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"Hausfrauen-Taschengeld"

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schnuckibutz, 31 Oktober 2009.

  1. schnuckibutz

    schnuckibutz Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe aus aktuellem Anlass mal gegoogelt, wieviel "Taschengeld" einer nicht erwerbstätigen Vollzeit Hausfrau und Mutter zusteht pro Monat - generell ist wohl von 5% vom Nettoeinkommen des verdienenden Gatten angemessen.
    Nun ist es aber bei uns ein klein wenig anders, ich habe in dem Sinne nicht gar kein Einkommen, denn ich beziehe Kinderbetreuungsgeld (also ca. 450 Euro im Monat). Dieses wird auf unser gemeinsames Konto ausbezahlt, von dem die ganzen Lebensunterhaltungskosten bestritten werden. Einen gewissen, fixen Betrag pro Monat davon habe ich bisher nicht für mich als "Taschengeld" einbehalten. Ich bin nun aber das Gefühl leid, mich für persönliche Ausgaben rechtfertigen zu müssen und möchte das ändern, in Zukunft einen (geringen) Teil davon abheben und in eine extra Geldbörse zu geben, damit ich mir von dem Geld darin dann kaufen kann, was immer und wann immer ich es möchte (ob es nun für meinen Gatten Sinn macht oder nicht).

    Weiss jemand, wieviel mir konkret in unserem Falle zustehen würde oder wo ich zuverlässige Infos dazu bekomme?
    Bitte nur sachliche Infos dazu - dass eine Ehe optimalerweise anders funktioniert, weiss ich selber.
    Danke :)
     
  2. missChica

    missChica Gast-Teilnehmer/in

    Das ist schwer zu sagen, da wir weder über dein Gesamteinkommen, noch über eure monatlichen Fixkosten Bescheid wissen :)

    Kommt drauf an, wie viel Geld euch im Monat "frei" zur Verfügung steht, davon halt die Hälfte :)

    Keine Ahnung,.. mein Freund & ich haben das Problem nicht.. hmm
     
  3. schnuckibutz

    schnuckibutz Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab mir sowieso nur einen Betrag von ca. 50 Euro im Monat vorgestellt (bin mir ziemlich sicher, dass mir whs. mehr zustehen würde von rechtlicher Seite her). Da mein Mann aber die ganze Angelegenheit weniger ernst nimmt wie ich, möchte ich ihn gerne damit konfrontieren können, was mir eigentlich zustehen würde.
    Mein Mann gibt für sich selber deutlich mehr aus im Monat, also er kauft sich nicht vieles, geht aber täglich irgendwohin einen Kaffee oder sonstwas trinken - da kann man sich Kosten dafür im Monat auch vorstellen...
     
  4. missChica

    missChica Gast-Teilnehmer/in

    Ja, das würd ich auf jeden Fall verlangen :)

    Also, von der rechtlichen Seite her, weiß ich auch nur, dass du mindestens ~5 - 7 % verlangen kannst. (vom Verdienst deines Mannes)
    Arbeitet er?
     
  5. guggi

    guggi Gast

    Dir steht genau die Hälfte von Eurem gemeinsamen, frei verfügbaren Überschuß zu. Rechne Eure gemeinsamen Fixkosten aus, inklusive derer für das/die Kinder. Dann berechne, wieviel von den Gesamteinkünften übrig bleibt, davon gehört die Hälfte Dir. Diesen Betrag buchst Du ab jetzt regelmäßig auf ein Konto, auf das nur Du Zugriff hast. Du mußt ihn nicht fragen, sondern es ihm nur mitteilen.
     
  6. Mama-von-MCPN

    Mama-von-MCPN Gast-Teilnehmer/in

    Hab mir deswegen noch nie Gedanken gemacht
     
  7. Vanilla27

    Vanilla27 Gast-Teilnehmer/in

    selber arbeiten gehen ist keine option für dich?

