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Hilfe! GemeindeWohnung kündigen?!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Seldi, 7 Oktober 2008.

  1. Seldi

    Seldi Gast

    Hallo

    jaja ich weiss hatten wir mehrmals und hatten auch antworten die mir aber nicht wirklich weiterhelfen also frage ich mal selber nach..

    Wenn ich eine GemeindeWohnung zurückgebe, was muss in der Wohnung zurückbleiben?

    Logisch, dass ich es ordnungsgemäss zurücklassen muss z.B evtl neu ausmalen keine Schäden usw..

    ABER ich habe von einigen Leuten gehört, dass man eine Spüle und einen Herd drinnen lassen muss

    ich mein wr wohnen kann vieles sagen, aber woher weiss ich ob das auch wirklich früher drinnen war??? weil ich kenne den ersten Mieter der wohnung nicht.. und ich habe es von dem zweitmieter übernommen (küche usw..)

    anderseits haben freunde von mir die wohnung nach x-jahren zurückgegeben und auch herd und spüle mussten lt wr wohnen drinnen bleiben, dann war der überprüfungsmaxl da und er meinte "das könnens a mitnehmen" die freunde meinten "ja aber lt euch/wr wohnen müssen wir das ja drinnen lassen" er meinte "wenn i des sog dann können sie des mitnehmen" *g*

    also es widerspricht sich alles

    grrrrr so ein hin und her mit denen wirklich...

    also wer kennt sich da wenigstens bissi aus???
     
  2. martina03

    martina03 Gast-Teilnehmer/in

    es sollte in deinem mietvertrag stehen, was drinnen sein muß!

    bei mir war es zum beispiel die spüle aber kein herd.
     
  3. babyteuferl

    babyteuferl Gast-Teilnehmer/in

    ich geh do wiener wohnen wohung abmelden dann kann ich dir bescheid geben ;)
     
  4. Seldi

    Seldi Gast

    das is das problem es steht nicht wirklich viel drinnen

    noch dazu kommt eine frage dazu...

    es war so, dass der mieter der mir die wohnung übergeben hat, damals die wohnung als bruchbude bekommen hat, hab ich grad eben erfahren, er hat daher parkettboden reingegeben und badewanne eingebaut usw..

    wie er mir die wohnung übergeben wollte ist davor ein wr wohnen maxl in die wohnung um sie auf schäden usw zu überprüfen, hat die wohnung angeschaut "aha interessant - bad ganz neu, parketboden alles drinnen"

    gut dann wurde sie aufeinmal neu eingstuft somit mehr miete für mich - was zwar logisch ist weil er hatte sie als bruchbude und somit weniger mietzins und ich krieg quasi ein palast udn somit muss ich ja auch mehr zahlen

    NUN habi ch ja die wohnung mit der neuen einstufung und überprüfung ja so übernommen und auch mit der mieterhöhung also logisch gesehen muss ich sie auch so zurückgeben wie ich sie übernommen hab d.h mit badewanne mit parkettboden usw.. küche für die ich ja ablöse gezahlt hab gehört daher mir..mit der kann ich ja machen was ich will

    ne freundin sagt mir aber ein freund von ihr hat vor 2 monaten die wohnung zurückgegeben hat alles rausreissen müssen was er privat gemacht hat - gut sowas nenn ich pech weil so dumm kann wr wohnen net sein und sagen "hey parkett fliesen usw brauch ma net raus damit" klar wenns wirklich hässlich sind ja aber sonst wo liegt das problem? ausser sie wollen die miete net erhöhen dann ist es was anderes

    also wenn ich die wohnung so zusagen als bruchbude übernommen habe muss ich sie als bruchbude zurückgeben..wenn ich die wohnung nach einem besichtigungstermin und nach neuerlicher einstufung mit badewanne und parkettboden übernommen habe muss ich sie also auch mit badewanne und parkett boden zurückgeben habe ich recht????
     
  5. Seldi

    Seldi Gast

    das wäre super!!
    aber wie gesagt ich hab doch recht, wenn ich die wohnung so übernehme wie mir die wohnung übergeben worden is sprich NICHT als bruchbude sondern mit badewanne usw muss ich sie auch so zurückgeben

    könntest es heimlich so fragen *gg*

    DANKE
     
  6. babyteuferl

    babyteuferl Gast-Teilnehmer/in


    ja klar ich sag einfach ich frag für ne freundin ;) geb dir dann do so gegen nachmittag bescheid.

    lg
     
  7. AliceH

    AliceH Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Ich habe vor genau 5 Jahren meine Gemeinde Wohnung direkt an WW zurück gegeben und ich musste den Herd und die Spüle in der Wohnung drinnen lassen ! Also so wie du es Beschrieben hast ist es sicher nur ein Ausnahmefall denke ich jetzt mal !

