1. Reden wir miteinander ...

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Honorarnote - wie ausstellen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Salome, 18 April 2010.

  1. Salome

    Salome Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe schon früher immer wieder kleinere Jobs (neben Angestellenvertrag) auf Werkvertragsbasis übernommen (meist Übersetzungen) und dann Honorarnoten ausgestellt.

    Jetzt ist es mir wieder angeboten worden, ich habe eine Transkription + Übersetzung gemacht. Ich habe also meine Honorarnote um 100 € ausgestellt und dem Auftraggeber gegeben.

    Der meint nun, dass ich darauf die MwSt. ausweisen soll. Das kommt mir eigenartig vor, wenn ich MwSt. ausweise, dann muss ich die ja auch irgendwo abführen, oder?

    Ich muss dazu sagen, dass ich darauf achte unter der Freibetragsgrenze von € 700 jährlich zu bleiben, weil ich a) nichts schwarz machen mag und b) sich solche Jobs für mich nicht rechnen, wenn ich auch noch Steuern etc. abführen muss.

    Zur Frage: Reicht es wenn ich einfach die Art der Tätigkeit und den Betrag draufschreibe, oder was muss noch drauf?
     
  2. Q

    Q Gast

    Es ist diesfalls ein Hinweis auf die USt-Befreiung und ihre Rechtsgrundlage (z.B. Kleinunternehmerregelung) anzubringen.
     

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