    :wave:Vanilla
     
  8. Dreamcatcher

    Dreamcatcher Gast-Teilnehmer/in

    bin ich froh, mir darüber nicht den kopf zerbrechen zu müssen, ich bin ja keine hausfrau.
    ich finde, da eine hausfrau ihre arbeitsleistung in den haushalt, der mann seine in die arbeit steckt, wird ihr wohl die hälfte des übrig bleibenden geldes zur verfügung stehen dürfen?
    und warum kann man das nicht individuell nach finanzlage besprechen.
     
  9. Sanoa

    Sanoa Gast-Teilnehmer/in

    "Hat die Hausfrau/der Hausmann Anspruch auf "Taschengeld"?

    Wenn ein Ehepartner finanziell vom anderen abhängig ist, stellt sich oft die Frage, wie viel dem Nichtberufstätigen an Geld für sich selbst zusteht. (Wir bleiben im Folgenden beim Beispiel der Haus- und Ehefrau, alle Bestimmungen gelten gleichermaßen für Haus- und Ehemänner.) Die Beantwortung dieser Frage variiert von Fall zu Fall stark, besonders die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehemannes und die Lebensverhältnisse des Ehepaares insgesamt sind wichtig. Außerdem ist es oftmals schwierig die Bereiche Unterhaltsleistung, Wirtschaftsgeld und »Taschengeld« (»Nadelgeld«) klar zu trennen.
    Eine Vollhausfrau hat gegenüber ihren Ehemann einen Unterhaltsanspruch, der die existenziellen Lebensbereiche wie Nahrung, Kleidung, Wohnung und sonstige leibliche und geistige Bedürfnisse umfasst. Außerdem hat sie Anspruch darauf, dass der Ehemann die Kosten für ihre medizinische Versorgung trägt. Dieser umfassende Unterhaltsanspruch wird in aufrechter Ehe üblicherweise als sog. »Naturalunterhalt« erbracht, das heißt, der Mann bezahlt die Kosten für die Wohnung, den PKW, die Medikamentenkosten, die Brille, Kosten für die Freizeitbeschäftigung, Kultur, Erholung, Aus- und Weiterbildung etc. Allerdings kann die Ehefrau verlangen, dass ihr der Unterhalt ganz oder teilweise in Geld geleistet wird, wenn nicht triftige Gründe dagegenstehen.
    Der Unterhalt ist so zu erbringen, dass die Stellung der Ehefrau und Hausfrau als gleichwertige Ehepartnerin und ihre Würde gewahrt bleiben. Sie soll nicht in die unwürdige Lage geraten, sich wegen jeder kleineren persönlichen Ausgabe an den Ehemann mit der Bitte um Geld wenden zu müssen, ihm Grund und Betrag nennen zu müssen und seine Einwilli-gung »erbetteln« zu müssen.
    Wenn der Ehemann alle Lebenshaltungskosten bestreitet, muss der Ehefrau aber ein »Taschengeld« bleiben, das sie nach freiem Ermessen und ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen für ihre persönlichen Bedürfnisse ausgeben kann. Verdient der Ehemann gut, beträgt die Höhe des »Taschengeldes« zirka
    5 % seines Nettoeinkommens, bei niedrigeren Einkommensverhältnissen entsprechend weniger.
    Auch dem Mann muss zur Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse ein Taschengeld verbleiben, das aber in Relation zum Taschengeld der Frau zu stehen hat. Bei einem niedrigen Einkommen kann es also auch vorkommen, dass der »Taschengeldanspruch« gegen null geht."


    Quelle: http://www.welt-der-frau.at/index.htm?http://www.welt-der-frau.at/viewcat.asp?ID=9&cat=23
     
  10. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das halte ich für eine schlechte Idee.
    Mit etwas konfrontieren bedeutet auf Konfrontation gehen und das ist eine schlechte Ausgangsbasis für ein Übereinkommen.

