1. Reden wir miteinander ...

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Ich werde diese Gesetze nie verstehen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Tina11, 7 September 2011.

  1. Tina11

    VIP: :Silber

    es ist doch so: werde ich bedroht und es tut mir dann auch jemand etwas an, einer meiner Hunde in diesem Falle dann in meine Augen richtig reagieren und beissen, hafte ich.

    WARUM?

    Manche Leute halten sich Hunde zum Schutz. Ich spreche hier z.b. Leute aus meinem Umfeld an. Mit Firmengelände. Auch einem Cousin meines Mannes ist es so passiert: Einbrecher in der Nacht, dieser betritt über den Zaun das Firmengelände, der Schäfer biss zu. Er bekam eine Strafe. Auf dem Firmengelände steht das haus in dem sie und ihre Kinder wohnen.
     
  2. Das würd ich mir aber noch anschauen. Wenns wirklich so war, wie du schreibst, finde ich das doch leicht sonderbar.

    Also wenn jemand über unseren Zaun klettert, um einzubrechen, dann sage ich zu meinen Wuffis "Mahlzeit und viel Spaß!"

    So weit käme es ja noch.

    Würde mich durchaus trauen, dies bis zum OGH gehen zu lassen.
     
  3. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in

    notwehr ist immer erlaubt- ob nun mit der faust, der waffe oder einem hund.

    die frage ist immer nur, ob die notwehr wirklich gerechtfertigt ist. handelt es sich um einen angriff gegen leben, gesundheit, körperliche unversehrtheit, freiheit und/oder vermögen, darf man sich wehren, auch mit einem hund. ist es aber zum beispiel "nur" hausfriedensbruch ohne einbruchs- oder diebstahlsabsichten, dann ist ein hundebiss keine zulässige verteidigung.

    es könnte sich außerdem um einen notwehrexzess handeln (der sich wehrende überschreitet das normale maß der notwehr- jemand stiehlt äpfel, der besitzer des baums erwischt ihn und schießt mit seinem gewehr auf ihn), es könnte aber auch ein putativnotwehrexzess sein (das vermeintliche opfer wehrt sich gegen einen einbruch, bemerkt dann aber, dass es sich um einen irrtum gehandelt hat und der einbrecher ein mitbewohner ist).
     
  4. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Klar ist es so und soll auch so sein...

    Kann ja nicht sein - dass ein Nachbarskind anläutet - niemand öffnet und das Kind klettert über den Zaun und wird vom Hund zerfetzt...

    nö, Mein Hund schlägt an - wenn jemand das Grundstück betritt - sie würde möglicherweise uns verteidigen - ja vielleicht würde sie sogar zubeissen - wenn sie merkt das wir definitiv bedroht werden. aber wenn jemand bei uns ins Haus einbricht - wüsste ich nicht was sie tut (wahrscheinlich macht sie im Eingangsbereich ein Riesenlackerl und der Einbrecher bricht sich garantiert den Fuss)...

    Aber ein Hund hat ordnungsgemäss verwahrt zu sein. Nicht auszudenken es brennt und die Feuerwehr kommt in Abwesenheit - und die müssen sich erst einmal von einem Hund anfallen lassen.

    Unser Hund ist in diesem Falle versichert - sogar als Schutzhund (was immer das heissen mag - wahrscheinlich dass ich sie schützen muss). Er musste sogar einige Prüfungen ablegen. Aber beissen tut sie nicht - das ist immer pfui und pfui und nochmals pfui.

    Es ist ein irrglaube dass ein Hund zubeissen darf - darf er nicht. Er darf knurren - er darf zähnefletschen - der darf bedrohlich dreinschauen - aber beissen darf er definitiv nicht. Hatten im Bekanntenkreis so einen Fall - Hund hängt an Kinderwagen - schnulli vom Kind fällt aus dem Kinderwagen - ein Bub der vorbeispaziert ist - sieht dass - hebt den Schnuller auf - will ihn in den Kinderwagen legen und kassiert vom Hund einen Bauchbiss... Ein hund ist so zu verwahren dass er niemanden gefährdet (egal ob Einbrecher, Kind - Oma mit Krückstock oder Radfahrer).
     
  5. Ich denke, ein normal tickender Hund kennt den Unterschied zwischen Nachbarskind und Einbrecher. :-/
     
  6. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Nein kennt er nicht.

    Wenn jemand neben dir auf der Strasse einen Schwächeanfall bekommt und auf dich draufkippt - darf der Hund auch nicht zubeissen - weil er meint - das wäre vielleichte in Handtaschenräuber...

    Ein Hund denkt nicht logisch - ein Hund handelt.
     
  7. Dann haben wir einfach unterschiedliche Hunde.
     
  8. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Glaube ich nicht - in einer Notsituation reagieren Hunde nicht auf das was man ihnen gelehrt hat... Ein Hund entscheidet nicht ob Freund oder Feind... Deshalb immer unter Aufsicht.

    Sonst könnten wir uns diese ellenlange Hundediskussionen - liebevoller Bernhardiner zerfleischt Kleinkind in diesem Forum sparen.
     
  9. muell23

    muell23 Gast

    Besonders wichtig, wenn ich weiß, dass der Hund gefährlich ist, darf ich ihn nicht ungesichert im Gelände (Garten) lassen. Da muss ich dafür Sorge tragen, dass jeder - also auch der Einbrecher - sicher und bissfrei auf dem Gelände herumspazieren kann.

    Der Hund darf einen Einbrecher stellen, aber nicht beißen. Was ein wirklich gut abgerichteter Hund auch nicht machen würde ohne Kommando.

    Lustig empfinde ich immer die Schilder mit "Achtung bissiger Hund" - da ist die Anzeige bei einem Biss so schnell da, das glaubt man kaum.
     
