1. Reden wir miteinander ...

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Haus zu Lebzeiten überschreiben?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Andra84, 13 August 2010.

  1. Andra84

    Andra84 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hätte eine rechtliche Frage, vielleicht kennt sich jemand aus...
    Die Eltern meines Freundes haben ein recht teures Haus gebaut und nun kam die Frage auf, ob es nicht besser wäre, sie würden das Haus schon jetzt an ihn und seine Schwester überschreiben.
    Es kursiert ja so die Meinung, dass wenn zB sein Vater oder seine Mutter (die so gut wie keine Pension hat) ins Altersheim kommen würde und die Rente bzw. das Ersparte aufgebraucht sind, sie auch das Haus angreifen können, auch nach ein paar Jahren nach der Überschreibung. Sein Vater ist schon über 70, schön langsam muss man daran denken, dass sowas passieren könnte, man hofft es ja natürlich nicht...

    Viel ausschlaggebender ist für mich allerdings, dass es heißt, die Erbschaftssteuer könnte wieder eingeführt werden. Wenn wir dann irgendwann (bitte auch gerne in 30 Jahren, aber man weiß eben nie...) das Haus verkaufen werden, müssten wir vielleicht einen großen Teil abgeben. Das ist Geld, das man dem Staat schenkt und nie wieder sieht...
    Für sie würde sich ja nichts ändern, sie hätten lebenslanges Wohnrecht und wir würden auch in den Vertrag schreiben, dass wir das Haus nicht verkaufen.

    Seine Mutter fürchtet sich nun, dass wenn wir das machen und meinem Freund was passiert, ich das Haus bekommen würde. Was ja völliger Quatsch ist, denn wir sind ja nicht verheiratet und die eine Hälfte würde ja seiner Schwester gehören. Außerdem könnte man das ja in den Vertrag schreiben...

    Habt ihr Erfahrungen mit dem Thema? Es geht uns echt nicht darum, dass wir das Haus haben wollen, wir haben eh ein eigenes... Aber es ist sicher net schlecht, wenn man vorausschauend denkt und sollte es wieder eine Erbschaftssteuer geben, wäre es mir einfach leid um das Geld und sie haben ja keinen Nachteil daraus. Bei uns im Bekanntenkreis haben das eigentlich alle so gemacht, dass sie Häuser ab einem gewissen Alter an die Kinder überschrieben haben, um eben zu vermeiden, dass es nachher Probleme gibt...
     
  2. maha

    VIP: :Silber

    Bin kein RA! Aber mein Vater.

    Etwa 1998 hat er sein Eigenheim uns Kids überschrieben. Natürlich mit lebenslangem Nutzungsrecht.

    Rechnung damals:
    - Einheitswert des Hauses....
    - abzüglich des Werts der noch zu erwartenden Eigennutzungsdauer.
    Das hat plus/minus Null ergeben. Somit war auch nix zu zahlen.

    Den Vertrag hat der ortsansässige Notar gemacht.

    maha
     
  3. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    In den Vertag schreiben das du es nicht bekommst geht so nicht, weil wenn dein Freund einen Teil des Hauses erbt und mit ihm was passiert könntest du dennoch was erben.

    Erben im Ablebensfall ginge .. da kann man dem nachträglichen Zugriff des Altersheims ein Schnippchen schlagen.
     
  4. rfgk1190

    rfgk1190 Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben das auch gerade gemacht. Mein Mann hat das Haus von seinem Vater geschenkt bekommen. Er hat natürlich Lebenslanges Wohnrecht. Die Gemeinde hat 10 Jahre nachher noch die Hand drauf. Also wie Du gesagt hast, wenn er ins Pflegeheim o.ä. kommt und die Ersparnisse sind aufgebraucht, dann kommt das Haus dran. Erst nach 10 Jahren kann nichts mehr passieren.
     