    Bring in Erfahrung was dir zustehen könnte, und überlege dir dann, ob das gemäß eurem Haushaltsbudget überhaupt möglich ist. Und dann setz dich in aller Ruhe mit deinem Mann zusammen und vereinbart einen Betrag, der dir frei zur Verfügung steht.
     
  11. Lokia

    Lokia Gast-Teilnehmer/in

    Ich wäre auch dafür, das restliche Geld zu teilen. Warum auch nicht? Was würde dagegen sprechen?
     
  12. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    Mein Mann und ich teilen alle Einnahmen und alle Fixkosten halbe/halbe.

    Was anderes käme für mich nicht in Frage ;)
     
  13. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    Die dauernde Verweigerung des Geldunterhalts stellt jetzt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft eine „schwere Eheverfehlung“ dar.

    Unterhalt während aufrechter Ehe

    Während aufrechter Ehe haben beide Ehegatten einander zu unterstützen und Unterhalt zu bezahlen. § 94 ABGB lautet:

    Abs. 1: Die Ehegatten haben nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen.

    (2) Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, leistet dadurch seinen Beitrag im Sinn des Abs. 1; er hat an den anderen einen Anspruch auf Unterhalt, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind. Dies gilt nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zugunsten des bisher Unterhaltsberechtigten weiter, sofern nicht die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs, besonders wegen der Gründe, die zur Aufhebung des gemeinsamen Haushalts geführt haben, ein Missbrauch des Rechtes wäre. Ein Unterhaltsanspruch steht einem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag.

    (3) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf die zur Deckung der Bedürfnisse zur Verfügung stehenden Mittel, unbillig wäre. Auf den Unterhaltsanspruch an sich kann im Vorhinein nicht verzichtet werden.

    In der Praxis kommen Unterhaltsprozesse während aufrechter bzw. intakter Ehe kaum vor, weil die Ehegatten ohnehin eine finanzielle Regelung aller Lebensbereiche einvernehmlich durchführen (wer zahlt Miete und Betriebskosten? Wer kauft die Lebensmittel? Wer kauft für die Kinder die Kleidung? Wer bezahlt den Urlaub? etc.)

    Während aufrechter Ehe ist er dem haushaltsführenden Ehegatten jedenfalls zu leisten, nach einer Scheidung unter Umständen. Dem Unterhaltsberechtigten (d.h. haushaltsführenden Ehegatten) steht nach der Judikatur Geldleistung für die persönlichen Bedürfnisse im Ausmaß von 5 % des Einkommens zu (Taschengeld). In aufrechter Ehe kann der Unterhalt auch in Naturalien geleistet werden.
     
  14. Nikki

    Nikki Gast-Teilnehmer/in

    Ab dem Moment wo eine Hausfrau bei ihrem Ehemann um Taschengeld betteln muss, sollte sie sich Gedanken machen ob ein eigener Job (egal ob geringfügig, teilzeit oder vollzeit) nicht besser wäre.
     
  15. schnuckibutz

    schnuckibutz Gast-Teilnehmer/in

    Natürlich habe ich über einen Job nachgedacht; momentan steht dies nicht zur Debatte aus folgenden Gründen:

    1. Ich habe 2 kleine Kinder (3,5 und 2 Jahre alt) und bin in der 38. Woche schwanger. Verwandte oder Bekannte, die unentgeltlich während meiner Arbeitszeiten auf meine 3 Kinder schauen würden, stehen leider nicht zur Verfügung.

