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Hilfe - kennt sich da wer aus ? Bezahlung von Strafzettel

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von alice, 3 Februar 2010.

  1. alice

    alice Gast-Teilnehmer/in

    :grrbrr:
    Ich hupfe innerlich gerade wie ein Rumpelstilzchen. Ich habe vor Weihnachten in einen Strafzettel bekommen, weil ich statt der erlaubten 10 Minuten 12 Minuten vor einem Geschäft geparkt habe --> ok - dumm gelaufen. Habe das Gelkd 21,80 € via telebanking brav überwiesen.
    Am 28.12 ist das Geld bei Ihnen am Konto eingelangt.
    Vor drei tagen bekomme ich eine Mahnung ich müsse jetzt bereits 35€ einzahlen weil ich die Strafe nicht beglichen habe.
    Ich habe das überprüft - und bin draufgekommen, dass ich im Kundendatenfeld bei einer mehrstelligen Nummer 1 Ziffer falsch eingegeben habe. Ich habe gestern eien Email hingeschickt um den Fehler klarzustellen. Heute kommt die Meldung -->

    "Nach Erhalt Ihres Mails konnte Ihre Einzahlung von 24.12.09 zugeordnet und Ihrem Konto gut geschrieben werden.

    Da die Zuordnung nicht fristgerecht erfolgen konnte, ist die Differenz auf die Anonymverfügung in Höhe von € 13,20 unter Angabe

    der Beleg-Nr. 1234567 noch zu begleichen!"


    Muss ich das jetzt echt zahlen - das Geld arbeitet ja bereits auf deren Konto. Habe ich da Chancen ? - muss ich das zahlen ?

    Wäre froh um einen Tip !
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    So wie dies aussieht, wurde dein Zahlungseingang erst mit dem Tag deines emails deinem Strafbescheid zugeordnet und somit als verspätet anerkannt.
    Meines Ermessens hast du rechtlich keine Möglichkeit der Zahlung des Restbetrags zu entkommen wenn die Behörde dir nicht entgegenkommen will zumal ja DU eine fehlerhafte Überweisung der Strafverfügung veranlasst hast.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Krabbelkaefer

    Krabbelkaefer Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde versuchen mit einem Ausdruck der falschen Zahlung, versuchen das auf Kulanz die Differenz erlassen wird. Es war ja unabsichtlich.
     
  4. alice

    alice Gast-Teilnehmer/in

    Es ist aber sogar auf der Webseite angeführt, dass der Betrag pünktlich unter Angabe des Kontonummer ....BLZ überwiesen werden muss und dem bin ich nachgekommen. Das Geld liegt ja schon seit fast 4 Wochen auf deren Konto - und "arbeitet" für sie...es kann doch nicht sein dass ich gleichgestellt werde mit jemandem der nicht überwiesen hat...

    Mir ist schon klar dass es sich hierbei nicht um Unsummen handelt und mir selbst ein Fehler unterlaufen ist, aber mit ein wenig Zusatzaufwand ist die Zuordnung anhand meiner Bankdaten ja trotz allem möglich - oder ?
     
  5. Verenalein

    Verenalein Gast-Teilnehmer/in

    Ich würd dort mal anrufen und a bissl hartnäckig sein... ein pampiges E-Mail ist schnell zurück geschrieben... vielleicht sind sie am Telefon a bissi kulanter...
     
  6. muell23

    muell23 Gast

    Du hast ein Organstrafmandat erhalten. Auf der Rückseite dieses Zettels sollten (und sind auch sicherlich) die Bedingungen dafür abgedruckt. Also lies dich mal durch.

    Du hast bis zum .... Zeit, dass Geld zu überweisen. Da muss das Geld aber schon am Konto der Behörde sein, mit den richtigen Belegdaten.

    Wenn du dann nicht eingezahlt hast, dann kommt ein richtiges Verfahren zum Laufen.

    Da du mit einer falschen Belegnummer eingezahlt hast, konnte das Verfahren nicht abgeschlossen werden - da ja das Geld nicht zugeordnet werden konnte. Ergo ist jetzt das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren eröffnet worden, dass aber mehr kostet.

    Dein nicht richtig zur Einzahlung gebrachter Betrag wurde dir gutgeschrieben, der Differenzbetrag zwischen Organstrafverfügung und Strafverfügung ist offen und MUSS eingezahlt werden.

    Aus meiner Erfahrung weiß ich - keine Kulanz, der Fehler (falsche Belegnummer) liegt schließlich nicht bei der Behörde sondern beim Einzahler.
     
  7. alice

    alice Gast-Teilnehmer/in

    @muell31
    Danke für die Info...und ja - du hast recht...wurde heute schon "belehrt"...und wohl oder uebel - ob ich will oder nicht muss ich einzahlen.

    Aergen tut es mich ziemlich - aber dass muss ich wohl als "Lehrgeld" verbuchen.
    Trotzdem danke für die Info ;)...
     
  8. muell23

    muell23 Gast

    Als Anregung für die Zukunft - solche Dinge niemals - wirklich niemals mittels Telebanking einzahlen, sondern immer nur mit Originalerlagschein. Das spart Nerven und Geld.
     
  9. alice

    alice Gast-Teilnehmer/in

    @muell31 - Danke...
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es ist ja kein Problem den Erlagschein mittels E-Banking zu überweisen, ABER nachdem es am Erlagschein auch draufsteht UNEBDINGT die richtige Nummer im Kundendatenfeld eingeben.
    Vor dem Absenden nochmals kontrollieren, ob alles richtig eingetragen wurde sollte eigentlich obligat sein.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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