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Hofübergabe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von amara, 29 März 2012.

  1. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab kein passenderes Unterforum gefunden, also versuch ich es mal hier. Mein LG wird den Hof seiner Eltern übernehmen. Es ist eine sehr kleine Landwirtschaft, bis vor kurzem im Nebenerwerb geführt, inzwischen sind die Besitzer in Pension und es wird nur mehr ein bißchen Mais angebaut. Das wird auch so bleiben oder ev. gar nichts mehr angebaut. Es soll der ganze Hof inkl. Wohnhaus übergeben werden, die Schwiegereltern wollen nur ein Wohnrecht.
    Wir werden daneben bauen und das bestehende Wirtschaftsgebäude (derzeit teilweise leer) gemeinsam nutzen. Der Bruder wird ausbezahlt. Mir persönlich ist wichtig, dass unser Baugrundstück auch mir gehört, nicht nur ihm (für den Fall einer Trennung) und dass, falls die Schwiegies stark pflegebedürftig werden, die Kosten auch auf den Bruder geteilt werden (ich meine, wenn wirklich hohe Kosten anfallen).
    Natürlich muß das alles vom Anwalt/Notar gemacht werden, aber hat jemand vorab Tipps, worauf man unbedingt achten muß?
     
  2. gibsea106

    gibsea106 Gast

    Hi !

    Sehr interessante Frage; da lese ich gerne mit!

    Sollte eigentlich wirklich jeder Jurist am Lande tagtäglich damit konfrontiert sein.

    Ich vermute nur (abgesehen von Deinen anderen Fragen) die Hofübernahme eines Bruders mit der Auszahlung des anderen Bruders hat nichts mit der eventuellen Pflege der Eltern zu tun (außer es wird jur. anders geregelt).
    Wenn sich die beiden über Übernahme und Auszahlung einig sind, dann dürfen auch später beide Buben die Eltern pflegen, oder?

    Der Fairness wegen sollte Euer Baugrund VOR der Übergabe aus dem elterlichen Anwesen rausgekauft werden (Oder in die Übernahme samt Auszahlung miteinkalkuliert werden).

    Betreffend Baugrund-Kauf innerhalb einer aufrechten Ehe kenn ich mich leider nicht aus:eek:, da unverheiratet...vielleicht aus gutem Grund:D
    Die Meinige hat aber ein Wohnrecht in meinem Haus bekommen...und vielleicht ist das mehr Wert als ein Trauschein...:eek:

    So long, lg Martin
     
  3. claire74

    claire74 Gast

    von der LWK gibt eigene Übergeber - Übernehmerkurs - würde ich auf jedenfall empfehlen.

    wegen Pflege ist eine Frage des "Auszahlens" und "Übergabevertrags"
     
  4. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Alles lässt sich regeln im Übergabevertrag, angefangen vom Wohnrecht (wenn die Schwiegis das ganze Haus nutzen dürfen lt. Übergabevertrag, könnten sie Euch des Hauses verweisen - darauf würde ich achten, dass das nicht der Fall ist ;), "nur" ein Wohnrecht ist gut gesagt... das beinhaltet, dass sie dort leben können, nur die Betriebskosten selber zahlen müssen, der Eigentümer wenn es hart auf hart geht, ausziehen darf und aber die Substanz des Hauses erhalten muss (Reparaturen v. Dach, Heizung etc. u. die Abgaben, die anfallen für den Staat wie Grundsteuer etc. trägt). An sich ist ein Übergabevertrag eben ein Vertrag mit Gegenleistungen, sprich eben Wohnrecht, Belastungs- u. Veräußerungsverbot, Pflege etc.

    Wobei bei der Pflege ist sowieso in doppelter Hinsicht aufzupassen, weil wenn zb. die Schwiegereltern eben voll pflegebedürftig wären, dann würdet Ihr die Kosten zur Gänze zu übernehmen haben und zwar bis zum Gegenwert des übergebenen Objektes im Ernstfall! Am Besten ist es da gar keine Pflege reinzunehmen :eek:, auch wenn innerhalb einer bestimmten Frist (ist vom Bundesland abhängig) die Schwiegereltern pflegebedürftig werden, greift das Land/der Staat auf das übergebene Objekt zu, selbst wenn keine Pflege vereinbart wurde im Übergabevertrag!!!

    Bzgl. der Höhe wegen dem Ausbezahlen des Bruders... hmm, das ist halt sehr schwierig im Vorhinein zu sagen, wie lange die Schwiegis leben werden und ob Pflege auf Euch zukommt oder nicht usw., da eine faire, reelle Summe zu finden ist halt alles andere als leicht... Anspruch hätte er erst nach dem Ableben d. Schwiegereltern auf einen Pflichtteilergänzungsanspruch, der ja u.U. sogar null sein könnte, da ja sämtliche Gegenleistungen abgezogen werden wie eben das Wohnrecht, Pflege etc.

