1. Reden wir miteinander ...

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I kenn mi net aus - Karenz überschneidet sich!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 16 Februar 2009.

  1. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Waaah, es tut mir leid, es ist sicher schon so oft hier erklärt worden, aber ich finds nimma und kenn mi nu imma net aus!
    Und die bei der WGKK können ja nur chinesisch reden:mad:
    Also:
    Ich werde voraussichtlich am 14. Mai entbinden, bin aber mit erstem Kind noch bis Anfang September in Karenz.
    Mir ist zwar klar, daß ich nur EINMAL KBG bekomme, und zwar für Robin bis September und dann geht erst das KBG für Samantha los, das ist mir klar, daß ich da nix doppelt bekomme.
    Aber wieviel bekomme ich denn Wochengeld vor und nach der Geburt????????????
    In dieser Zeit wird das KBG für Robin aber nicht eingestellt, oder?:confused:

    (und gibt es eigentlich irgendwelche neuen KBG-Regelungen?? Hab IRGENDWAS gehört, aber leider in den letzten Monaten nix mirgecheckt, da ich andere Probleme hatte.
    Wie war das mit dem 13. KBG nochmal? Jetzt für Robin bekomm ich ja bissl über 100E mehr, ist das dann für Samantha das gleiche oder mehr?)

    Danke für Eure Hilfe! Bin absolut nicht mehr aufm Laufenden:(
     
  2. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hello=)

    Kinderbetreuungsgeld hat nichts mit deiner Karenz zu tun.Du kannst 2 Jahre in Karenz sein aber nur 20 Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen.

    Also ich nehme mal an,du hattest vor deiner Geburt einen Arbeitgeber und bist nun bis September in Karenz.

    Die bestätigung für die neuerliche Schwangerschaft hat dein Arbeitgeber und die Krankenkasse schon von dir erhalten?

    Die Karenz wirst du nach der erneuten geburt deinen Arbeitgeber bekanntgeben.Und den Antrag fürs Kinderbetreuungsgeld wirst du an der Karenzstelle erneut stellen.Da gibt es die 3 Varianten=)

    So ganz verstand ich dein posting nicht wirklich aber ich hoffe ich konnte helfen =)

    Hier noch ein Link über Kinderbetreuungsgeld neu =)

    http://www.ams.or.at/_docs/001_kbg_broschuere_bmgfj.pdf

    Lg DanY
     
  3. Schnabilein

    VIP: :Silber

    solange du für das erste kind KBG bekommst gibt es 180% vom KBG als wochengeld für das zweite kind.
    aber nur dann wenn du schon für das erste kind auch wochengeld bezogen hast.
    KBG für das ältere kind erlischt zum zeitpunkt der geburt des jüngeren.
    solltest du keinen wochengeldanspruch haben wird das KBG für das jüngere kind ab der geburt berechnet ansonsten gibt es das KBG wieder nach dem wochengeld.

    momentan gibt es 3 wahlmöglichkeiten beim KBG:
    30+6 monate €436 im monat
    20+4 monate €624 im monat
    15+3 monate €800 im monat
    die variante muss man bei der beantragung wählen, kann danach nicht mehr geändert werden.

    die familienbeihilfe erhöht sich beim zweiten kind um €12,80 im monat.
     
  4. Schnabilein

    VIP: :Silber

    wieso kann sie nur 20 monate KBG beziehen? wenn sie die längste variante nimmt sind das 30 monate + 6 wenn der partner auch KGB beziehen kann/will.
     
  5. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in


    Hello,

    Kinderbetreuungsgeld hat nichts mit deiner Karenz zu tun.Du kannst 2 Jahre in Karenz sein aber nur 20 Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen.

    Ich habe das nur als Beispiel gegeben,das Karenz nichts mit Kinderbetreuungsgeld zu tun hat .

    Natürlich kann bei der Variante 20+4 auch der Partner dann die 4 Monate in Karenz sein und Kinderbetreuungsgeld beziehen.

    Wollte damit nur 'verständlich' machen das die karenz mit KBG nichts zu tun hat=)

    Lg DanY
     
  6. Schnabilein

    VIP: :Silber

    o.k jetzt kenn ich mich aus ;).
     
  7. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Danke! Bei deiner Erklärung kenn ich mich aus;)
    Also ich weiß, daß die KarenzZEIT nix mit dem KBG zutun hat, ich bin aber 2 1/2 Jahre in Karenz (schriftlich!) und habe auch für 2 1/2 Jahre KBG für Robin beansprucht.
    So, na dann bekomm ich ja ordendlich Wochengeld (ja, ich habe für Robin auch Wochengeld bekommen), irgendwas hab ich schon mal gehört, daß es mehr als 100% sind! Und deshalb ist mir jetzt dann auch klar, daß deswegen das KBG für Robin aufhört, wenn ich eh 180% Wochengeld bekommen.