  5. loleni

    VIP: :Silber

    Grundsätzlich glaub ich schon, dass es eine gute Idee ist, das Haus noch zu Lebzeiten zu überschreiben. Meine Großeltern haben selbst erst vor kurzem ihr gesamtes Hab und Gut auf ihre Kinder aufgeteilt. Warum wollen seine Eltern nicht, dass du das Haus erbst, wenn mit deinem Freund was passiert :confused: Wenn der Schwester deines Freundes was passiert, würde ja der gleiche Fall eintreten. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass man auch das vertraglich irgendwie regeln kann.
     
  6. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    In OberÖsterreich sind es 7 Jahre wo der Sozialhilfeverband noch rückabwickeln kann.
     
  7. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Die Frist ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier:
    http://www.seniorenheim.at/pflegeheime/start7/info/kosten.htm
    ist die Thematik ziemlich gut zusammengefasst, finde ich.
    Wenn man ganz nach unten scrollt, kommt man zu einer Tabelle mit den länderspezifischen Infos wie Fristen usw.

    Als Lebensgefährte beerbt man den Partner nur dann, wenn ein dementsprechendes Testament vorliegt (was im übrigen jedem Paar, das nicht verheiratet ist, unbedingt anzuraten ist).
     
  8. BarbaraMaria

    BarbaraMaria Gast-Teilnehmer/in

    Bin keine RA sehe aber dies aus der Sicht der Hausinhaber (alten Menschen)
    Immer wieder erlebe ich negative Auswirkungen wenn Häuser schon sehr früh überschreiben wurden.

    Viele Eltern werden vorzeitig gedrängt ins Pflegeheim zu gehen, da sich die Kinder dann die häusliche Pflege nicht leisten können oder wollen.
    Ich möchte fast sagen,dass ich von den betroffenen alten Menschen nur Bedauern über die vorzeitige Überschreibung gehört habe.

    Vorher sind meist viele Versprechungen und alle sehen sich in der Lage es gut zu managen. Dann kommen Reparaturen, da wird erwartet, dass diese doch die Eltern tragen weil die wohnen eh drinnen. Modernisierungen werden meist nicht mehr gemacht, weil wenn die Eltern ins Heim gehen wird dann ja eh verkauft, vor allem wenn die Kinder eigene Häuser haben.
    Der wesentlichste Punkt erscheint mir aber: Die Eltern, welche sich das Haus erschaffen oder erwirtschaftet haben, fühlen sich oftmals nur mehr als geduldete "Gäste" und entwicklen sehr rasch das Gefühl zur Last zu fallen.

    In fast allen Fällen werden die Verträge von Seiten der Kinder gebrochen und die Eltern haben nicht mehr die Kraft sich zu wehren, bzw. wollen natürlich nicht die eigenen Kinder verklagen. Wirklich traurige Alltagsrealität!

    Das Land NÖ greift 5 Jahre nach Überschreibung zu. Pflege kostet und wenn die Kosten so gedeckt werden können, wird auch nicht zugegriffen.
    Wenn die Eltern dann versterben sollten, gehen die auch wieder aus dem Grundbuch raus, wenn keine Kosten mehr offen sind.

    Ich möchte niemals das Haus meiner Eltern vor deren Tod überschrieben bekommen und auch meine Kinder werden unser Haus nicht vorzeitig bekommen.

    Sollte es die Steuer wieder geben,dann wird sie eben bezahlt und fertig.
     
  9. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Liebe BarbaraMaria,

    manche Erwartungshaltung der alten Menschen ist halt auch recht hoch, sie glauben mit dem Hausüberschreiben ist ewige Fürsorge und Dankbarkeit gewährt.
    Viele nehmen das Haus als Köder und Druckmittel, weil ob sie es vererben oder "kümmere dich um das Haus / uns weil du wirst das Haus ja mal erben" ist gleich problembehaftet.

    Das mit dem Haus renovieren sehe ich komplett anders, weil die Kinder sich dann ums Haus kümmern sollten, die Zeiteinschätzung vieler Menschen in der Pension recht schlecht ist, viele ihre "Meinungen und Tipps" kundtun, .. Jedenfalls kenne ich kaum ein Haus das von den alten Menschen selber saniert wurde.