  10. Kitty1999

    Kitty1999 Gast

    der hund darf den einbrecher stellen, aber ihn nicht beissen!

    was anderes ist, wenn ich persönlich von einem vergewaltiger angegriffen werde. DANN darf der hund zubeissen, das ist notwehr.

    aber nicht, weil ein einbrecher über einen zaun klettert.
     
  11. DeinHase

    DeinHase Gast


    Mich würde viel eher interessieren, ob du von einer Anzeige oder einer gerichtl. Verurteilung sprichst.
    Wenn ja, wurde der Schuldspruch strafrechtl. oder zivilrecht. gesprochen.

    So sind deine Angaben etwas mager...
     
  12. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Ein Hund ersetzt keine alarmanlage...

    Und tja - Privatgrundstück ist Privatgrundstück - dem ist eben auch nicht so... Wenn ein Einbrecher auf deinem Grundstück in eine Baugrube fällt - bist du auch haftbar wenn du sie nicht ordnungsgemäss abgesichert hast... Und da hilft nicht - dass du meintest - es würde niemand ausser dir das Grundstück betreten...
     
  13. Minerva

    Minerva Gast-Teilnehmer/in

    Und wenn der "Einbrecher" ein Notarzt oder Feuerwehrmann ist, der zum verunglückten Herrchen möchte?

    Ich habe einen Fall erlebt, bei denen wir die Polizei kommen lassen mussten, bevor wir als Retter sicher zur Einsatzstelle kommen konnten.
     
  14. Filomena

    Filomena Gast-Teilnehmer/in


    Würd mich auch interessieren wonach dein Bekannter da verurteilt wurde?
     
  15. Tina11

    VIP: :Silber

    Du, das is scho so lang her, da war ich selbst noch ein Teenie und kennen tu ich ja die leut erst seit ich meinen Mann habe.
    Ich denke es ist bei einer Anzeige geblieben.

    Ich kenne die gesetze, also für all die Leute hier, die mir die Gesetze aufschreiben. Aber ich Frage mich WARUM ist das so. Warum muss ich mir vorher einen am Schädel hauen lassen?

    Wenn wir nach dem "verwahrungsgesetz" gingen, dann is ja auch leider so, dass ich z.b. Einen Rottweiler in meiner Abwesenheit in einer sagen wir mal wiener gemeindewohnung in einem Zwinger halten muss.

    Viele bei uns haben Alarmanlagen. Ich muss zugeben, wir überlegten auch, aber dann sah ich mir meinen Hund an und dachte mir "für was". Es reicht eigentlich nur wenn man ihn sieht. Ich sehe das so: eine alarmanlage alarmiert, doch helfen tut mir der Hund.
     
  16. Tina11

    VIP: :Silber

    Na Moment einmal, wenn das grundstück abgezäunt ist, und ich spreche jetzt nicht von einem weichen maschendraht, dann sollte eigentlich ganz klar sein, dass es niemand zu betreten hat.

    Ja. Ein hund ersetzt keine Alarmanlage. Für mich vielleicht. Krachmacher is krachmacher. Meine schlagen an, wenn janda hier in der Gasse geht der nicht da wohnt. Bleiben jedoch immer schosshunderln.
    Aber warum bekam man voriges Jahr dann Förderungen vom Land, wenn man einen Hund hat. Ja. Hatte ich voriges Jahr im bezirksblatt gelesen. Es betraf Wien Umgebung. Weil ich mir da schon die Hände gerieben hab. :D und hab ma dacht : Bumm, supa...Geld für die wauzis. :D. (Scherz) aber für meine geinde galt das natürlich nicht
     
  17. Tina11

    VIP: :Silber

    Ich sag euch, schreiben mit dem iPhone is Net so leicht.
     
  18. Leon123

    Leon123 Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn bei uns jemand einbricht hoffe ich schwer, dass mein Hund ihn ordentlich in den Hintern beißt. Wobei warscheinlich würde sie nur fürchterlich kläffen und schimpfen, im Zweifelsfall aber dann doch flüchten und aus sicherer Entfernung weiterkläffen. :rolleyes:

    Andererseits hatte sie den Installateur schon mal am Wadel... :eek:

    Weiß nicht was sie tun würde aber mich würde echt interessieren wie man den Hund sicher "verwahrt" wenn jemand in meiner Abwesenheit in mein Haus einbricht. Muss ich dem Hund in meiner Abwesenheit einen Beißkorb verpassen um mögliche Einbrecher zu schützen? Kranke Welt....

    Auch auf der Straße, wenn mich jemand tätlich angreift hoffe ich mein Hund verteidigt mich (noch so ein Wunschgedanke :rolleyes:). Wo ist denn der Unterschied ob ich dem Typen selbst seine Juwelen in den Hals hoch trete oder mein Hund mich schützt?

    LG
    Leon
     
  19. DeinHase

    DeinHase Gast

    Sorry, anscheinend kennst du dich mit Gesetzen absolut nicht aus;)
    Es ist bei so einer Sache ganz normal, dass man angezeigt wird, da eine (fahrl) Körperverletzung entstanden ist und nur ein Gericht prüfen kann, ob schuldhaftes Verhalten vorliegt oder nicht.
    Daher werden alle derartigen Vorfälle zur Anzeige gebracht und ein Strafgericht prüft.

    Frag mich, was dich daran so aufregt?
     
  20. kann dein hund auch unterscheiden zwischen einem einbrecher und jemanden der nach dem weg fragen will? oder sich im haus geirrt hat? oder dir einen staubsauger verkaufen will? oder...?
    sehr kluges tierchen :) :rolleyes:
     

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