1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Hat jm. nach 2 Jahren wieder VOLL zu arbeiten begonnen und ...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von muschmu-und-kids, 13 Februar 2007.

  1. ... ist sich das mit dem Kbg ausgegangen?

    Laut Arbeiterkammer müsste es sich ausgehen wenn ich nicht mehr als ~1.900 EUR brutto im Monat verdiene - was ich eh nicht überschreiten würde!

    Kann das irgendwie nicht glauben :confused:

    Morgen hab ich einen Termin in meiner Firma *aufgeregtbin* Einen Teilzeitjob hätt ich erst ab Jänner 08 (allerdings fix), oder ab Juni vollzeit :rolleyes:

    Da es sich um ein und den selben Arbeitsplatz handelt hab ich mir vielleicht überlegt ab Juni 40h und ab Jänner dann reduzieren auf 20h!

    Darum wüßt ich gern rein rechtlich bescheid bevor ich dem Chef den Vorschlag mach!

    Also, ist jemand von euch nach bereits 2 Jahren Karenz wieder voll arbeiten gegangen und ist sich dass mit den restlichen 6 Monaten Kbg ausgegangen?

    LG Muschmu :wave:
     
  2. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Bin nach 1,5 Jahren wieder voll arbeiten gegangen - jedoch muss ich dazu sagen es waren dann nur mehr 4 Monate - aber die habe ich finanziell gesehen voll ausgenützt - etwa 3.200 brutto/Monat = 12.800,-- und Einkünfte aus Vermietung - also für 2006 geht es sich mit der Zuverdienstgrenze, würde ich weiterarbeiten (bin inzwischen seit 25. Jänner im vorzeitigem Mutterschutz), müsste ich für die restlichen 9 Monate (also bis September 2007) verzichten.

    Nach meiner Rechnung bekommst du bis 2.12.2007 das Kindergeld - somit kannst du € 14.600,-- verdienen (oder 13.383,-- weiß leider nicht ob der Anspruch im Dezember als volles Monat gilt)
    Also 6 * 1.900 = 11.400,-- + Sonderzahlung Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld 1.900,-- ergibt € 13.300,-- brutto für 2007 - d.h. es müsste sich ausgehen!

    Nur zu - wenn du es machen möchtest, ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich die Arbeiterkammer leider nicht so gut auskennt, vielleicht hast du ja einen Bekannten, der in einer Steuerberatungskanzlei arbeitet und es ganz genau ausrechnen kann.

    lg
    Jasmine
     
  3. Ok, vielen Dank für deine Antwort - hat mir sehr weitergeholfen! Leider hab ich auch schon die Erfahrung gemacht dass einem zwei verschiedene Leute von der AK auch zwei verschiedene Aussagen machen - bezüglich der selben Sache ... :rolleyes:

    Werde morgen alles weitere mit meinem Chef besprechen und meinen Vater bez. Steuerberater fragen - der kennt einen guten ;) :D

    LG Muschmu :wave:
     
  4. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du nur Gehalt beziehst und keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hats (wie Vermietuing, etc.), dann gilt - ohne kompliziert rechnen zu müssen:

    Du hast EUR 946 an monatlicher Lohnsteuerbemessungsgrundlage während der KBG-Monate zur Verfügung (Dez. zählt nicht mehr). Von Jänner bis Dez. wären das 11 X 946 (dein Kontingent), die du dann in einem Monat oder auch verteilt auf mehrere Monate verdienen kannst.
    Du brauchst dich nur informieren, wie hoch deine Lohnsteuerbemessungsrundlage ist.

    LG
    S.
     
  5. Laut deiner Rechnung würd es sich dann nicht ausgehen :(

    Boah, ein jeder sagt was anderes, überall ließt man was anderes ...

    LG Muschmu :wave:
     
  6. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Die Frage wäre wann fängst du zum arbeiten an und wie lange bekommst du KBG????

    Also ich nehme jetzt einfach mal an BEGINN mit Juni 2007 und KBG bis Dezember 2007. DH Du darfst in diesem Jahr 14600 dazuverdienen, da du ja das ganze Jahr KBG bekommst. Wie du diese Summe aufteilst bleibst dir überlassen. Wenn es von Jänner bis Dezember wäre, dann darfst du nur 946,- an Lohnsteuerbemessungsgrundlage (etwa Brutto 1100,-) haben, da du aber erst mit Juni anfängst, ist dieser Betrag natürlich Höher.

