1. Reden wir miteinander ...

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Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Curly79, 9 April 2008.

  1. Curly79

    Curly79 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn es mir nicht selbst passiert wäre würde ich so eine Geschichte fast nicht glauben.

    Ich verkaufe schon seit Jahren bei ebay - hauptsächlich das zu klein gewordene Gewand meiner Kids. Zwischendurch ist aber auch sonstiger Hausrat dabei, der nicht mehr gebraucht wird.
    Ich hatte noch nie Probleme - bis jetzt

    Steht doch tatsächlich heute die Polizei vor meiner Tür und meint ich wurde angezeigt wegen eines nicht erhaltenen Artikels.
    Waaaaaaaaaaaaaaaaas :eek: hab ich mir gedacht.
    Angeblich hat ein Bieter aus Deutschland seinen Artikel nie erhalten.

    Und das beste kommt erst - der Artikel wurde 2006 !!!! ersteigert.
    Und anscheinend kommt er jetzt 2 Jahre später drauf, die kann ich mal anzeigen.

    Es gab damals Probleme das weiss ich noch:
    - ich bekam das Pakerl per Post zurück, weil Empfänger verzogen.
    - er hat damals nochmals 20 Euro überwiesen
    - ich habs wieder nach DE an die neue Adresse geschickt, seitdem hab ich von dieser Person nichts mehr gehört.

    Nun meint die Polizei er hat die Belege dass er überwiesen hat. Und wenn ich nicht beweisen kann, dass ich das Pakerl verschickt habe dann muss ich ihm den Betrag zahlen - sage und schreibe 204 Euro :eek:

    Ich hebe auch alle Überweisungsbelege mehrere Jahre auf - aber Postbelege :confused: :eek:

    Ich kann das natürlich nicht mehr beweisen - nicht nach 2 Jahren !!!!
    Ich hebe die Belege lange Zeit auf - hab nachgesehen - hab sie bis Februar 2007 zurück aber nicht mehr von 2006.
    Ich mein, wer denkt schon daran, dass nach 2 Jahren einer daherkommt und meint er hat den Artikel nicht bekommen.

    Kennt sich einer von euch aus`? Hab ich überhaupt eine Chance auf AUSSAGE gegen AUSSAGE oder muss ich die 204 zahlen :eek:

    Da könnt ja jeder nach 2 Jahren daherkommen und behaupten er hätte den Artikel nicht bekommen :mad::mad::mad:

    Bitte dringend um eure Hilfe.

    LG cheyenne3003
     
  2. undercover2005

    undercover2005 Gast-Teilnehmer/in

    kann mir nicht vorstellen das es zulässig ist... aber ich würde einen anwalt um rat fragen (oder die ak)
     
  3. susanne.f

    susanne.f Gast

    hat er dich positiv bewertet?
     
  4. CarmenST

    CarmenST Gast

    Ich kann dir leider nicht helfen aber ich wünsch dir viel glück :hug:
     
  5. Handwerkprofis

    Handwerkprofis Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    schließe mich den Vorschreiberinnen an: Ak oder Anwalt.
    Wünsche dir viel Glück!
     
  6. dani30

    VIP: :Silber

    Ich weiss ja nicht aber vielleicht mal bei der Post nachfrag, ob die sowas im Archiv aufheben.
     
  7. Handwerkprofis

    Handwerkprofis Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Nachforschung ist bei der Post möglich.

    Du gehst auf dein Postamt und leitest eine Nachforschung ein (das heißt so).
    Sie brauchen so viele Daten wie geht - es muss händisch aus dem ganzen Konvolut der Millionen Sendungen raus gesucht werden:

    Aufgabenummer (hahaha - ich weiß)
    Postamt
    Aufgabetag
    Aufgabeuhrzeit
    Gewicht
    Destination
    Preis
    Falls: Zusatzleistungen (Eingeschrieben etc.)
    usw.

    Falls sie am PA nichts finden, können sie es in die Zentrale weiterleiten, dann wird dort weiter gesucht.

    Wenn sie dich abwimmeln, schick mir eine PN!

    Hoffe, das hilft!
     
  8. Curly79

    Curly79 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, danke erstmal für eure Antworten.
    Also bewertet hat er mich damals nicht. (hab gerade alle Bewertungen durchgesehen)
    Bei der Post nachforschen funktioniert ja nur bei versicherten Pakten soviel ich weiss. Das Pakerl wurde aber damals soviel ich mich erinnern kann als unversicherte Briefsendung aufgegeben, da das Gewicht unter 2 kg lag.
    Das hab ich der Polizei gestern nämlich auch gesagt.
    Ich habe bei all meinen Artikel folgendes dabei stehen:

    Ich gebe immer die Versandkosten für unversicherten (Brief) und versicherten (Paket) Versand an. Sie alleine entscheiden, ob ich ihren Artikel als Brief oder Paket versende.
    ACHTUNG !!! Ich übernehme KEINE Haftung für Sendungen die unversichert verschickt wurden und auf dem Postweg verloren gehen sollten. Schliesslich entscheiden Sie, ob ich unversichert oder versichert versende.

