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Hauskauf - was ist absetzbar?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von EvaH, 28 Juni 2009.

  1. EvaH

    EvaH Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Nachdem ich gegoogelt habe und alle möglichen Foren durchgesehen habe bin ich doch nicht schlauer und bräuchte bitte Hilfe.. :confused:

    Wir haben letzten Juli ein Haus gekauft (Doppelhaushälfte, bezugsfertig) und dann alles selbst gemacht, und jetzt wüsste ich gerne was ich alles absetzen kann?

    Das Haus hat 213.000€ gekostet, und wir haben einen Kredit in der Höhe von 63.000€ aufgenommen, spielt das eine Rolle?

    Und können wir die ganzen Rechnungen für Möbel, Fliesen, Böden usw. auch absetzen??

    Vielen vielen Dank schon jetzt für alle Antworten!!!:)

    Liebe Grüße,Eva.
     
  2. dayanne

    dayanne Gast


    aus https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf

    seite 59-60

    Begünstigt ist die Errichtung
    (auch eines Fertigteilhauses),
    nicht aber der Ankauf eines fertigen​
    Eigenheimes...

    Keine Sonderausgaben sind hingegen:​
    • Kosten der Wohnungseinrichtung​
    (z. B. Teppiche, Möbel, Einbauküche,
    Wandvertäfelung)​
    • Kosten der Gartengestaltung
    • Kosten für vom Eigenheim ge​
    trennte
    Bauten (z. B. Garage oder Sauna neben dem Haus

    Als Sonderausgaben für die Schaffung
    von Wohnraum können in der Regel
    nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung
    der Benützungsbewilligung) des
    Eigenheimes anfallenden Kosten und
    die darauf entfallenden ​
    Darlehensrückzahlungen
    inkl. Zinsen geltend
    gemacht werden. Werden in der Benützungsbewilligung
    weitere Auflagen
    erteilt (z. B. Verputz der Fassade), so
    zählen diese Aufwendungen noch zu
    den begünstigten Errichtungskosten.
     

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