    2. (schwerwiegender): Mein Mann hat eine raffgierige Exfrau. Wenn nun nicht mehr mein Mann alleine für unseren Lebensunterhalt aufkommen würde bzw. müsste, da ich dazuverdiene, würden seine monatlich nötigen Lebensunterhaltungskosten sinken - was dann mehr übrigbleibt, würde subito seiner Exfrau als Mehr an Alimenten zugesprochen werden; mehr Geld hätten WIR dann also effektiv nicht zur Verfügung, im Gegensatz zu der Exfrau. Ich geh sicher nicht arbeiten, um dann trotzdem kein Geld für mich zu haben.
    Wer jetzt Mitleid mit der Exfrau haben sollte: Ihre Kinder sind bereits in der Pubertät, aber arbeiten geht sie trotzdem nicht. Sie hat einen reichen Lebensgefährten und lebt mit ihren Kindern schon jetzt im Luxus (die Kinder besuchen kostenpflichtige Privatschulen, alle gehen mehrmals jährlich in den Urlaub etc.). Auf mehr Alimente würde sie trotzdem bestehen, da es ihr Ziel ist, meinem Mann das Leben so schwer wie möglich zu machen.

    Den Text aus der Zeitung zum Thema Taschengeld hatte ich auch schon gelesen; überall ist aber eben die Rede davon, was einer Hausfrau zusteht, wenn sie gar kein eigenes Einkommen hat; ich nehme aber an, dass das Kinderbetreuungsgeld als Einkommen gilt (?) und deshalb bei uns die Fakten etwas anders wären...
     
  16. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    Oder ein anderer Mann ;)
     
  17. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in


    das kinderbetreuungsgeld gilt nicht als einkommen.
     
  18. karotte13

    karotte13 Gast

    Tschuldige wenn ich mich da einmische, aber das stimmt so nicht. Die Alimente werden vom Einkommen des Kindsvaters errechnet. Nur wenn du deutlich mehr als dein Mann verdienen würdest, und somit für ihn Unterhaltspflichtig werden würdest, würde dies auswirkungen auf die Alimente haben.

    Unterhalt in aufrechter Ehe:

    • Wer den gemeinsamen Haushalt führt und über kein eigenes Einkommen verfügt, hat Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner oder der Ehepartnerin.
    • Sind beide berufstätig, so hat die einkommensschwächere Person einen Unterhaltsanspruch gegenüber jener, die mehr verdient. Die Einkünfte der Person, die weniger verdient, sind jedoch zu berücksichtigen.
    http://www.frauenratgeberin.at/cms/...hwort_detail.htm?index=U&doc=CMS1233853267692
     
  19. schnuckibutz

    schnuckibutz Gast-Teilnehmer/in

    Die Sachlage ist bei uns etwas anders, da die Exfrau in der CH wohnt, wo auch die Ehe geschieden wurde.
    Wenn ich einen Verdienst hätte, dann würde natürlich auch ein gewisser Anteil davon an unsere Lebenserhaltungskosten gehen (kann mir nicht vorstellen, dass das Gesetz da sagt, dass die vollumfänglichen Lebensunterhaltungskosten trotzdem der Mann zu tragen hat und ich meinen ganzen Verdienst ausgeben kann für was ich will). Anteilsweise müsst ich dann ja auch für meinen Strom, meine Nahrungsmittel etc. aufkommen, mein Mann also etwas weniger als jetzt - die Rechtslage haben wir bereits diesbezüglich abgeklärt.

    Trotzdem bin ich bei meiner ursprünglichen Frage noch nicht wirklich schlauer - wenn das Kinderbetreuungsgeld also kein Einkommen ist, gilt ja die Sache mit den 5% von seinem Nettoeinkommen; was soll mit dem Kinderbetreuungsgeld passieren? Kann mir schwer vorstellen, dass ich die 5% PLUS das Kinderbetreuungsgeld behalten kann und ausgeben für meinen Spass? Ein Teil des Kinderbetreuungsgeldes wird wohl auch für die Lebenserhaltungskosten sein? Aber wieviel?
    Verworrene Lage, kann wohl nur ein Rechtsexperte klären...
     
  20. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    kinderbetreuungsgeld sagt ja der name schon aus das ist das geld für die kinder dh nicht DEIN einkommen ;)
     

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