1. Reden wir miteinander ...

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In Miete - neue Fenster - wer zahlt?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 1 Mai 2010.

  1. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben eine Mietwohnung, und demnächst werden in der ganzen Wohnanlage die Fenster getauscht und gedämmt usw.
    Wir haben leider noch keine konkreten Informationen (wahrscheinlich, weil es einfach noch keine konkreten Infos gibt, wann das alles losgeht) von unserem Vermieter, ich habe bis jetzt nur mit Nachbarn (alles Wohnungseigentümer) usw. geredet, die auf den Versammlungen waren.
    Und die meinen alle, daß dadurch die Betriebskosten um ca. €100 (!!!!) steigen werden!

    Kann uns, als Mieter, der Vermieter den gesamten Betrag auf die Miete raufschlagen???????:confused: Weil wenn das so wäre, müssen wir ausziehen, die Miete ist jetzt schon sehr hoch und für uns eigentlich an der Grenze, und dann noch um ca. €100,- mehr - das geht absolut nicht!

    Nur wie kommen wir dazu, daß wir seinen "Kredit" für neue Sanierung übernehmen sollen, solange wir da wohnen?
    Wir können uns die Fenster dann ja beim Auszug nicht mitnehmen!:cool:
    Weil das bissl Ersparnis beim Heizen dann zum Beispiel durch die neue Dämmung/neue Fenster steht ja dann sicherlich nicht im Vergleich zu der Mieterhöhung von ca. €100,-/Monat!!!!

    Wie wird denn sowas im Normalfall geregelt?
    Ich hab da jetzt schon bissl Bauchweh, weil ich eigentlich nicht weg will von da:(
     
  2. Maria001

    Maria001 Gast-Teilnehmer/in

    bei uns wurden vor dem einzug die fenster gewechselt. weder die Miete noch BK wurden erhöht.
    warum auch?
    ich bild mir ein, irgendwo gelesen zu habne, dass die Vermieter sogar verpflichtet sind einen gewissen Prozentsatz der Mieteinnahmen in Sanierung ... zu investieren.
    wir wohnen aber privat zur Miete.
     
  3. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Experte bin ich auch keiner, aber der Vermieter ist für die Erhaltung der (Außen-)Fenster zuständig. Die Betriebskosten dürfen deswegen nicht erhöht werden. Es gibt aber eine Ausnahme: wenn die Rücklagen nicht ausreichen kann der Vermieter eine Erhöhung der Miete nach §18 MRG bei Gericht beantragen. Mehr dazu hier: http://www.jusline.at/18_Erhöhung_der_Hauptmietzinse_MRG.html. Weitere Informationen bekommst du aber sicher beim Mieterschutz bzw. bei der AK. Allerdings würde ich mir erst dann darüber Sorgen machen wenn es soweit ist...
     
  4. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Eigentlich (wenn die Wohneinheit d. MRG unterliegt) müsste der Vermieter einen gewissen Prozentsatz d. bisherigen Mieteinnahmen (einen Teil d. Betriebskosten!) als f. Sanierung und Erneuerung zweckgebundene Rücklagen angelegt haben.

    Aus diesen werden Erneuerungen / Renovierungen normalerweise bezahlt.

    Nur in absoluten Ausnahmefällen (eben wenn diese Rücklage nicht ausreicht, weil überraschend große Belastung) können die zukünftigen Betriebskosten/Mieten erhöht werden.....siehe auch:
    http://www.wohnnet.at/immobilienfor...ichtliche-mieterhoehung-nach-paragraph-18.htm

    bzw hier Seite 115:
    http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d96/MietrechtfuerMieter.pdf
     
  5. Daniela375

    Daniela375 Gast-Teilnehmer/in

    Ich rufe bei solchen Fragen immer bei der Mietervereinigung an, da sitzen die Experten!

    LG Daniela
     
  6. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Mah ich danke Euch, das beruhigt mich jetzt wieder a bissl!

    Ich würde ja gerne beim Mieterschutzverband anrufen, nur da bekommt man ja nur Auskunft, wenn man Mitglied ist und zahlt, oder????
     
