1. Reden wir miteinander ...

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Hilfe! Blechschaden!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MamaChrissi23, 2 Dezember 2007.

  1. MamaChrissi23

    MamaChrissi23 Gast-Teilnehmer/in

    [​IMG]

    Hoff ihr könnt mir weiterhelfen.....

    Mein LG wollte vor einer Stunde von zu Haus wegfahren. Draußen ist es schon dunkel. Als er rückwärts aus unseren Parkplatz fahren wollte, übersah er ein hinter sich parkendes Auto und fuhr mit der Anhängekupplung hinein (genau zwischen Kotflügel und Fahrertüre).
    Mir ist klar, dass er selber schuld ist, aber......
    Dieses Auto stand beim Zaun, der hinter unseren Parkplätzen ist. Und da ist absolutes Halte-und Parkenverbot. Das ist eine Wohnstraße, und da darf man nur auf den markierten Mietparkplätzen stehen oder eben auf dem großen Besucherparkplatz der ca. 80 Meter weiter weg liegt. Mein Lg hat auch schon einen Strafzettel bekommen, weil er mal kurz dort beim Zaun parkte.
    das blöde ist ja, dass außer dass es draußen dunkel ist, auch das Auto schwarz war. Vor dem stand auch noch ein Rotes. Den hat er noch im letzten Moment gesehen, aber eben den Schwarzen nicht[​IMG].

    Und nun frage ich mich, wie das mit der Versicherung ist. Er hat mit dem Besitzer (Besucher vom Nachbarn) die Daten ausgetauscht. Ich möcht jetzt wissen, wieviel Stufen wir rauffallen, und ob das nicht Teilschuld ist. Der andere hätte ja wenigstens das Parklicht anhaben können...

    Bitte helft mir!!!

    Danke[​IMG]

    LG
     
  2. Handwerkprofis

    Handwerkprofis Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    soweit ich weiß, hat er nur gegen das Parkverbot verstoßen. Der Blechschaden geht auf das Konto deines LG.
    Ob ein Anwalt nach vermutlich langem Rechtsstreit eine Teilschuld rausholen kann, kann ich nicht beurteilen.
    Ich weiß von einem Fall, wo ein Fahrer auf der Sperrfläche in die anschließende Abbiegespur gefahren ist und ein anderes Fahrzeug hat ihn abgeschossen - das war Teilschuld, weil er da nicht fahren durfte. Ob das nur ein Zurechtbiegen von Versicherungen war, dass beide mehr bezahlen müssen, kann ich nur vermuten. Allerdings sind in diesem Fall beide Fahrzeuge gefahren.
     
  3. MamaChrissi23

    MamaChrissi23 Gast-Teilnehmer/in


    :wave:

    danke für deine Antwort!:love:

    Mir war eh klar, dass er selber Schuld ist... ist aber trotzdem ärgerlich:mad: Da hat niemand zu stehen! Aber rumstreiten bringt ja auch nix:rolleyes:

    Kannst du mir vielleicht auch sagen wieviele Stufen man da rauffällt???

    LG
     
  4. goodgirl

    goodgirl Gast-Teilnehmer/in

    hast du den anderen eigentlich angezeigt wegen dem falschparken?
     
  5. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

    Im Normalfall sinds 3 Stufen ins Malus
    :wave:
     
  6. MamaChrissi23

    MamaChrissi23 Gast-Teilnehmer/in


    Nein hab ich nicht! Weiß auch nicht ob das irgendwas bringen könnte.... Und so Eine bin ich auch nicht, die wegen jeden Sch... Anzeige erstattet. Als mein LG einmal unten parkte (weil er die Kleine raufbrachte, dann noch schnell zu Mittag aß und dann den Kiwa in mein Auto räumen wollte, -er kam 10 Min. zu spät:boes:) wurden wir von jemanden vom Haus angezeigt (war zwar nicht nur auf uns bezogen, sondern auch auf 4 Andere, aber trotzdem:eek:mad:), und da ärgerte ich mich echt grün und blau:mad:. Tolle Nachbarschaft:boes:.

    LG
     
  7. goodgirl

    goodgirl Gast-Teilnehmer/in

    naja, "wegen jedem sch***"... wäre das auto dort nicht falsch gestanden, hättets jetzt nicht die probleme bzw verteuerung mit der versicherung... ich glaub ich hätts sofort schon rein aus wut angezeigt, schließlich is es auch wegen dem falschparken passiert :boes: klar, wenn ich wem reinfahr der dort rechtmässig steht, ok, aber wenn der auch noch im halteverbot steht.... fände ich ok wenn der andere auch was blechen darf dafür.

