1. Reden wir miteinander ...

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Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 19 März 2007.

  1. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    So, ich hab jetzt nochmal beim Arbeitsamt angerufen und gefragt, wegen 2 1/2 Jahre Karenz.
    Ich weiß, daß ich 2 1/2 Jahre unbedinkt schriftlich ausmachen muß, sonst verlier ich nach 2 Jahren den kündigungsschutz.
    Nun sagt der mir aber, ich muß auch noch dazu schriftlich ausmachen, daß der AG auf sein Kündigungsrecht verzichtet (WENN er nun drauf einsteigt...), weil sonst könnte ich zwar nicht "gekündigt" werden, aber ENTLASSEN (wo ich dann keine oder nicht viel Abfertigung bekommen würde und auch noch auf Schadenersatz (?????:confused: ???) geklagt werden KÖNNTE).
    Bitte, der hat mir das nicht erklären können, so, damit ich´s verstehe!
    Ich kenn mich nicht mehr aus!!!!!!
    Kann mir das wer deppensicher erklären, was das alles heißen soll??????

    bzw. wie schreibe (formuliere) ich das, wenn ich das schriftlich aufsetze???
     
  2. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    So, hab´s schon kapiert! Der hat sich nur falsch ausgedrückt (die können echt nichts erklären, so, daß es ein normaler Mensch auch versteht!!!:mad: ).

    jetzt hab ich eine Bitte:

    Wie schreibe ich so eine schriftliche Vereinbarung (von Anfang an bis zum Ende)??? Also mit "ich ersuche um eine Karenzierung bis 2 1/2 Jahren mit Kündigungs- und Entlassungsschutz".........oder wie?????
     
  3. Conina

    VIP: :Silber

    Keine Panik, so schlimm ist das Alles nun auch wieder nicht. Ich habe meine beiden Karenzen auf jeweils 2,5 Jahre verlängert. Der Witz ist, dass der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz nur für die arbeitsrechtlichen 2 Jahre Karenz gilt. Bei der Verlängerung der Karenz muss also die weitere Gültigkeit dieses Kündigungsschutzes explizit ausgemacht werden. Meine Verlängerung war so formuliert:

    Hiermit wird die Karenz von "NAME" von "DATUM DERZEITIGES KARENZENDE" bis "DATUM NEUES KARENZENDE" unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes verlängert.

    An Deiner Stelle würde ich bei der Arbeiterkammer anrufen und mir das nochmal erklären lassen, die diktieren Dir auch die genaue Formulierung.

    LG

    Conina
     
  4. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    das kann ich aber auch jetzt schon machen, oder? ich meine, 2 1/2 Jahre vereinbaren (bin noch in Mutterschutz), und nicht erst dann nach 2 Jahren verlängern.....??

    Hat jemand vielleicht schon mal sowas geschrieben und kann mir das genau sagen???(die bei der AK haben gesagt, da gibt´s keine "Vorlage", muß ich selber formulieren...)! Danke Euch!:wave:
     
  5. Conina

    VIP: :Silber

    Ja, das kannst Du jetzt schon machen. Nur die korrekten Daten solltest Du einsetzen. Den Text, den ich Dir obenreingestellt habe, habe ich für meine Vereinbarungen genau so verwendet (und den habe ich von der Arbeiterkammer - die Passage mit dem Mutterschutzgesetz sichert Dir Deinen Kündigungsschutz). Drunter haben ich und mein Arbeitgeber unterschrieben, und das wars.

    LG

    Conina
     
  6. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Danke!!
    Sag mal, ganz blöde Frage: Wie rechne ich das eine halbe Jahr an, damit es stimmt? Vom Geburtstag einfach genau 26 Wochen (=halbes Jahr!?) dazu rechnen, dann hab ich den letzten Karenztag, oder?


    So, hab heut bei meiner Gebietsleitung angerufen, und so wie´s aussieht, schauts eh gut aus, daß ich die 2 1/2 Jahre bekomme.
    SO, UND WENN DIE MICH NACH 2 1/2 JAHREN NIMMA NEHMEN (weil sie das ja nicht müssen), bekomm ich auch die ganze Abfertigung, STIMMTS???????????????????
     
  7. Conina

    VIP: :Silber

    Also, Du rechnest einfach 2 Jahre und 6 Monate zum Geburtstag dazu, minus einen Tag.

    Also: 12.2.2007 - plus 2 Jahre und 6 Monate minus 1 Tag, der 11.8.2009 ist der letzte Tag Deiner Karenz, Dein erster Arbeitstag ist der 12.8.2009.

    Bei der Abfertigung kenne ich mich nicht wirklich aus, aber ich sehe keinen Grund, warum Du den Anspruch verlieren solltest - schliesslich wird ja die Karenzvereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen geschlossen und das zugrundeliegende Dienstverhältnis bleibt aufrecht. So gesehen MÜSSEN sie Dich ohnehin nach den 2,5 Jahren nehmen, zumindest so lange, bis der Kündigungsschutz vorbei ist (plus Kündigungsfristen). Oder ihr könntet dann das Dienstverhältnis einvernehmlich lösen. Aber nehmen müssen sie Dich. :wave:

    LG

    Conina
     
  8. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Rechnerei!:wave: ;) (und das bleibt auch so, auch, wenn ich nachm Mutterschutz dann jetzt meine 58 Tage Urlaub konsumiere und für diese Zeit wieder angemeldet werde, oder?)

