1. Reden wir miteinander ...

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In der Probezeit kündigen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Osterhasi73, 10 April 2009.

  1. Osterhasi73

    Osterhasi73 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Ihr Lieben! Ich bräuchte eure Hilfe! Ich war 3 Monate arbeitslos gemeldet und habe dann eine Stelle gefunden die sich aber jetzt als Niete herausstellt:boes: (bin noch in der Probezeit) wie ist das dann wenn ich mich wieder arbeitslos melde?Bin ich dann gesperrt,oder zahlen sie dann ab meinen ersten arbeitlosen Tag weiter?Ich überlege was ich machen soll, weil der Job ist unerträglich für mich ich fühl mich dort überhaupt nich wohl. Ist es euch auch schon mal so ergangen? Danke für eure Infos!!!!!!!!:wave:
     
  2. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    ich war 07 in der gleichen situation :wave:
    hab nach 3 wochen meinen (höchst frustrierenden) neuen job in der probezeit aufgegeben.

    hab mich auf www.soned.at schlau gemacht zu genau den fragen, die du jetzt hast: anscheinend ists sehr vom goodwill des/der beraterIn abhängig, wie weitergemacht wird.

    aber an sich ist so, dass eine auflösung in der probezeit ohne angabe von gründen geschieht, dass genau genommen gar nicht angegeben werden muss, wer die auflösung beantragt hat (dg oder dn).

    bei mir wars dann so, dass vom ersten tag an das alg wieder zu laufen begann - ohne sperrung. und falls du mit deinem/r beraterIn pech hast: das alg in der sperrzeit verlierst du nicht unwiderruflich, es wird dir dann an deinen anspruch hinten dran gehängt.
     
  3. Mozzi2

    Mozzi2 Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe meinen Job noch in der Probezeit beendet und war dann für 6 Wochen gesperrt und bekam dafür auch kein Geld !!
     
  4. claudia177

    claudia177 Gast

    Hallo!
    also mein mann hat mal in der probezeit gekündigt und wurde auch gespert.da er aber bald wieder eine arbeit gefunden hat (ich glaube frist ist 3 monate,aber lieber noch erkundigen,bin mir nicht sicher wie lange die frist ist) und mindestens 6 wochen in der neuen firma gearbeitet hat,hat er es aber dann nachbezahlt bekommen.hat aber ein wenig gedauert.
    lg claudia
     
  5. Martina1981

    Martina1981 Gast-Teilnehmer/in

    die sperrfrist ist eine ausschlussfrist und nicht vom berater abhängig sondern im alvg geregelt. daher gibt es auch bei kündigung des dn in der probezeit die 28 tage kein geld (ausnahme ist OBERÖSTERREICH). im übrigen ist der dg verpflichtet, anzugeben, WER das dv beendet hat. nicht warum aber sehr wohl WER! abgesehen davon kann aus berücksichtigungswürdigen gründen eine verkürzung bzw. aufhebung der sperre erlangt werden (gesundheitliche gründe für die lösung des dv oder innerhalb einer gewissen zeit eine neuaufnahme eines dv`s etc!).
     
  6. lana80

    lana80 Gast-Teilnehmer/in

    also ich bin auch in der probezeit gegangen, haben sich aber geeinigt das es auf einvernehmlich ist und war nicht gesperrt. war 2 wochen arbeiten und dann 2 wochen krankenstand, am letzten tag hab ich angerufen und gekündigt die chefin wollte sowieso mit mir reden weil es nicht so gut klappte....ach was....:D

    also wenn dann versuch es auf eine einvernehmliche. den bei der abmeldung was du am ams abgeben musst steht drauf wer gegangen ist.
     
  7. Martina1981

    Martina1981 Gast-Teilnehmer/in

    AUFGEPASST! sobald auf der Arbeitsbescheinigung einvernehmliche Lösung steht, ist es KEINE Kündigung durch den Dienstnehmer sondern eben eine EINVERNEHMLICHE LÖSUNG. Da gibt es freilich keine Sperre. Die Sperre gibt es bei UNBERECHTIGTEM VORZEITIGEN AUSTRITT DURCH DIENSTNEHMER, FRISTLOSE ENTLASSUNG DURCH DIENSTGEBER, KÜNDIGUNG DURCH DEN DIENSTNEHMER!!!! Wie die einvernehmliche Lösung zu Stande gekommen ist, ist dem AMS egal! Wichtig, was auf der GKK Abmeldung bzw. Arbeitsbescheinigung angekreuzt ist!!
     
  8. ich war im Dezember in dieser Situation und mir wurde die Sachlage vom AMS so erklärt: auf der Abmeldung der GKK wird Kündigung in der Probezeit angekreuzt. Der AMS-Berater hat das Recht, sich beim DG zu erkundigen, von wem die Kündigung ausgegangen ist. Teilt ihm der DG mit, dass du selbst gegangen bist, kann es zu einer Sperre von 28 Tagen kommen. Ebenso ist dies angeblich bei einer einvernehmlichen Lösung, es kann ebenfalls nachgefragt werde, ob vom DN oder vom DG angestrebt.
     

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