    Bzgl. des Grundes f. Euer Wohnhaus... ist eh klar, dass Du abgesichert sein möchtest, aber wenn die Schwiegereltern zb. das alles Deinem LG übergeben mit der Auflage, dass ein Veräußerungs- u. Belastungsverbot auferlegt wird, dann kannst Du gar nicht eingetragen werden ins Grundbuch, aber Du könntest es natürlich auch notariell regeln, dass eine Haushälfte (ohne Grund faktisch) Dir gehört oder Du eben im Falle einer Trennung die Hälfte erhältst bzw. das, was Du investiert hast (Rechnungen auf Deinen Namen ausstellen lassen und gut aufbewahren!). Oder ev. übergeben die Schwiegereltern es eh ohne Belastungs- u. Veräußerungsverbot... oder es kann Euer Bauplatz rausgenommen werden und umgewidmet werden zu einem eigenen Grund und die Schwiegereltern verzichten dort auf ein Belastungs- u. Veräußerungsverbot...

    Aber es wird Euch dahingehend ja ein Notar beraten! Es sollte halt für alle passen ;).

    Es will schon alles gut durchdacht sein!
     
  5. Leonie156

    Leonie156 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Wir sind quasi in der selben Situation. Hatten vorgestern ein langes Gespräch mit einem Herren von der LW-Kammer der den Übergabevertrag aufsetzt.
    Wir sind auch nicht verheiratet. Wegen unserem Haus rät er uns dazu, alle Rechnungen auf beide Namen machen zu lassen und auch gemeinsames Konto, sodass ich immer das Recht auf die Hälfte des Hauses hab. Würden wir heiraten, hätte ich das sowieso. Falls ihm was zustößt, wird er im Testament regeln, dass Haus und LW auf mich übergeht. Ansonsten würde es auf unsere Kinder übergehen.
    Pflege haben wir bis Pflegestufe 2 hineingenommen. Falls sie dann in einem Altersheim zu pflegen sind, und ihre Pensionen nicht ausreichen, kann nicht auf die LW zurückgegriffen werden, weil sie keinen Besitz haben. Dann ist es gesetzlich derzeit so, dass alle Kinder (er hat 2 Schwestern) prozentuell nach dem Einkommen nachzahlen müssen.
    Die Schwestern bekommen innerhalb der nächsten 5 Jahre einen vereinbarten Pflichteil ausbezahlt und verzichten auf alles.
    Seine Mutter hat noch 6 Jahre ein Fruchtgenussrecht, das heißt sie darf die Obst Wirtschaft bis dahin bearbeiten (zwecks Pension).
    Ich muss sagen, der Herr war sehr nett und hat alle gut beraten, sodass es fair ist. Ich mein es ist auch nicht so leicht, von heut auf morgen alles aufzugeben für die Eltern.
    Wichtig ist sich schon im vorhinein mit allen zusammenzusetzen und alles auszusprechen.
     
  6. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Danke, da sind doch einige interessante Sachen dabei...
     
  7. bertl2

    bertl2 Gast-Teilnehmer/in

    hi,

    so einfach und klar wie möglich!!!
    man muss sich bewußt sein, man übernimmt und übergibt alles mit allen rechte und pflichten.
    meine gattin hat den betrieb übernommen (auch nebenerwerb) und ist alleine angeschrieben - hat steuerliche gründe. ich würd grundsätzlich beide anschreiben lassen. wenn das die schwiegereltern nicht wollen, dann muss es ausdrücklich in den übergabevertrag aufgenommen werden. wenn es nur mündlich ist, dann schreibts halt nur auf deinen gatten und dann lässt er dich einfach irgend wann mal dazu schreiben.
    kein belastungs und veräußerungsverbot reinschreiben lassen - bei jeden sch... kredit oder so musst zu den übergebern laufen... und die werden nicht jünger und man weiß ja nicht was in xx jahren ist und wie senil, dickschädlig sie werden... alles schon erlebt und gerade dort wo man es nicht erwartet hat.
    das wohnrecht für beide übergeber reingeben, du zahlst auch die betriebskosten, dann haben die übergeber eine wohnung die warm ist, wo der strom bezahlt wird und mit der rente (auch wenns wenig ist) können sie leben.
    schreibt kein ausgedinge rein wie vor 20/30/40 jahren - dies kann im schlimmsten fall dazu führen, dass es zur pension gerechnet wird und dann auch noch versteuert werden muss - du kannst es andererseits von der steuer absetzten.
    wichtig: übergeben wird alles an einen übergeber, das auszahlen der weichenden erben sollen die übergeber noch regeln (bar oder mit baugrundstück). die weichenden erben sollen eine verzichtserklärung unterschreiben -punkt aus fertig, sonst hast danach irgendwann wieder diskussionen (nach 30 jahre zb es wird was zu bauland, etc.)
    über pflege schreib nix rein: warum: bis 7jahre nach der übergabe (je nach bundesland) kann der staat auf das übergebene zugreifen, danach kommt der staat dafür auf, da der übergeber ja nix mehr besitzt ausser das wohnrecht. dies ist die dztige regelung. und wenn alles ok ist, dann werdet ihr die übergeber sowieso daheim pflegen und wenn es nicht passt, dann passt es sowieso nicht.
    zu bedenken ist auch noch was passiert, wenn einer der übergeber frühzeitig stirbt und noch eine beziehung danach > wir haben reinschreiben lassen, dass der partner natürlich auch dort wohenen darf, jedoch wenn der übergeber stirbt sie/er keine anrechte auf irgendwas hat und sofort ausziehen muss (nach einer gewissen zeit kannst hat bekommt man irgendwie anrecht auf wohnen > frag den anwalt/notar)

