1. Reden wir miteinander ...

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HILFE!! Frage zu Teilzeit.

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von PinkHappy, 28 November 2011.

  1. PinkHappy

    VIP: :Silber

    Hallo Leute,
    ich hab mal eine Frage und zwar ich arbeite so wie jedes Jahr wieder am Christkindlmarkt.
    Allerdings bin ich dieses Jahr mit 20 Stunden angemeldet und nicht geringfügig :(
    Soo, laut Vertrag bekomm ich irgendwas mit 600€.
    Aber ich hab meinen Dienstplan schon für/bis 24 Dezember und so wie diese Woche habe ich nur 15 Stunden.

    Nun meine Frage: Dann hab ich ja Minusstunden, bekomm ich die beim Gehalt abgezogen oder MUSS sie mir mehr Stunden geben?? :confused:
    Die 600€ sind eh schon so wenig aber noch weniger geht nicht dann kann ich nicht mal die Wohnung zahlen.
    AMS bin ich ja zurzeit abgemeldet (wegen den 20 Stunden) und Mindestsicherung bekomm ich auch keine weil die das ja alles neu berechnen müssen und das immer ewig dauert.

    Und Weihnachten ist auch noch. :(

    Danke.
     
  2. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    ist vielleicht eine Woche dabei wo Du mehr Stunden eingeteilt bist?
    wenn nein, wird Dir das zum Schluss wahrscheinlich vom Urlaub abgezogen (Du hast ja Anspruch auf aliquoten Urlaub)
    aber frag am besten beim AG nach, warum Du zu wenig Stunden eingeteilt bist

    LG Astrid :wave:
     
  3. PinkHappy

    VIP: :Silber

    Also mehr wie 20 Stunden hab ich nie. :(

    Was ich vergessen hab ich arbeite dort nur bis 24 oder31. Dezember, also Aushilfe (Christkindlmarkt bzw. vl. noch Silvesterstand) da hab ich ja keinen Anspruch auf Urlaubsgeld oder??

    Naja hab schon gefragt, sie hat gesagt weil sie dieses Jahr so viele Leute hat die am Markt arbeiten wollen.

    Maa das ist so blöd ich weiß nicht mal warum sie mich dieses Jahr mit 20 Stunden angemeldet hat sonst sind auch nur 10. Ich werde noch mal mit ihr reden. (leider hebt sie fast nicht ab und zu sehen bekommt man sie auch nihct weil sie nur im stress ist... :rolleyes:)

    Danke!
     
  4. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Anteilig müsstest du Urlaubs- und Weihnachtsgeld kriegen. Du arbeitest ja ca. ein Monat dort, so wie ich das verstanden habe?

    Aber das mit den Arbeitszeiten ist echt Mist. Ich hatte da auch schon Ärger mit falscher Anmeldung und so. Keine Ahnung, was man da tun kann, außer sagen, danke, unter den Umständen arbeite ich nicht für das Unternehmen. Geht halt meist auch nicht, weil man auf das Geld angewiesen ist. :(


    LG,
    Glueckskatze
     
  5. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    sobald Du ein DV hast, egal ob geringfügig/TZ/VZ hast Du auch Anspruch auf den aliquoten Urlaub (für 4 Wochen sind es 2 Tage)
    bzw. auch für diese Zeit auf das aliquote Urlaubs- und Weihnachtsgeld

    kannst aber da genau nachlesen:
    http://wien.arbeiterkammer.at/online/so-viel-urlaub-bekommen-sie-917.html
     
  6. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

    dein arbeitgeber kann deinen urlaub nicht einseitig vereinbaren. daher kann man dir das auch nicht vom urlaubsentgelt abziehen.

    hast du einen arbeitsvertrag (was steht drin) oder bist du freier dienstnehmer??

    wenn du arbeiter (was steht im dienstzettel, welche sozialversicherung?) bist:
    für nicht zustandegekommene dienstleistungen behält der arbeitnehmer seinen anspruch auf entgelt, wenn der arbeitnehmer an der erbringung der leistung durch umstände verhindert war, die der sphäre des arbeitgebers zurechenbar sind. §1155 ABGB - das trifft bei dir ja zu, weil du ja grundsätzlich arbeitsbereit bist und es nicht dir zuzurechenen ist, dass du nicht auf deine 20 stunden kommst. dass deine arbeitgeberin nicht mehr arbeit für dich hat, ist ihrer sphäre zuzurechnen, weil sie das unternehmerrisiko nicht auf ihre arbeiter überwälzen darf.
     