    LG
     
  8. MamaChrissi23

    MamaChrissi23 Gast-Teilnehmer/in

    Hast ja Recht... Wird aber eh die Versicherung erledigen.... Hoff ich mal! Und wenn nicht: er hat ja den Schaden und SEIN Auto, das übrigens noch ziemlich neu ist, ist nun weniger wert. Das reicht mir mal fürs erste;) Bei meinem LG ist überhaupt nix. GsD! Hoff nun nur, dass wir nicht sooo viel mehr Versicherung zahlen... Das Auto ist erst seit 4 Tagen angemeldet (altes Auto ab- und neues Auto angemeldet).

    LG
     
  9. MamaChrissi23

    MamaChrissi23 Gast-Teilnehmer/in


    Danke! Jetzt fühl ich mich gleich viiiiiel besser:rolleyes::D... Na toll....

    LG
     
  10. Berthold

    Berthold Gast

    Er soll alle Umstände der Versicherung sagen und dass er sich nur teilschuld bekennt. Den Rest muss dann ein Richter entscheiden, weil der andere wird damit sicher nicht einverstanden sein. Ich hoffe, er ist rechtsschutzversichert, verlieren kann er dann kaum dabei.
    Mit den Malusstufen hat das erst einmal nichts zu tun. Er kann immer entscheiden, ob er den Schaden lieber selber blecht oder über die Versicherung laufen lässt: +3 Stufen.
    Wenn der Gegner eine Teilschuld kriegt, dann reduziert sich die Schadenssumme, die Entscheidung bleibt aber dieselbe.
     
  11. ich kann mir nicht vorstellen, dass die versicherung ihn anzeigt wegen des halteverbots.

    und wegen neuwagen, der weniger wert is: wenn dein lg die volle schuld kriegt (und meiner meinung nach klingt das so), kann der andere auch noch wertverlust von eurer versicherung einfordern.
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Seitens der Versicherung wird es so ausschauen, dass wohl dein LG die gesamte Schuld bekommen wird, schließlich ist er in ein stehendes KFZ gefahren.
    Auch wenn der Unfallgegner dort im Halte- bzw. Parkverbot steht, wird es die Versicherung bestimmt nicht auf einen (für sie teuren) Rechtsweg einlassen, wo so gut wie keine Aussicht auf eine Teilschuld des Unfallgegners besteht, sondern den entstandenen Schaden begleichen.
    Für deinen LG bedeutet das, dass er 3 Stufen in Richtung Malsu gereiht wird, allerdings wenn der Unfall jetzt passiert ist erst im Jahr 2009!
    Wenn der Schaden nicht allzu groß ist, hat er die Möglichkeit nach erfolgter Schadenszahlung der Versicherung an den Geschädigten, diesen Betrag der Versicherung zu ersetzen und somit eine Umstufung ins Malus zu verhindern.
    Wie sinnvoll das ist, hängt von seiner derzeitigen Bonus/Malusstufe ab - in den meisten Fällen bringt die Selbstzahlung jedoch nichts.

    MFG
    MAts
     
  13. 3 Stufen, volle schuld.

    Teilschuld kann es nicht geben, das andere Auto war ja geparkt
     
  14. und das ändert auch nix an den 3 Stunfen.

    Mir ist aber kein einziger Fall bekannt, wo der Lenker eines abgestellten Fahrzeuges eine Teilschuld hatte.
     
  15. MamaChrissi23

    MamaChrissi23 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten!!!:love:

    War mir eh schon klar, dass er selber Schuld war....:rolleyes: Und rumstreiten bringt wie gesagt eh nix... Außerdem hab ich jetzt erst erfahren, dass der Andere bei der selben Versicherung ist:)
    Blöd, ärger mich trotzdem. Normal wär er jetzt in die 0er Stufe gekommen, hatte aber letztes Jahr, als ich schwanger war, mit seinem Auto einen Auffahrunfall:eek: (ja ja, war gedankenlos nach dem Frauenartzttermin...;)). Dann kam er eben in die 3er Stufe. Und nun in die 6er. So schnell kanns gehen!

    LG
     
  16. Berthold

    Berthold Gast

    Stimmt. Hab aber auch nix anderes geschrieben.
    Das einzige, was sich dadurch - vielleicht! - ändert: dass es bei einer niedrigeren Schadenssumme günstiger kommen könnte, denn Schaden selber zu bezahlen.
    Mir auch nicht. Ist aber die einzige Möglichkeit, die mir einfällt, was sie machen könnten.
     

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