    Aber ich gebe dir insofern recht das das ganze nicht einfach ist und es beide Szenarien gibt.
    Jeder Fall ist einzigartig und man muß es sich ansehen, aber ich denke auch das doch auch eingie gar nicht so froh sind wenn sie das Haus erben egal ob zu Lebzeiten oder im Todesfall.
     
  10. BarbaraMaria

    BarbaraMaria Gast-Teilnehmer/in

    Ich stimme dir 100% zu. Wollte es eifach zu bedenken geben.
     
  11. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ein sehr guter Freund hat es so gelöst: Häuser an die Kinder - gegen monatl. Zahlung und für 1 Haus - in dem er auch wohnt - lebenslanges Nutzungsrecht übergeben. Somit ist er auf der sicheren Seite.

    -Fleur-
     
  12. koalabaerin22

    koalabaerin22 Gast-Teilnehmer/in

    so haben es freunde von mir auch gelöst...
     
  13. cmHummelchen

    cmHummelchen Gast-Teilnehmer/in

    es gibt eine Variante der Überschreibung, bei der der "Vor"besitzer

    ...und es muss im Todesfall auch drin stehen, dass der hinterbliebene Ehegatte dieses Recht bis zu seinem Tode bzw Altersheim etc (Formulierung Anwalt/Notar) weiter hat

    ein so genanntes Nießbrauch - Recht hat

    alles bleibt für den "bisherigen Besitzer im Gebrauch beim Alten"
    aber Eigentum ist es von den neuen Besitzern

    ....Nachfrage über "Verwertung" im Falle von Sozialfall bitte noch genau hinterfragen
    müsste aber wg neuer Besitzverhältnisse (wie lange muss das schon bestehen um nicht mehr Rückabgewickelt werden zu können) OK sein

    http://www.grosse-wilde-bonn.de/rechtstipp/niessbrauch.htm
     
  14. imrae

    imrae Gast-Teilnehmer/in

    aber achtung wenn den jungen was passiert!!
    ich hab grad von einem fall gehört, da wurde der hof und alles dem jungen überschrieben (eh mit nutzungsrecht etc.), für den "heimfall" und kurz darauf hatte der junge einen unfall. selber schuld und mehrere verletzte auch noch. die versicherung hat sich ALLES geholt. die eltern können gerade noch im haus wohnen, aber alle gründe etc., die man sonst den anderen kindern und enkeln vererben hätte können, sind futsch.
    detto, wenn die jungen alles verprassen und ne menge schulden haben. die banken holen sich immer ihr geld.
    IRENE
     
  15. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    so einen fall kenn ich auch. autounfall mit todesfolge. schuld hatte die tochter des paares, die das haus überschrieben hatten. das haus samt gründen ist weg. die eltern mussten sogar ausziehen, ...
     
  16. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Was echt????? Trotz Wohnrecht?
     
  17. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Blöde Fälle gibts es leider immer, aber man macht ohnehin ein Veräußerungsverbot und selbst wenn nicht das Wohnrecht bleibt auch nach Verkauf aufrecht.
     
  18. cmHummelchen

    cmHummelchen Gast-Teilnehmer/in

    Achtung bei Zwangsversteigerungen ....wenn sich zB Banken ihr Geld holen

    dann entfällt der Schutz der Mieter / Wohnrecht .....da braucht man eine besondere Form
    ich glaub das ging bei Nießbrauch
    es gibt auch vererbares Wohnrecht - da haben neue Eigentümer auch große "Probleme" - da kommen sie nicht so schnell dran vorbei (Versteigerung glaub ich sogar inbegriffen ????)

    ......Eigenbedarfskündigung ?????? geht bei einigen bei anderen auch nicht - alles einzeln bei RA/Notar abfragen

    Überschreibung an ErbenGEMEINSCHAFT, wenn es mehere Kinder/Erben gibt - dann ist im Falle, dass einer "ausfällt", das Erbe der Anderen unantastbar

    ...da müssen auch Banken kapitulieren "x Prozent" eines Hauses lassen sich auf dem Markt einfach nicht mal eben so verkaufen (ggf kann der Teil dann zum Verkehrswert von den anderen gekauft werden - zB mittels Hypothek)
     

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