  7. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Mietervereinigung (SPÖ-nahe) , Mieterschutzbund und Mieterbund (ÖVP-nahe) sind verschiedene Vereine. Kurze unverbindliche Auskunft kriegt man dort unter Umständen auch ohne Mitgliedschaft. Im Streitfall muss man aber dann auf jedenfall Mitglied sein oder Mitglied werden.

    https://www.mietervereinigung.at/default.aspx
    http://www.mieterbund.at/
    http://www.mieterschutzverband.at/msv/

    [ame]http://derstandard.at/1224256285039/Gebuehren-streichen-Pflichten-regeln[/ame]

    Man kann auch bei der Abteilung Mietrecht/Wohnen der Arbeiterkammer anrufen:
    http://wien.arbeiterkammer.at/wohnen.htm
     
  8. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Also ruf mal beim Mieterbund bzw. bei der AK - Abteilung Wohnrecht an. ;)
     
  9. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann dich hierbei leider absolut nicht beruhigen! Bei meinen Eltern im Wohnhaus (einer Siedlungsgenossenschaft) wurden Fenster und Dach erneuert, und die zahlen jetzt tatsächlich über 100 € mehr monatlich. Ist zwar nicht direkt Betriebskosten, auch nicht Miete, aber ein Sonderposten in der monatlichen Abrechnung. Das geht über eine Laufzeit von 10 Jahren und sollte dann (theoretisch, aber das glaubt eh keiner) wieder wegfallen, sofern sie in der Zwischenzeit nix neues machen.

    Bei mir zum Beispiel ist der Fall, dass die alte Ölheizung entfernt wurde, und an die Fernwärme angeschlossen wurde. Hat angeblich 48.000 € gekostet (obwohl die Heizkörper etc... alles gleich geblieben ist) und ich zahl jetzt 50 € mehr Miete, ist aber auch so ein eigener Sonderposten auf der Abrechnung.

    Ich war eigentlich auch immer der Meinung, dass der Vermieter dafür aufzukommen hat, da mir nix gehört, und er mir ja eine Wohnung inkl. Fenster und Heizung zur Verfügung stellen muss. Tja, Pech gehabt. Als Mieter bist halt immer der Depp.... Und leider ist es tatsächlich gesetzlich gedeckt, lt. AK und VKI!
     
  10. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Sind Deine Eltern in Miete?

    Na bist narrisch, des is eigentlich schon arg!
    Waaaahh ich dreh durch:(

    Nur: wir haben ja einen 3-jährigen befristeten Mietvertrag, in dem ja die Höhe der Miete steht.
    In dieser Zeit, also solange, bis die 3 Jahre vorbei sind, dürfte sich ja die Miete nicht ändern, weil´s ja so im Vertrag steht! Oder?

    Na ich hoffe halt, daß irgendwie alles gut geht und er uns nicht alles draufhaut! Sonst heißts ausziehen! Bin nur gespannt, welche Irren dann nach uns soviel zahlen?!
     
  11. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Naja, so ein "Depp" ist man als Mieter danna uch wieder nicht, eigentlich sind ANSONSTEN die VERMIETER die "Armen", weils ja zum beispiel uuuuuur schwer ist, einen Mieter aus der Wohnung raus zu bringen. Da kann man mit der Miete im Rückstand sein Ende nie, und man kann nicht einfach so rausgehaut werden. geht nicht. Da gibts einige Lücken im Gesetz und da konnten schon sehr viele Vermieter sch***** gehen.

    Aber naja, ich hoffe trotzdem für uns das Beste.

    Gibts sonst noch Infos/Erfahrungen bezüglich Sanierung/Mieterhöhung?
     
  12. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Der Schmäh...

    ... an der Sache ist ja der, dass nicht die Miete sich erhöht hat, sondern der EVB (hab grad nachgesehen = Erhaltungs- und Verbesserungskostenbeitrag). Meine Eltern sind in Miete, keine Eigentümer! Is schon klar, dass man als Vermieter nicht zahlende Mieter nicht so leicht los wird, aber das kann doch als Mieter auch keine Alternative sein.... einfach nicht zahlen. Das geht trotz allem nur kurzfristig, einige Monate, aber dann kommts knüppeldick! Dann bist die Wohnung los, eine Klage hast am Hals, dann gehts weiter mit Gehaltsexekutionen, keine Kredite mehr bei der Bank, etc... etc... Ich geh jetzt mal einfach davon aus, dass solches asoziales (Mietbegtrüger-)Gesindel nicht hier unbedingt mitdiskutiert...
     
  13. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    na das ist eh klar!

    na ich bin gespannt, was daraus wird:(((
     

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