1. Reden wir miteinander ...

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Hilfe beim recht/gesetz !!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von SeMe, 25 September 2009.

  1. SeMe

    SeMe Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich habe keinen passenden thread gefunden deshalb BITTE NICHT LÖSCHEN!!

    Ich hoffe das mir jemand hier helfen kann da ich irgendwie bis Montag nicht warten kann da ich sehr ungeduldig bin..

    Es geht darum, dass ein Mann sich mit seinem
    Auto vor mein Auto quer gestellt und mir den weg blockiert hat, ausgestiegen ist und mir die Tür aufgerissen, mich aufs ärgste beschimpft und sogar mehrmals ins gesicht gespuckt hat, er hatte davor nachrang war zu schnell dran ich habe ihm mit der Hand gedeutet dass er ein vorranggebenschild hat und bin normal weitergefahren er war wohl in seiner Ehre gekränkt und bei der nächsten stoptafel hat er sich vor mein Auto gestellt

    in diesem hin und her hat er mich am Ellbogen verletzt indem er die Tür gegen mein Ellbogen gedrückt hat da ich versucht habe die tür mit beiden Händen zuzuziehen und so ist mir mein linker Ellbogen dazwischen gewesen er hat bewusst dagegengedrückt

    ein Arbeitskollege hat dann beim vorbeifahren gesehen und ist dazugekommen und hat auch gehört wie er mich aufs ärgste beschimpft und angeschrien hat und hat ihn weggeschubst der Herr ist dann weggefahren

    ich war dann im unfallkrankenhaus hatte ne Prellung USW

    dann habe ich die Anzeige bei der Polizei gemacht inkl arztbefund USW

    Habe den Kollegen als zeugen angegeben bzw gesagt dass er dazugekommen ist und gehört hat dass der Typ mich angeschrien usw hat

    mehr hab ich nicht gesagt und der Kollege war auch einverstanden, dass ich seinen Namen nennen kann

    die Polizei hat mir dann erklärt, dass er nur dazugezogen wird wenn der Typ alles abstreitet bzw was ganz anderes erzählt

    gestern war nun die Gerichtsverhandlung ich habe nen kleinen Teil vom Schmerzensgeld bekommen und angeblich beklomme ich noch was

    es geht mir hier nicht ums Geld sondern mehr darum, dass er bestraft wird allein fürs anspucken!!

    Nun hab ich bei meiner Aussage auch den kollegen erwähnt genau so wie bei der Anzeige

    aufeinmal sagt die richterin "stop stop welcher Kollege? Also gibt es einen zeugen? warum wurde der nicht vorgeladen?"

    Sag ich ihr dass ich es bei der Anzeige auch dazugesagt hab und sie drehte den zettel um und sagte ah ja hier steht Herr ...

    Sag ich ja genau und dass mir die Polizei erklärt hat dass er vorgeladen wird nur wenn der beschuldigte alles abstreitet

    die richterin will nun dass mein Kollege bei nem neuen Gerichtstermin als zeuge aussagt ich muss nicht mehr dabei sein aber ich kann mein part ist quasi erledigt

    meine Anwältin meinte zu mir sie versteht nicht wofür der Zeuge wenn alles schon so offensichtlich ist und vorallem geht's hier um den Ellbogen was mein Kollege ja nicht gesehen hat da er später dazugekommen ist

    heute habe ich mit dem Kollegen telefoniert er sagte gleich, dass er nur gesehen bzw gehört hat dass er mich beschimpft und angespuckt hat mehr nicht

    und er möchte sich da in nix einmischen er hat selber viele private Probleme und für sowas keine Zeit bla bla bla aber vorher groß reden"ja ja klar kannst meinen Namen nennen und ich sag aus" usw

    jetzt zieht er den schw... ein ich denke seine Frau macht ihm großem druck

    so das is die Geschichte damit ihr euch auskennt

    die Frage dazu: kann ein zeuge sagen dass er nicht Aussagen möchte???


    Sieht zwar blöd für mich aus aber jemanden zwingen möchte ich auch nicht Kollege/Freund hin und her aber wenn er mir schon so kommt dann scheiß ich drauf

    ich werde am Dienstag die Richterin anrufen und würde ihr dann sagen dass der Kollege nicht mehr in das ganze reingezogen werden will da er selber viele Probleme hat USW

    was sagt ihr?? MUSS den der Zeuge Aussagen wenn er nicht will??

    Es heißt auch binnen 14 Tagen soll ich seine Adresse der Richterin bekanntgeben damit sie ihm die Vorladung schicken
    was ist wenn ich das nicht mache??

    Bin ehrlich gesagt sehr enttäuscht vom Kollegen aber zwingen mag ich auch keinen und ich denke auch ohne zeugen sollte das ausreichen weil Schmerzensgeld hab ich ja nen Teil bekommen mhmm

    bitte um Hilfe sonst Dreh ich durch :((

    danke
     
  2. Jones

    Jones Gast-Teilnehmer/in

    :wave:
    wenn er sich als zeuge angegeben hat, muss er sehrwohl aussagen bzw. auf die ladung erscheinen.
    zumindest polizeilich läuft das so, dass er dann vorgeführt wird wenn er zu den vorladungen nicht erscheint.
    lg
     
  3. Q

    Q Gast

    Ein Zeuge muss grundsätzlich vor Gericht erscheinen, steht unter Wahrheitspflicht (im Gegensatz zum Angeklagten) und kann sich der Aussage nur entschlagen, wenn er ein speziell geschütztes Berufsgeheimnis geltend machen kann (Anwalt, Priester, Arzt, ...) oder sich mit seiner Aussage selbst belasten würde.
     

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