    Bisher hat jeder den billigeren (unversicherten) Versand gewünscht. Ausser bei Sachen die über 2 kg wiegen, die werden ja automatisch als Paket (versichert) verschickt. Und bis jetzt ist nie etwas passiert.

    Bei der AK werd ich es auf jeden Fall mal probieren - danke für den Hinweis.

    LG Martina
     
  9. Handwerkprofis

    Handwerkprofis Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    das ist ein klassischer Fall von selbst schuld. Klingt nach Betrug, wenn er sich erst nach 2 Jahren meldet.
     
  10. Wenn Du angezeigt wirst, bekommst Du normalerweise einen Brief vom Gericht oder Anwalt, aber es kommt nicht die Polizei.

    Bist Du sicher, daß die echt waren?

    LG,
    Christian
     
  11. Curly79

    Curly79 Gast-Teilnehmer/in

    Ja das waren sie - konnten sich zumindest ausweisen.
    Der Brief, den du angesprochen hast den bekomme ich angeblich noch. Zuerst eine Vorladung von der Polizei um eine Aussage zu machen und dann höchstwahrscheinlich einen Brief vom Gericht.
     
  12. sane

    sane Gast

    Aber vielleicht waren die Ausweise falsch.

    Mir kommt das Vorgehen äusserst seltsam vor.

    Polizei kommt wegen so etwas doch nicht ins Haus.
     
  13. Lotus

    Lotus Gast

    Ebenso!!
    Vor allem, wenn der Verkauf schon 2 Jahre her ist!!
     
  14. Belico

    VIP: :Silber

    poste das Problem auch im ebay-Forum, dort erhältst du gute rechtliche und technische Hilfe und vielleicht kann dort auch wer nachsehen, ob der user das schon mal getan hat, denn wenn er wirklich betrugsabsichten hat, dann wird er das nicht das nicht nur einmal tun.
    lG
    beli
     
  15. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Bist Du Privatverkäuferin? Dann findet der Risikoübergang wenn mich nicht alles täuscht statt wenn Du das Paket auf der Post abgibst. Sprich, das Risiko dass es nicht ankommt, trägt der Käufer. Bin mir ziemlich sicher dass es so ist. Frag unbedingt einen Anwalt und lass Dich nicht von Laienmeinungen eines Polizisten drängen zu zahlen obwohl Du aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht müsstest. Viel Erfolg.
     
  16. Indigokind

    Indigokind Gast

    desmond, aber wie kann man in diesem fall beweisen, dass sie das paket abgeschickt hat???



    @curly
    ich hab echt so :eek::eek::eek: geschaut, als ich das gelesen hab. wenn du da echt zahlen musst, dann überleg ich mir in zukunft 3x ob ich noch was bei ebay verkaufe!

    jetzt hab ich schiss, das sich einer in ein paar jährchen wieder meldet, der mal gemeint hat, der ersteigerte laptop geht nicht und sich dann nieeee mehr gemeldet hat :rolleyes::mad:
     
  17. capriccio

    capriccio Gast

    ja, Gefahrenübergang auf den Käufer ist bei genehmigter Versendung (wobei Post von vornherein als genehmigt gilt) bei Übergabe an den Versender.
    Allerdings musst du beweisen können, dass du übergeben hast. Wenn also kein Aufgabeschein vorhanden ist, ist das eher schwierig, bei unversichertem Versand sowieso.

    Mich wundert ja, dass die Polizei kommt. Denn an sich geht es um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dass eben der Kaufvertrag nicht erfüllt worden wäre, und das ist nicht Angelegenheit der Polizei.
    Oder hat der Käufer gar Betrugsanzeige gemacht?
     
  18. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Guter Punkt, allerdings kann der Käufer genausowenig beweisen dass er es nicht bekommen hat. Und wenns hart auf hart kommt steht Aussage gegen Aussage und da erschiene zumindest mir der Käufer der sich erst nach 2 Jahren meldet nicht sehr glaubwürdig. Aber gut, vor Gericht ist man immer in Gottes hand... Wobei man in dem Fall nur eine Privatklage fürchten muss IMO, kein Staatsanwalt der bei Sinnen ist, verfolgt sowas. aber gut, ich bin völliger Laie und gebe hier auch nur Binsenweisheiten zum Besten. Bottom Line: Ab zum Anwalt und nicht voreilig einschüchtern und zum zahlen überreden lassen.
     
  19. Indigokind

    Indigokind Gast

    hmmm, sehr schwierig und komisch das ganze.


    curly, bist du rechtschutz versichert?
    auf jeden fall mit gegenwehr anfangen und scharfe geschützen hochfahren ;)




    ach ja, gibts in diesem fall sowas wie verjährung????
     
  20. Suheyla

    Suheyla Gast-Teilnehmer/in

    Also mir kommt das ganze auch sehr komisch vor.

    Der Käufer kann meiner Meinung nach garnichts machen, schließlich hat er eine unversicherten Postversand bezahlt und somit hat er pech gehabt.

    Aber komisch ist die Sache schon, geh bitte zur AK und berichte denen das einmal ich kann mir auch nicht vorstellen das die Polizei wegen sowas zu dir nachhause kommt :confused:

    LG und Viel Glück
     

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