    Ich hoffe ich konnte dir einwenig Helfen !

    LG
    AliceH
     
  8. Pflegemami

    Pflegemami Gast-Teilnehmer/in

    soviel ich weiss muss herd und spüle drinnen bleiben. sollten aber bei einzug auch vorhanden sein
     
  9. Pippilotta

    Pippilotta Gast-Teilnehmer/in

    wichtig ist was du für einen Zins bezahlst, weil Herd und Spüle sind Anzeichen für Kategorie A ("...eine Wasserentnahmestelle und eine Kochgelegenheit...." ) eigentlich meinte man damit eine Küche, aber die meisten Hauseigentümer stellen einfach einen Herd oder eine Herdplatte hin und montieren irgendeine Spüle!
    Du mußt unbedingt noch einmal deinen Mietvertrag durchlesen, irgendwo muss es stehen. Ansonsten deinen Mietzins ausrechnen! Nettomietzins (ohne Steuer, Betriebskosten und Heizung) durch die QM! es gibt im Internet eine SEite, da kann man für Wien genau den Mietzins mit jeweiligen Lagezuschlag ausrechnen, mir fällt nur momentan der Name nicht ein. Aber so kannst schauen, wieviel du Lagezuschlag hast und dann siehst, was dir berechnet wurde.
    Bei A Kat. muß Herd und Spüle da sein!
    Andererseits, wenn du die Küche dem Vormieter abgelöst hast, hast du einen Beleg dafür?? dann hätte dir A eigentlich nicht verrechnet werden dürfen!

    aber der einfachste WEg ist, du fragst im Zuge der Kündigung (oder auch früher) bei Wr Wohnen nach und redest mit dem zuständigen Verwalter!
     
  10. Seldi

    Seldi Gast

    super Antwort!! Danke das ist mal ne ausführliche Antwort obwohl sie mich bissi benunruhigt jetzt..
    weil die küche habe ich dem vormieter (ein bekannter von mir) abgelöst, leider keinen beleg da die küche auch paar jahre alt is er keine rgn dazu hat aber die küche eig noch im super zustand ist..
    die wohnung wurde aber 100%ig in eine neue Kategorie gesetzt da ja sein Mietzins weniger als meiner jetzt ist, ca 70euro mehr! und ich schätze aber mal dass es mit der eingebauten Badewanne zu tun hat weil davor war im Badzimmer nix drinnen!

    Ich hoffe es dass es wg der Badewanne ist weil dann wurde ich wohl ordentlich reingelegt..wehe..

    stimmt eh mit einem Betreuer ist es am besten aber die reden meist sooo viel und man braucht erst nen RR usw.. und wenn man mal eine KÜ anspricht dann glauben die das e sofort ist usw was aber net der Fall ist..erst in paar monaten!

    Danke für die Antwort
     
  11. Immerlieb

    Immerlieb Gast-Teilnehmer/in

    :D:D:D, dazu brauch ich aber jetzt eh nichts sagen....

    also ich würde an deiner stelle, solltest du herd und spüle drinnen lassen müssen, nicht darauf eingehen... immerhin ist es deine küche und immerhin hat wr. wohnen das ja auch im zuge der direktvergabe an dich "kontrolliert"... somit müssen sie irgendwo ein protokoll oder ähnliches von dieser begehung haben. in der wird ja vermerkt sein, dass du demjenigen der dir die wohnung weitergegeben hat, eine ablöse für die komplette küche bezahlt hast....(oder du hast das selbst irgendwo vermerkt)
    und ich würde nicht einsehen die geräte die ich bezahlt habe an wiener wohnen zu verschenken....
    sie können froh sein, dass sie die wohnung aufkategorisieren konnten obwohl sie nichts dazu beigetragen haben und du die höhere miete bezahlt hast.

    ODER, du machst dasselbe und gibst die wohnung in die direktvergabe....so wie es dein bekannter bei dir gemacht hat...

    normalerweise is es so, wenn du du eine wohnung von wiener wohnen bekommst sollte ein herd und eine spüle drinnen sein.... abhängig von der qm anzahl, ob klo am gang oder drinnen ist, usw. zahlst du dann miete und hast dann die dementsprechende kategorie....
     
