1. Reden wir miteinander ...

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Hausbau und Steuerausgleich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sandrine2701, 4 März 2009.

  1. sandrine2701

    sandrine2701 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Haben voriges Jahr den Grund erwoben und zu Bauen begonnen.
    Welche Kosten kann ich geltend machen??
    Danke für Eure Hilfe!

    LG Sandrine
     
  2. claufidus

    claufidus Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    also ich hab das schon mal gemacht, wir haben 2007 einen Grund gekauft, 2008 zu bauen begonnen.
    für 2007 also konnte ich (wir) also die Grundkosten = Kosten für Wohnraumschaffung geltend machen.

    dazu hab ich im finanzonline die Arbeitnehmerveranlagung gemacht und im Bereich:

    Sonderausgaben:Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden

    den Maximalbetrag von 2920€ eingegeben (der Grund hat sicher mehr gekostet, aber mehr kannst nicht angeben) dazu gibts auch noch folgendes nachzulesen:

    Welche Sonderausgaben sind nur im Rahmen des gemeinsamen Höchstbetrages abzugsfähig (Topf-Sonderausgaben)?Rz580-584
    Versicherungsprämien (außer: freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten), Pensionskassenbeiträge, Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung, junge Aktien (einschließlich Wohnsparaktien und Wandelschuldverschreibungen zur Förderung des Wohnbaus) und Genussscheine werden auch als „Topf-Sonderausgaben“ bezeichnet und sind insgesamt bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 € jährlich abzugsfähig. Der persönliche Höchstbetrag erhöht sich für Alleinverdienerinnen oder Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher auf 5.840 €, ab drei Kindern um 1.460 € auf 4.380 € oder 7.300 €. Sonderausgaben innerhalb des Höchstbetrages werden nur im Ausmaß eines Viertels steuerwirksam.

    :wave:
     

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