder die polizei geholt.

    ich hab leider morgen keine zeit sonst würd ich jemanden von den wr. linien (ehemaliges OBERHAUPT a.d. ) FRAGEN aber ich hab termine ohne ende.

    irgendwie schon komisch dast nie was bekommen hast. ja ohne die aktenzahl tun sich alle schwer aber das inkassobüro muss dir ja jetzt geschrieben haben von wann das ist.
     

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