    Nein, eben nicht...bei 2 1/2 jahren müssen sie mich nachher nicht mehr nehmen! Da gibt´s keine Kündigungs+behaltefrist-hat mir auch die AK gesagt!
     
  9. Conina

    VIP: :Silber

    :confused: Also DAS wiederspricht so ziemlich allen Informationen, die ich habe - es sei denn, es sind irgendwelche essentiellen Gesetze in den letzten vier Wochen geändert worden?!?!

    Meine auf 2,5 Jahre verlängerte Karenz ist Ende Februar ausgelaufen, und mein Arbeitgeber hätte mich definitiv wieder nehmen MÜSSEN - ich habe erbittert mit ihm gestritten, weil er versucht hat, mich mit Drohungen zur Kündigung zu bewegen...

    Wenn Du die Karenz auf 2,5 Jahre verlängerst, sicherst Du Dir mit dem Passus, dass die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten, die Gültigkeit des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes (der ansonsten nur bei den zwei Jahren Karenz gilt). D.h. dein Arbeitgeber kann Dir während der 6 Monate Verlängerung nicht kündigen, und wenn Du dann nach der Karenz wieder anfängst, hast du zusätzlich noch eine Schutzfrist, in der Du nicht gekündigt werden darfst (bin mir nicht ganz sicher, 6 Wochen oder so?!?!). DAZU kommt dann noch die Kündigungsfrist, die in Deinem Dienstvertrag festgelegt ist.

    Der Witz bei der ganzen Vereinbarung ist ja, dass sie Dich eben nicht einfach so raushauen können. Sonst bräuchtest Dir ja die Formulierung mit dem Mutterschutzgesetz gar nicht anzutun. Und selbst WENN Du die Gültigkeit nicht explizit vereinbarst (nur mal angenommen), und niemand kündigt Dich in diesem verlängerten, halben Karenzjahr, MÜSSEN sie Dich wieder nehmen, wenn Du zum Dienst erscheinst. Der einzige Unterschied ist, dass dann eben nur die Kündigungsfrist gilt, die im Dienstvertrag festgehalten ist.

    Also mich würde das schon jetzt sehr wundern, wenn das nicht stimmt?! :(

    LG

    Conina
     
  10. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    hmmm, na wie auch immer-ich werd deshalb sicherheitshalber auch nochmal bei der AK nachfragen:rolleyes:
    Ich weiß zwar jetzt, daß ich, wenn ich´s schriftlich mache, in dem letzten halben Jahr nicht gekündigt/entlassen werden kann, aber wenn die Zeit abgelaufen ist, dann schon......:confused:
    Weil ich hab bis jetzt IMMER nur gehört: Bei 2 jahren MÜSSEN sie Dich wieder nehmen, bei 2 1/2 Jahren NICHT.:rolleyes:
    Naja, egal, das ist ja jetzt mein geringstes Problem*ggg* Hauptsache, ich grieg mal die 2 1/2 Jahre überhaupt;)

    Achja, und diese Rechnerei (Danke nochmal!) bleibt auch ganz genauso gleich, auch, wenn ich jetzt dann nachm Mutterschutz meine 58 Tage Urlaub konsumiere und für diese Zeit ja wieder angemeldet werde, oder????
     
  11. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Und auch, wenn ich jetzt gleich 2 1/2 jahre schriftlich ausmache, KÖNNTE ich dann aber trotzdem 3 Monate vor´m 2. jahr selbst kündigen (Austritt aus Mutterschaftsgründen), oder???????
    ...ich weiß, das widerspricht sich a bissl, aber ich weiß jetzt noch nicht, was in 2 Jahren ist oder wie ich da denke (über die Firma)...
     
  12. Conina

    VIP: :Silber

    Also kündigen kannst meiner Meinung nach schon - aber bei Deinen komplizierten Szenarios kenne ich mich jetzt langsam auch nicht mehr aus :(.

    Das mit dem ausrechnen und dem Urlaub weiss ich nicht, ich habe allerdings noch nie gehört, das man mitten in der Karenz Urlaub konsumieren darf.

    Naja, so long!:wave:

    Conina
     
  13. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    sorry, i kenn mi ah bald nimma aus*ggg*:D Aber ich versuch halt, an alles zu denken, und nicht blöd zu sterben;)
    Ohja, Urlaub kann man nach´m Mutterschutz auch gleich konsumieren, Das ist sicher.

    so, kann ich das so schreiben??????:

    KARENZVEREINBARUNG


    Hiermit wird die Karenz von xxx von 12. 02. 2007 bis einschließlich 11. 08. 2009 (2 ½ Jahre) unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes und Aufrechterhaltung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes festgelegt.

     
  14. Conina

    VIP: :Silber

    Kannst schon, aber es reicht:

    Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes schließen den Kündigungsschutz eh mit ein. Ist halt dann doppelt gemoppelt.

    LG

    Conina
     
  15. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    DANKE!!!:wave:
     

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