  7. PinkHappy

    VIP: :Silber

    So ich habe mit meiner Chefin gesprochen, sie meldet mich wieder um als geringfügig. Jetzt kann ich mich zwar bei AMS und Co wieder neu anmelden aber naja.
    Sie hätte nicht mehr Stunden gehabt und sie hat auch nicht gewusst was für Chaos mir das bereitet.

    Gibt es da irgendwelche Probleme wenn ich jetzt nur paar Tage als Teilzeit beschäftig bin/war (seit 23ten und sie ändert es mit 1sten wieder)?

    Danke für die Hilfe!! :)
     
  8. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

    welche art von problem schwebt dir vor?
     
  9. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    vermutlich Verlust vom Arbeitslosengeld für diese Tage, wenn die Tagesverdienstgrenze überschritten war.

    Aber sonst fällt mir nix ein, was Probleme machen könnte.

    LG,
    Glueckskatze
     
  10. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

    ich denk mir, dass es probleme geben könnte, wenn du grundsätzlich keinen anspruch auf arbeitslosen oder notstand hast. weiß nicht, wie du vorher gearbeitet hast.
     
  11. PinkHappy

    VIP: :Silber

    Ich dachte das vl. das AMS dann denkt ich will sie "verarschen" oder so aber ich habe heute mit denen gesprochen und einfach alles erklärt. Passt wieder alles.

    Danke. :)
     
  12. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

  13. Romeo

    Romeo Gast-Teilnehmer/in

    @PinkHappy: Ich rate dir dringend ab, zwischen geringfügig und Teilzeit herum zu wechseln.

    Denn:

    1.) Man kommt da nicht wirklich in einen Rhythmus, was Arbeitsalltag und regelmäßigem (bzw. gleichmäßigem) Einkommen betrifft.
    2.) Wenn du beim AMS gemeldet bist, und geringfügig was dazu verdienst, bekommst du maximal ca. 370 Euro netto dazu. Vergiss dabei folgendes nicht: Wenn du dich nicht selbst drum scherst, für dieses Zusatzeinkommen Sozialversicherung zu bezahlgen, passiert folgendes: Du erhälst knapp 1 Jahr später eine Vorschreibung von der GKK, und musst die Sozialversicherung nachzahlen.

    Ich war 2010 in einer ähnlichen Situation: Teilzeit (25 h) + Geringfügig (10 h), und dann verlor ich die Teilzeit-Arbeit für etwa 3 Monate. War daher beim AMS gemeldet und bei der 2. Firma weiterhin geringfügig.
    Heuer im September (also knapp ein 3/4 Jahr danach) bekam ich eine Vorschreibung von der GKK und muss 680 Euro Sozialversicherung nachzahlen.
    Sowas lässt sich aber vermeiden, wenn man weniger bequem ist als ich, und sofort bei Antritt der geringfügigen Beschäftigung eine Selbstversicherung bei der GKK beantragt. Man zahlt dann zwar trotzdem, aber eben ca. 50 Euro im Monat, und nicht - so wie ich - 680 auf einen Schlag.

    3.) Bezüglich Pension, Höhe des Arbeitslosengeldes etc. ist das Ganze nicht geeignet.
    Außerdem kannst du das nicht lange machen. Irgendwann wird das AMS mal wollen, dass du richtig arbeiten gehst.

    4.) Soweit ich informiert bin, ist es nicht so einfach möglich, dich von Teilzeit auf geringfügig umzumelden (bei gleichem Dienstgeber).
    Als ich Teilzeit gearbeitet habe, wollte man mir (weil zu wenig Arbeit war) anbieten, mich vorrübergehend geringfügig zu beschäftigen, bis die Auftragslage wieder besser ist.
    Das ging aber nicht, da man in dem Fall mindestens 1 Monat pausieren musste.

