1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Heizkostenzuschuss Wien

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LEEsa, 21 November 2010.

  1. LEEsa

    LEEsa Gast-Teilnehmer/in

    Hallo! :wave:

    Weiß wer von euch Bescheid, ob und wo ich einen Antrag auf Heizkostenzuschuss in Wien stellen kann? Hab das Internet schon mehrmals durchforstet, allerdings spuckt es mir nichts Aktuelles bzw. Hilfreiches aus. Gibt es heuer womöglich gar keine Förderung durch Heizkostenzuschuss?

    LG Lisa
     
  2. Beere

    VIP: :Silber

    Im Radio habe ich heute zufällig gehört, dass aufgrund der Wahl der
    Zuschuß erst etwas später beantragt werden kann.
    Muss vom neuen Landtag erst abgesegnet werden.
     
  3. LEEsa

    LEEsa Gast-Teilnehmer/in

    Aaaah, na dann ist mir alles klar, warum ich nirgends fündig werden kann. Vielen Dank!
     
  4. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    so was ähnliches ist am freitag in der heute (Ubahnzeitung) gestanden und wird daher erst im jänner ausbezahlt werden können.

    betrag ist aber keiner dabei gestanden.
     
  5. Betroffene der Einschränkungen beim Heizkkostenzuschuss gesucht

    Leider wurde heuer mit den Stimmen ALLER Parteien folgende Einschränkungen beim Wiener Hiezkostenzuschuss beschlossen:

    Den Heizkostenzuschuss erhalten nicht mehr:

    * BezieherInnen von Kindergeld und ähnlichen Einkommen
    * Nur ArbeitslosengeldbezieherInnen
    * Nur NotstandshilfebezieherInnen

    Damit nicht zu viele ansuchen oder gar auf die Idee kommen, Einsprüche und Klagen gegen Verweigerung des Heizkostenzuschusses zu starten, werden dieses mal auch keine Formular zu Download bereit gestellt!

    Der Verein AKTIVE ARBEITSLOSE startet im Jänner Protestaktionen gegen diese asoziale Einschränkungen unter Rot-Grün und sucht Betroffen und solidarische Menschen, die mitmachen.

    Kontakt:
    Martin Mair 0676 3548310
    [email protected]
    http://www.aktive-arbeitslose.at
     
  6. Sensation

    Sensation Gast-Teilnehmer/in

    ich hab dort angerufen, da wurde mir gesagt nur die die leistungen der sozialhilfe (ma40) bekommen u. mindespensionsbezieher.
     
  7. sandran

    sandran Gast-Teilnehmer/in

    Haben wohl zuviele ungerechtfetigt ausgenutzt. Ich kenne auch ein Beispiel und das wird nicht das einzigste sein.
    Ich bin nicht gegen zuschüsse aber ich bin für viel härtere Kontrollen weil wir Steuerzahler viel zu sehr ausgenommen werden und statt zu Kontrollieren, werden einfach neue Steuern beschlossen um die Löcher wieder zu füllen.
     
  8. Sensation

    Sensation Gast-Teilnehmer/in

    wie sollt ich das ungerechtfertigt ausnutzen? muss man ja eh alle einkommensnachweise schicken. das wird wohl eher opfer der vor kurzem beschl. steuerreform sein, da habens ja jetzt einiges an förderung runtergeschraubt.
     
