1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Hausverwaltung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von gsb, 4 Juli 2011.

  1. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    Wie kann die Hausgemeinschaft (einige davon) eine Hausversammlung einberufen, die dann auch Abstimmungsgültigkeit hat, wenn die Hausverwaltung die Herausgabe der Adressen verweigert?

    Darf die Hausverwaltung ihr Honorar erhöhen, wenn die Hausverwaltungsfirma verkauft wird (zus. auch noch ohne die Hauseigentümer zu verständigen)? (Firma ist die selbe geblieben).

    Wie erhebt man gegen einen Umlaufbeschluß richtig Einspruch (bei Gerichte, mit/ohne Anwalt)? Fristen?

    Hat schon mal wer von euch mit diesen Themen gekämpft? Ich lese geren eure Berichte?

    lg gsb
     
  2. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde wegen der Adressen, die die HV nicht bekanntgeben will, im Grundbuch nachschauen. Hier z.B., online: www.jusline.at
     
  3. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    einen grundbuchsauszug haben wir - aber da sind leider nicht alle adressen gültig (sind ja nur die adressen beim erwerb der wohnung drinnen).

    lg gsb
     

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