    Ich wäre damals definitiv fürs Arbeiten bestraft worden:
    Ausgangssituation: Firma A (25 h Woche, ca. 1000 Euro netto) + Überstunden/Provisionen ca. 200 netto + Firma B (geringfügig, ca. 370 Euro) waren in etwa 1.570 Nettogehalt bei ca. 40 Stunden Arbeit.
    Gemeldet beim AMS: Ca. 600 Euro Arbeitslosengeld + Firma B (geringfügig, ca. 370 Euro) + mehr Zeit für Provisiongeschäfte (ca. 300 Euro) = ca. 1.300 Nettogehalt bei ca. 20 Stunden Arbeit.
    Vorschlag von der Firma: Geringfügig (370) + Firma B (370), kein AMS-Geld, Zeit für Provisiongeschäfte (ca. 300 Euro) wären dann 1.100 Gehalt für 30 Stunden Arbeit.

    5.) Du darfst bei der geringfügigen Beschäftigung nicht 1 Überstunde machen!
    Hast also legal keine Chance auf Mehrverdienst, und schon gar nicht wenn du beim AMS gemeldet bist!
     
  14. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

    du hattest ja zwei beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig.
    werden die erwerbseinkünfte womöglich zusammengezählt? und davon ist
    dann sozialversicherung (nachträglich) zu leisten.

    bei mehreren asvg- geringf. beschäftigungen ist es ja so. da muss man ja auch
    einen pauschalbetrag monatlich von 14,2% bzw 13,65% leisten, wobei,
    sich das ja daraus ergeben könnte, dass man nur unfallversichert ist. und
    es irgendwie voll unfair wäre, dass jemand der teilzeit hat, beiträge bezahlen
    muss, jemand der mehrere geringf. b. hat (und wohl mehr verdient) aber nicht.

    wenn du nur geringfügig beschäftigt bist kannst du dich freiwillig
    vollversichern - 52,78 euro/monatlich

    sie ist ja nur geringfügig beschäftigt und soweit ich das verstanden hab,
    übers ams kranken- und pensionsversichert. oder?
     
  15. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    also mindestsicherung hättest ruhig anmelden können auch wenns erst später ausbezahlt wird aber es wird ja dan ab den einreichungsdatum genommen ;)
     
  16. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    @Romeo:
    es ist in Deinen Fall nicht nur SV-Beitrag zu zahlen sondern auch Lohnsteuer
    wenn das FA sieht, das Du 2 Arbeitgeber gleichzeitig hast, muss Du eine Pflichtveranlagung machen

    LG Astrid :wave:
     
  17. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das FA wird die Aufforderung zur Pflichtveranlagung machen, was aber noch nicht zwingend heisst dass daraus eine Lohnsteuernachzahlung resultiert.
    Diese hängt davon ab wie hoch die Summe der gesamten Einkommen ist und für den nicht bereits verteuerten Teil des Einkommens würde eine Nachzahlung iH. des jeweiligen Grenzsteuersatzes anfallen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  18. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

    aber wie schauts wirklich aus, wenn man zwei beschäftigungen hat (unselbständig),
    wovon eine versicherungspflichtig ist und die andere nicht?
    weil wenn beide versicherungspflichtig sind, ist man ja automatisch mehrfach-
    versichert. wenn man mehrere gering. beschäftigungen hat, muss man den erwähnten
    pauschalbetrag (14,2:wacky: zahlen.
    und hier? warum musste er (romeo glaub ich) nachzahlen? :confused:
    bitte, bitte antworten, wenn das jemand weiß :(
     
  19. MatsBM

    MatsBM Gast

    LG Mats
     
  20. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    das ist schon klar, aber "Romeo" hatte damals ein monatliches Einkommen von €1570 für beide Beschäftigungsverhältnisse und das ist somit auch steuerpflichtig (wenn halt beide DV zusammen übers Jahr die Grenze von € 11000,-- bzw. 12.000,-- überschritten wurde)
     

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