  12. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hello=)

    Hab im Februar eine Gemeindewohnung an Wr Wohnen zurückgegeben.
    Zuerst sag ich dir gleich mal die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate!Also wenn du in 2 Monaten ausziehen willst musst jetzt schon kündigen.Denn die Miete musst du noch zahlen für 2 monate.
    Bei mir waren Herd,Spüle,Duschwanne und Waschbecken beim Einzug drinnen.Da ich aber alles Einbau machte und statt der Dusche eine Wanne hab machen lassen,lagerte ich all die Sachen die drinnen waren im Keller.Die Sachen habe Ich beim Auszug nur anlehnend hingestellt und das war in Ordnung.Es ist im Mietvertrag angeführt was beim Einzug drinnen war-das muss auch beim Auszug wieder drinnen sein =)
    Unbedingt musst du Fließenzeilen in der Küche beseitigen,Garnischen sowie alle Einrichtungsgegenstände.Ich musste pro m² Fließe 16€ berappen,weil wir die drangelassen haben!Der Keller muss auch geräumt sein!

    Lg Dany
     
  13. Immerlieb

    Immerlieb Gast-Teilnehmer/in

    ich sag wenns schön gemacht ist, sollens doch froh sein wenn mans drinnen lasst.... ich versteh diese bürokratie nicht....
     
  14. Sandra77

    Sandra77 Gast-Teilnehmer/in

    Ausmalen mußt du nicht mehr!Das ist doch schon mal eine deutliche Arbeitsersparniss oder?


    :wave:
     
  15. Da wir uns ein RH gekauft haben, müssen wir jetzt unsere Gemeindewohnung zurückgeben. Mein Mann hat sie vor 6 Jahren bezogen und hat am Anfang fast 10.000€ in die Wohnung gesteckt. Da es eine Kategoriewohnung C war, war weder Bad noch Küche vorhanden. Er hat das Klo vergrößtert, damit eine Dusche darin Platz hat und eine echt schöne Einbauküche gekauft. Müssen wir das jetzt alles wirklich rausreißen, es ist ja wirklich nichts mehr so wie früher. Aber dafür tausendmal schöner. Können wir sie privat weitergeben?
     
  16. Immerlieb

    Immerlieb Gast-Teilnehmer/in

    Wenn es das WC vergrößert hat, nehm ich an, dass er eine Wand weggerissen hat bzw. einen Teil davon...das hätte er sich von Wr. Wohnen genehmigen lassen müssen...
    Normalerweise müsste er, wenn er die Wohnung an Wr. Wohnen zurückgibt die Wohnund in den ursprünglichen Zustand bringen....Also auf gut DEutsch eine Bombe reinschmeissen... Kann mir das so ungefähr vorstellen, wir bekamen auch eine Kat. C Wohnung wo weder eine Dusche, noch ein Herd usw., noch eine HEIZUNG vorhanden war....
    ICh würds mir der Direktvergabe versuchen....
    http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wienerwohnen/direktvergabe.html
     
  17. Danke für den Link, genau die Informationen hab ich gebraucht. :daumenhoch:
     
  18. Seldi

    Seldi Gast


    Du sagst es "eine bombe reinhauen"

    ja das mit der direktvergabe is ja auch so ne sache, wer weiss ob diejenigen mir die Küche ohne Rechnung abnehmen verstehst du?? habe keine Rgn dafür

    und wie auch schon erwähnt, wr.wohnen hat die wohnung neu eingestuft und habe jetzt auch bei wr wohnen im callcenter angerufen und nachgefragt die meinte die küche hat mit der einstufung nix zu tun es ging wahrscheinlich nur drum, dass die badewanne neu war!

    also ich dreh durch wenn ich alles raushauen muss oder parkettboden rausreissen muss das is ja krank!!

    vorallem der typ der sich vor meiner übernahme die wohnung angeschaut hat hätte ja von anfang an zum vormieter gesagt "ne so nicht der parkettboden gehört net rein" also das is dann deren schuld die haben es mir mit parkettboden gegeben also gebe ich es ihnen retour!!

    so schauts aus im schneckenhaus :D
     
  19. Seldi

    Seldi Gast

    ja schau der bekannte von mir hat ja auch eine badewanne eingebaut und ne wand abgerissen usw.. und der maxl hat vor meiner übernahme die wohnung angeschaut das ganze gesehen und hat es einfach neu eingstuft also könnte es gut m öglich sein dass es bei der wohnung deines mannes a passiert das es ihnen gefällt und sie es neu einstufen! natürlich kann er auch pech haben und die sagen ne das geht so nicht!
     
  20. Seldi

    Seldi Gast

    wie is das den genau mit einer direktvergabe mit privaltablöse?! kann mir das jemand grob zusammenfassen?
     

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