1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Haushaltsplan: Einkommen inkl. Sonderzahlungen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Reante, 23 August 2011.

  1. Reante

    Reante Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hätte eine Frage betreffend des Haushaltsplans für eine Kreditfinanzierung bei einer Bank.

    Wird als monatliches Einkommen nur das reine monatliche Netto Gehalt gesehen oder werden anteilig auch die Sonderzahlungen (Weihnachten & Urlaub) eingerechnet?

    Das Geld bekommt man ja, wohl nur 2x jährlich aber immerhin ein nicht unerheblicher Betrag. Ich habe nämlich gehört, dass diese als "Puffer" für Notausgaben gesehen werden und somit nicht berücksichtigt.
    Allerdings sind im Haushaltsplan ja eh alle Kosten im Jahr (Auch Urlaub und Geschenke für Xmas sowie ein 20% Puffer) inkludiert.

    Danke für eure Hilfe.
     
  2. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    im Normalfall wird es NICHT berücksichtigt! Dein durchschnittlicher monatlicher Gehalt wird zur Berechnung herangezogen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht.
     
  3. Sabrina-20

    Sabrina-20 Gast-Teilnehmer/in

    Häng mich da auch gleich mit einer Frage dran:
    Das KBG wird ja mitgerechnet. Wie sieht es mit der FBH aus? Wird die berücksichtigt?
     
  4. eamane

    eamane Gast-Teilnehmer/in

    fbh wird bei uns mitberechnet, sonderzahlungen nicht

    aber ich schätz, dass das individuell gehandhabt wird
     
  5. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Fam. Beihilfe wird berücksichtigt, bringt aber nicht sonderlich viel, da für das Kind ja auch LebenshaltungsKOSTEN miteinberechnet werden.
     
  6. WinterChild

    WinterChild Gast-Teilnehmer/in


    war bei uns auch so.. FBH war berücksichtigt, dafür keine Kinderausgaben mehr
     
  7. mamax

    mamax Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns wurde es berücksichtigt. Sowohl die Sonderzahlungen als auch Familienbeihilfe.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden