1. Reden wir miteinander ...

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Honorarnote schreiben

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Oncemore, 22 April 2013.

  1. Oncemore

    Oncemore Gast-Teilnehmer/in

    Bitte um Hilfe!

    Welches "Gsatzerl" muss ich unter eine Honorarnote schreiben (€ 105,--), wenn ich keine UST. bezahlen muss.
    Freier Dienstvertrag.

    Danke!
     
  2. Schnuppe

    Schnuppe Gast-Teilnehmer/in

    **laut $19 UST-Gesetz bin ich nicht zur Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet.***
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Ich hab da gar kein Gsatzerl stehen gehabt, noch nie bei einem freien Dienstvertrag :oops:
     
  4. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    „umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“ ist soweit ich weiß aber nicht verpflichtend anzuführen.

    Genauso kann natürlich „umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs.1 Z 27 UStG“ verwendet werden.

    §19 ist definitiv falsch, da geht´s um Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen bzw. Reverse charge in Zusammenhang mit sonstigen Leistungen von ausländ. Lieferanten ohne Sitz im Inland.
     
    Rosenkrantz und no-mercy gefällt das.
  5. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab da nie etwas stehen gehabt, der Steuerberater hat es auch nie mokiert. Das ist allerdings schon ein wenig her. Und ich hab mich vor der ersten Honorarnote sowohl beim Finanzamt als auch beim Steuerberater erkundigt.

    Die Kollegen, die diese Arbeit jetzt anbieten (jetzt muss ich zahlen und lege keine HN mehr), haben zum Teil diesen Satz drunter stehen, aber nicht alle. Und ich nehme bei ihnen an, dass jeder einen Steuerberater hat, also dass spätestens nach 1 Jahr eine Aussage dazu käme, wenn es nicht passt.
     
  6. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Die letzte HN, die ich bekommen habe, hat stehen "Leisung unecht steuerfrei gemäßt UStG 1994. Soeben nachgeschaut. Die vorletzte hat gar nichts drauf stehen.
     
  7. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Haha, wenn ich eine HN bekomm, wo "EISTUNG UNECHT drauf steht, zahl ich sie nicht

    *gg*
     
  8. Schnuppe

    Schnuppe Gast-Teilnehmer/in

    OK, mein Gegenüber hat mir das so angesagt.
    War mir eh nicht sicher, dass das stimmt, weil ich auf HN die ich bisher ausgestellt habe, noch nie sowas drauf geschrieben hab.
    wobei eben dieses Gegenüber meinte, dass man da in teufels Küche kommen könnte, wenn man das nicht angibt.
    Offenbar war der ebenso falsch informiert wie ich.
    Sorry !
     
  9. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Ich hab dabeistehen:
    Steuerbefreiung gem. § 6, Abs. 1 Z 27 UstG
    (allerdings als Gewerbetreibende)
     
  10. Rosenkrantz

    Rosenkrantz pensionist mit begeisterung

    Ich habe nichts draufstehen. Es gab keinerlei probleme, als der empfänger steuerprüfung hatte. haarig wird es nur, wenn die summe der honorarnoten über ust- oder einkommensteuerfreigrenzen kommt. ;)
     
  11. spacedakini3

    VIP: :Silber

    "Ich bin umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmerin"
     
  12. spacedakini3

    VIP: :Silber


    Na servas..da wird aber echt nix geleistet..die leisten sich was, aber echt....:D
     
  13. Oncemore

    Oncemore Gast-Teilnehmer/in

    Ok, ich muss eine HN legen und das Institut verlangt eine entsprechenden Hinweis ob mit oder ohne Ust.
    Ich habe jetzt folgendes geschrieben:

    Der Rechnungsbetrag enthält gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer.

    Wenn es nicht passen sollte, werde ich es schon hören/merken...
     

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