    am besten:
    alle an einem tisch und alles ausreden!!!! - weichende erben, übergeber und übernehmer
    denn oft ist es so, einer nimmt den hof, weil es eh kein anderer will und die weichenden erben rechnen dann vor wie viel alles wert ist - wenn es so ist, dann sollen die übergeber alles verkaufen-sich mit dem geld eine schöne pension machen und es gibt keine streiterein.... meine meinung dazu

    lg
     
  8. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    ich denke, nächste Woche werden wir mal einen Infotermin beim Notar machen. Vorab ist für mich noch ein Thema: inwiefern macht es einen Unterschied, falls wir vorher heiraten würden oder zB erst in einem Jahr? dass ein teil des hauses (ev. mit grund) mir gehört und ich im todesfall erbe, würde ich ohne heirat auf jeden fall vertraglich regeln.
    ach ja, sein bruder hat keine kinder (wird vermutlich so bleiben), also ist die wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass früher oder später sowieso alles an unsere Kinder geht...
     
  9. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Vorher heiraten!

    Wär für dich ein Vorteil, wenn ihr euch irgendwann mal scheiden lässt.

    (p.s. du bist aber ganz schön berechnend:D)
     
  10. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    ...siehe zu, dass dieses Grundstück wo ihr baut, ausparzelliert wird und du zu 50% +50% dein LG in das Grundbuch kommst. (ggf auch kaufen) Ohne jegliche Bedingungen (Belastungs,Veräußerungsverbot, Wohnrechte)!!! In einem Konfliktfalle gehört dir 50% vom Grundstück und Haus. In einem Konflikfalle ist dir sicher, dass du dein Kapital jederzeit verflüssigen kannst.
    Dann braucht ihr mit einer Heirat auch nicht zu huddeln.

    Alles andere ist so ziemlich "wurst".

    Z.B behalten die Eltern ganz einfach ihr Haus.....das Haus wird übergeben mit Wohnrecht.....auch wenn die Plfege nicht vereinbart wird, wenn ein Schwiegerelternteil ein Pflegefall wird so sind die Kinder (also dein LG + Bruder) sowiso Unterhaltspflichtig.
     
  11. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    danke
    berechnend? naja, ich bin einfach ein mensch, der alles möglichst genau im vorhinein geregelt haben möchte...
     
  12. gibsea106

    gibsea106 Gast

    Hallo !

    "....Mir persönlich ist wichtig, dass unser Baugrundstück auch mir gehört..."

    Ja, das mag Dir wichtig sein, dass von seiner Familie etwas kommt, was auch Dir gehören soll.

    Wie ist das aber umgekehrt?
    Was kommt von Deiner Familie, was auch ihm gehört?

    Darf ich nach der Gleichberechtigung fragen?

    Ich bin da ziemlich strikt: Nur innerhalb der Ahnenreihe etwas vererben/übergeben, aber nicht "quervererben".
    Wozu auch?

    Lg Martin
     
  13. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Das Haus - und dazu gehört für mich nun mal das Grundstück - soll uns beiden gehören, weil wir ins Haus auch beide investieren. Reiner Wert der Grundstückes wäre nicht hoch, da abgelegene Gegend, also von daher kaum ein Problem
     
  14. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Eben sehe ich auch so. Das Grundstück ist relativ billig, das Haus + deine Arbeitskraft was Wertvolles. Und ihr seid nicht mal Verheiratet.
     
  15. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Jawohl so richtig altmodische Ansichten, ohne "quer" gibt es gar keine Ahnenreihe:D.....und gottseidank gibt es Gesetzte die den Ehepartner vor deinen Ansichten schützen (er/sie ist selbstverständlich Erbberechtigt und auch Pflichtteilsberechtigt).


