1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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ich weiss nicht wo sonst hin .. brutto netto :D

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von -seifenblase, 6 November 2008.

  1. -seifenblase

    -seifenblase Gast-Teilnehmer/in

    also .. tut mir leid ich weiss nicht wo ichs sonst schreiben soll ...

    also ..

    ich hab die woche zu arbeiten begonnen 17 std .. im verkauf..

    bruttolohn ist 496 € ..

    jetzt zu meiner frage

    eine bekannte die sich damit eigentlich recht gut auskennt meint dass man bei so einem geringen lohn keine abzüge hat ..

    sprich brutto = netto ..

    kann das sein ?!

    Bitte um hilfe ..


    danke :D
     
  2. Ina1983

    Ina1983 Gast-Teilnehmer/in

  3. Bettyi

    Bettyi Gast

  4. Bettyi

    Bettyi Gast

    ina war schneller - aber nur wegen meiner rechnerei :D
     
  5. -seifenblase

    -seifenblase Gast-Teilnehmer/in

  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Brutto=Netto gilt bei einer geringfügigen Beschäftigung mit einem max. monatlichen Einkommen von EUR 349,01 (Wert für 2008) - das hat deine Bekannte möglicherweise gemeint.

    Über der Geringfügigkeitsgrenze ist ein Gehalt Sozialversicherungspflichtig (ca.18%, bei niedrigen Einkommen etwas weniger, da der Arbeitslosenbeitrag verringert ist).

    Ab einer Jahreslohnsteuerbemessungsgrundlage (Brutto-SV Beiträge) von EUR 10.000,-- fällt dann erst eine Lohnsteuerpflicht an.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. HrGeyer

    HrGeyer Gast

    lohnsteuer nicht, aber sozi-ver ja..
     
  8. Celin

    Celin Gast

    Ähm ich will ja nix sagen aber ich arbeite 15 Stunden und verdiene netto 403 wenn bei dir wirklich nur 420 rauskommt dann ist das eig schon wenig immerhin arbeitest du aufs monat gesehn 8 stunden mehr. Und dafür knappe 20 Euro??
     
  9. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    Arbeitslosenbeitrag ist nicht verringert, der entfällt komplett als Dienstnehmeranteil:

    Die Höhe des Dienstnehmeranteils zur Arbeitslosenversicherung ist ab 1. 7. 2008 daher abhängig vom Einkommen und beträgt:

    - 0 % : bei einem Einkommen bis Euro 1.100,00 pro Monat
    - 1 % : bei einem Einkommen über Euro 1.100,-- bis Euro 1.200,00 pro Monat
    - 2 % : bei einem Einkommen über Euro 1.200,-- bis Euro 1.350,00 pro Monat
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    Danke fürs Ausbessern!

    Ich hatte die Grenzen sowie Prozentsätze nicht im Kopf, deshalb habe ich geschrieben dass der ALV-Beitrag verringert wird. (zum Teil stimmts ja auch)

    Liebe Grüße
    Mats
     

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