  9. sebikon

    sebikon Gast

    hab etwas gefunden, was dich interessieren könnte:

    ----------------

    So füllen Sie Ihren
    Antrag auf Gewährung des Wiener Heizkostenzuschusses
    2010/2011 aus:
    Das Antragsformular (download) oder Bestellung per Telefon unter 4000/ 40660
    WO kann der ANTRAG ABGEGEBEN werden?
    a) per POST (es gilt das Datum des Poststempels)
    Heizkostenzuschuss 2010/2011
    Postfach 28
    1024 Wien
    b) persönlich
    Servicestelle der Magistratsabteilung 40
    3., Thomas-Klestil-Platz 8
    Fahrplanauskunft
    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr

    WER kann einen ANTRAG stellen?

    a) PensionstInnen, die den Ausgleichzulagenrichtsatz beziehen (Mindestpension).
    b) Wenn Sie Mindestsicherung oder Mietbeihilfe durch die MA40 beziehen, wird Ihnen der
    Heizkostenzuschuss überwiesen.
    c) Personen, die in einem eigenen Haushalt leben und deren Haushaltseinkommen unter dem
    Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.
    Dieser Wert beträgt 2011 brutto für Alleinstehende EUR 793,40 und für Paare (Ehepartner,
    Lebensgefährten, Verpartnerte) EUR 1.189,56. Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich
    dieser Betrag um EUR 122,41.
    Als Einkommen gelten Gehalt, Lehrlingsentschädigung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pension,
    Alimente oder Unterhaltsvorschuss oder Kinderbetreuungsgeld.
    Pflegegeld, Familienbeihilfe, Mietbeihilfe, Wohnbeihilfe oder Mietzinsbeihilfe werden nicht zum
    Einkommen gerechnet.

    Wenn Sie ein Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz haben, müssen Sie
    gleichzeitig einen Antrag auf Mindestsicherung stellen.

    Nähere Informationen zur Mindestsicherung finden Sie unter
    http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozialhilfe/mindestsicherung.html -
    vie_col2_content
    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.
    http://sozialinfo.wien.gv.at/content/de/10/Institutions.do?senseid=1301

    Rechenbeispiel: Alleinerzieherin mit zwei Kindern

    Arbeitslosengeld Mutter 500,--
    Unterhaltsvorschuss Kinder 250,--
    Familienbeihilfe 256,40
    -----------------------------------
    monatliches Haushaltseinkommen EUR 1006,40
    Arbeitslosengeld Mutter 500,--
    Unterhaltsvorschuss Kinder 250,--
    -----------------------------------
    anrechenbares Einkommen EUR 750,-- Anspruch auf Heizkostenzuschuss UND
    Mindestsicherung

    WER kann KEINEN ANTRAG stellen?

    Studierende, wohnungslose Menschen, HeimbewohnerInnen und AsylwerberInnen

    WAS brauche ich für den ANTRAG?

    - das ausgefüllte & unterschriebene Antragsformular
    - Kopie der Kontokarte oder Bankomatkarte
    - Kopie der Einkommensbelege aller Mitglieder im Haushalt z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe,
    Pension, Alimente oder Unterhaltsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld,...
    die Kopien können in den Sozialzentren
    http://sozialinfo.wien.gv.at/content/de/10/Institutions.do?senseid=1301 oder in der Servicestelle der
    MA 40 http://sozialinfo.wien.gv.at/content/de/10/Institutions.do?senseid=1301 angefertigt werden

    WIE bekommen ich das GELD?

    a) Wenn Sie einen Antrag stellen, wird das Geld auf Ihr Konto angewiesen.
    b) Wenn Sie Mindestsicherung bekommen oder in Pension sind und Mietbeihilfe beziehen (beides
    wird von der Magistratsabteilung 40 ausbezahlt), wurde der Heizkostenzuschuss bereits auf Ihr
    Konto überwiesen.

    ACHTUNG: die Antragsfrist endet bereits am Montag, 31.1.2011.

    Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss 2010/11 erhalten Sie unter der Telefonnummer
    4000 40660 oder im Internet
    http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/heizkostenzuschuss.html
    ------------------------------------------------

    einen antrag zum herunterladen gibts auf der homepage der wiener grünen

    ich hoffe es hilft
    lg, sebikon
     
  10. Sensation

    Sensation Gast-Teilnehmer/in

    kommt aufs selbe raus. nur die die mindessicherung bekommen und mindestpensionisten bekommen den heizskostenzuschuss.
     

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