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Höhe Sonderzahlung richtig?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nipfi1984, 29 Mai 2009.

  1. Nipfi1984

    Nipfi1984 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich habe mit Mai wieder zu arbeiten begonnen und nun auch den ersten Lohnzettel erhalten. Wie hoch müsste denn das Urlaubsgeld sein?

    Es beträgt nämlich nur etwa 1/3 und das finde ich durchaus merkwürdig, da ich ja 2/3 des Jahres arbeiten gehe....oder bekomme ich dafür dann mehr Weihnachtsgeld?

    Danke für eure Hilfe!
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Frag am Besten bei der Lohnverrechnung nach wie sie auf den Betrag der Sonderzahlung kommen.

    Wenn du mit 1. Mai zu arbeiten begonnen hast, würden sich der Urlaubs- als auch der Weihnachtsgeldsgeldanspruch mit je 2/3 des Gehalts (Brutto) zu Buche schlagen.
    Möglicherweise haben sie dir nun nur 1/3 ausbezahlt und das Weihnachtsgeld erfolgt dann mit dem vollen Anspruch - ist nur eine Vermutung meinerseits.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Q

    Q Gast

    Das hätte ich auch vermutet, und ich glaube auch, dass das legal ist.
     
  4. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    nein illegal ist es nicht,

    wir bekommen im öffentlichen Dienst 4 x pro Jahr die Sonderzahlungen - im März, Juni, September und November - eben jeweils die 1/4 der uns zustehenden Sonderzahlungen (also WR + UZ)

    ich kenne sogar Firmen, die zahlen monatlich ein 1/12 der Sonderzahlungen ........

    lg
    Jasmine
     
  5. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Sonderzahlungen werden taggenau abgerechnet, also nach Anwesenheitstage pro Kalenderjahr. Nicht nach Monaten.

    Wenn Du am 1.5. zu arbeiten begonnen hast, hast Du einen Anspruch auf
    245/365 Urlaubsremuneration, ebenso für die Weihnachtsremuneration.

    Auszahlungszeitpunkt ist. tlw kollektivvertraglich geregelt, daher kann ich da jetzt nichts 100%iges dazu sagen. Kenne die Regelung, dass ein Teil später ausbezahlt wird, eigentlich nur, wenn jmd nach einem bestimmten Termin erst ins Unternehmen eingetreten ist, nicht jedoch wenn jdm zB mit 1.5. aus einem Karenzurlaub zurückgekommen ist.

    Bitte in Deiner Personalabteilung rückfragen. Mich würde dann die Antwort interessieren, danke.
     
  6. ellela

    ellela Gast

    Du hast Anspruch auf 8/12 Urlaubsgeld und 8/12 Weihnachtsgeld für das Jahr 2009. Das sind insg. 1 Ganzes + 4/12(=1/3)

    Du hast jetzt 1/3 bekommen und bekommst zu Weihnachten ein ganzes Monatsgehalt.

    Würdest du jetzt 2/3 Bekommen hättest du zu Weihnachten auch nur Anspruch auf 2/3.

    Wie die aliquote Abrechnung stattfindet ist, wie schon geschrieben worden, vom KV abhängig, diese Form der Abrechnung wie bei dir ist jedoch durchaus üblich.
     

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