    Weil sich auf sowas doch keine mehr einlässt.
    Der Junbauer kann sich dann bei "Bauer sucht Frau" bewerben:D.
     
  16. Eule

    VIP: :Silber

    Ehrlich gesagt ich würde im Falle einer Trennung nicht das Grundstück direkt daneben haben wollen oder einen Teil des Grundstücks oder einen Teil des Hauses - denn erstens würde ich dort nicht bauen oder leben wollen - wohl klar nach einer Trennung, dass ich nicht alle die, vor denen ich weg möchte, nach wie vor am Hals haben wollen würde - da könnte man sich die Trennung ja gleich sparen, außerdem nehme ich zweitens nicht an, dass so ein Grundstück an jemand ganz anderen verkäuflich wäre - direkt neben dem Hof. Wenn dann das Gesamtobjekt verkauft werden müsste, wäre das wohl für alle von Nachteil. Für Objekte am Arsch der Welt zahlt keiner viel.
    Ich würde mir da etwas anderes ausdenken als Sicherheit, wenn irgend möglich... Gäbe es einen Acker 5 km weg der noch dazugehört? ;)
     
  17. gibsea106

    gibsea106 Gast

    Hi !

    "Reiner Wert der Grundstückes wäre nicht hoch..."

    Naja, dann kauf Dir die 50% des Grundes und Du stehst ohne übler Nachrede (oft Jahrzehnte später) im Grundbuch;)

    @oliver-S:
    Ja, weiß ich, aber die 2 sind ja (noch) nicht verheiratet.
    Drum heirate ich ja nicht:eek:
    Außer vielleicht: http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=778029#.T5AfTI7azRw

    Wir wissen nicht, was amara in die LG einbringt.

    Früher war das ja die [ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Mitgift[/ame]

    Die Meinige hat nichts mitgebracht, drum gibts auch nichts für sie.
    Diesen Respekt habe ich meinen Ahnen gegenüber.

    So long, lg Martin
     
  18. claire74

    claire74 Gast

    wow

    ich hab auch nichts "mitgebracht" - arbeiten darf ich aber sehr wohl und dann soll man leer ausgehen, wenn man nicht mehr "recht ist"??

    Repsekt an die Ahnen? in welchen Mittelalter lebst du? ich habe auch respekt vor der Geschichte des Hauses, aber noch mehr Respekt vor denen die es jetzt und in Zukunft bewirtschaften und schau ich die Geschichte - viele Häuser wurden aufgelöst, ausgelöscht, übergeben und nicht mehr weitergeführt - und die Erde dreht sich weiter

    Unser Betrieb ist seit 300 Jahren in der Familie meines Mannes und trotzdem bin ich angeschrieben, ich "stamme" auch von nirgendwo ab (mei wie ich diese Frage hasse) und bin trotzdem - oder gerade deswegen? - seit 20 Jahren Bäuerin mit Leib und Seele
     
  19. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    GG*** Ich weiß schon, es gibt Gegenden das ist Material viel mehr wert wie ein Mensch.

    Sie hat keinen Anspruch auf deinen Grund --recht so-- du kannst sie jederzeit rauswerfen --recht so----

    Ihr seid nicht verheiratet, --ich weiß nicht ob ihr schon Kinder habt-- du hst keinen Anspruch auf diese Kinder, da du dann nicht Obsorgeberechtigt sein wirst. Sie kann mit diesen Kindern jederzeit abhauen, ohne dass du irgendwas tun kannst.--recht so?--

    Mal sehn, ob dir dann Materielles immer noch mehr Wert ist wie Menschen.

    p.s. ich persönlich kann nicht verstehen wie man mit einem Menschen zusammen sein kann, dem man so wenig Achtung entgegenbringt, und ich kann auch nicht verstehen, wie du es deinen Ahnen antun kannst eine bettelarme und noch offensichtlich dazu strohdumme Schwiegertochter auf den Hof lässt. :wave:
     
  20. Mary555

    VIP: :Silber

    Hallo!

    Wenn ihr nicht vorhabt in nächster Zeit zu heiraten würde ich darauf bestehen, dass das Baugrundstück "getrennt" wird vom restl. Betrieb und du da darauf angeschrieben wirst.

    Bzgl der restl. Landwirtschaft muss ich Gibsea ein bißerl zu stimmen (jedoch nicht ganz)

    Ich würde jetzt aber keine Ansprüche darauf stellen, dass ich auf die FLächen, die sich meine Schwiegereltern (und deren Eltern usw) lange erwirtschaftet haben angeschrieben werde. Anders verhält es sich bei zB Flächen die jetzt zugekauft werden (wo ich durch meine Arbeit natürlich meinen Beitrag dazu geleistet habe).

    LG
    Mary
     

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