    Und ich hab dann noch das KBG mit der Familienbeihilfe verwechselt, die man immer jeweils im September dazu bekommt (ich find leider den kontoauszug davon nimma, aber es waren für Robin ca. 105€, wenn ich mich Recht erinnere...). Gibts das dann beim 2. Kind auch?? Das wollte ich wissen.
     
  8. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hello=)

    Ja,die doppelte Familienbeihilfe bekommst du für jedes Kind.

    Lg DanY
     
  9. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Danke!
     
  10. Kiki1982

    Kiki1982 Gast

    nina ist am 29.12.06 auf die welt gekommen..

    annika am 19.10.2007... mit dem tage ihrer geburt erlosch der anspruch auf KBG für nina...stimmt doch oder? zumindestens wurde es mir so wortwörtlich erklärt... habe dann wochengeld bekommen und danach das "neue" KBG für annika....

    für nina hatte ich mal 2 jahre karenz beantragt...jetzt bin ich aber verwirrt.. mir wurde das so erklärt, dass mit annikas geburt auch die karenzzeit "neu" losgeht und es sozusagen wieder "frische" 2 jahre sind...

    irgendwas passt da jetzt nicht... bzw. ich bin verwirrt! ;)

    nina ist jetzt im dezember 2 geworden...

    mei.. verwirrend!:rolleyes:
     
  11. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Ja, die NEUE Karenz beginnt mit der Geburt des Babys. Und die alte würde dann ja sowieso während der zweiten Karenz enden, also von daher ja egal.
    Ja, es ist alles bissl verwirrend, wenn man sich net g´scheit auskennt. Aber schön langsam wirds bei mir auch:)
     
  12. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Also Kinderbetreuungsgeld: Anspruch für Kind bis Geburt von weiterem Kind; ab Geburt weiterem Kind: Anspruch für dieses Kind. Also KBG immer für´s jüngste Kind.

    Karenz (Freistellung von der Arbeit): auch bei jedem Kind bis 2. Geburtstag!
     
  13. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Oder so lange, wie mit Arbeitgeber ausgemacht wurde!
     
  14. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Das ist dann Sonderurlaub; Karenz (MSchG) geht nur bis 2. Geburtstag.
     
  15. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Ja mah, dann bin ich halt in Sonderurlaub:rolleyes:, bei diesen ganzen verschiedenen Bezeichnungen wird man ja wirklich ganz deppert! Naja, warum einfach, wenns kompliziert auch geht, denk ich mir immer:cool:
    Is eh nur logisch, daß da fast niemand durchblickt bei diesem ganzen fachchinisischem Zeugs!
     
  16. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Ja, aber nur weil dein Arbeitgeber beim ersten Kind 2 1/2 Jahren zugestimmt hat, muss er das fürs 2. nicht automatisch auch tun. Das musst wieder neu ausmachen. Anspruch hast bis zum 2. Geburtstag des kleineren.

    lg
    bine
     
  17. Schnabilein

    VIP: :Silber

    und nicht vergessen, man hat dann auch keinen kündigungschutz mehr!
     
  18. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    ICH WEISS:cool:

    Im letzten halben Jahr der 2 1/2 Jahre schon, WENNS SCHFTLICH festgehalten wurde!!! Danach nicht mehr, richtig.
     
  19. hallo

    ich war auch in karenz als ich schwanger war bei mir war es so ich hätte bis november karenzgeld bezogen da ich aber im juli geburtstermin habe wurde 8 wochen vor der geburt das karenzgeld eingestellt un ich bekam dann wochengeld als ich entbunden habe habe ich die papiere eingesendet und ich habe dann 8wochen karenzgeld also bis zu dem zeitpunkt wo ich entbunden habe habe ich das karenzgeld für meine erstes kind nachbezahlt bekomen und dann habe ich für mein jüngstes karenzgeld erhalten
     
  20. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    achso ist das? Man bekommt also in den 8 Wichen VOR und in den 8 Wochen NACH der Geburt 180% Wochengeld, und nachher, wenn das KBG für´s 2. baby losgeht, bekommt man noch ZUSÄTZLICH das KBG der letzten 16 Wochen von Kind#1 NACHBEZAHLT??????
    Hab ich das jetzt richtig verstanden? Na, das sagt einem ja auch niemand:cool:
    DAS IST JA GENIAL!!!!!!

    (Boooaaah, also jetzt denk ich mir wirklich, die Krankenkase hat einen Vollboscha! Sooo umständlich! Wär doch einfacher und unkomlizierter und vorallem VERSTÄNDLICHER, wenn das KBG von Kind#1 einfach weiterlaufen würde (trotz Wochengeld), bis das KBG von Kind#2 anfängt! Naja....hauptsache, man bekommts!)
     

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