    Also ich würde jetzt mal sagen es sollte sich ausgehen. Denn selbst wenn ich die 1900 Brutto mal 6 Monte rechne komm ich nicht über 14.600,-. Und die LBG ist ja weniger als dein Bruttogehalt.
     
  7. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Die Rechnung 1900 brutto mal 6 und schauen, ob man unter 14.600 ist, stimmt nicht!

    Entweder man rechnet exakt nach der rechenmethode oder man rechnet mit Kontigent der Lohnsteuerbemessungsgrundlage (wie ich).

    Wenn sie von Jänner bis einschl. Nov. KBg bezieht und z.B. nur 3 Monate arbeitet und Gehalt bekommt, dann kann sie in diesen 3 Monaten 11 X EUR 946 an LStBemessungsrundlage verdienen. Also monatliche LStBMGrundlage erfragen mal 3 (in diesem Beispiel) rechnen und schauen ob man unter den 11 X LStBMGrundlage bleibt.

    Das ist nur eine der Rechenvarianten, aber einfacher als die genaue - das geht aber nur, wenn man regelmäßig monatlich gleich viel verdient und keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hat.

    Wer Fragen hat, kann beim familienservice gratis anrufen: 0800240262
    oder im Informatuionsblatt nachlesen oder die Broschüre bestellen (www.bmsg.gv.at - Bürgerservice - Publikationen - Broschüre "Kinderbetreuungsgeld") .

    Auch gibt es hier schon viele threads dazu.

    LG
    S.
     
  8. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Das ist mir schon klar, dass das mit Brutto nicht stimmt. Aber wenn sie mit 6 mal 1900 (Brutto) nicht über die 14.600 kommt, dann kann sie es wohl mit der LBG auch nicht kommen.

    Den die ist ja bekanntermaßen niedriger als das Bruttogehalt.
     
  9. Drachela

    Drachela Gast-Teilnehmer/in

    Ich arbeite jetzt Elternteilzeit auf unbestimmte Zeit. Wenns so bleibt bin ich zufrieden, werde höchstens noch 1 Tag dazuarbeiten oder hier in der Nähe einen Halbtagsjob suchen.
    Mir wurde gesagt ich darf JETZT bis € 1.100,- brutto zum KBG dazuverdienen. Danach kriegt man ja nurmehr die Familiebeihilfe. Die Karenzzeit kann man ja nur höchstens 2 1/2 Jahre beantragen, oder früher beenden. Ich hab die volle Zeit angegeben, man weiß ja nie...
    :rolleyes:
     
  10. Mir wurde auch von der Krankenkasse gesagt, dass ich monatlich nicht mehr als 1.100 Brutto verdienen darf, sonst gibts ab dem Zeitpunkt wo ich mehr bekomme keine KBG mehr.
     
  11. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt keine Monatsgrenze, die Monatsbeträge sind nur eine Faustregel, wenn man das ganze Kahr KBG bezieht und das ganze Kahr arbeitet und: keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hat, also nur die unselbstständigen.

    Schaut mal unter: http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0227
    Downloads - Informationsblatt.

    LG
    S.
     
  12. Also ich blick mich glaub ich durch: Das mit den 946 LSTBMG/Monat wo man arbeitet stimmt, wenn immer das gleiche bekommt und keine weiteren Einkünfte hat.
    Die Berechnung ist dann folgendermaßen: Wenn ich ab Mai arbeite bekomme ich Monatlich 946,-- - das sind in 8 Monaten (Mai-Dezember) insgesamt 7568,--. Ich habe keine weiteren Einkünfte.
    Berechnung der Zuverdienstgrenze: 7568/8*12=11352-132=11220+30%=14586,-- - also weniger als 14600,--
    Ich bekomme ab Mai tatsächlich 2400 Brutto also rd. 2200 LSTBG. Jedes Monat gleich - daher für 8 Monate 17600,--. Ich habe keine weiteren Einkünfte.
    Berechnung des Zuverdienst: 17600/8*12=26400-132=26268+30%=34148,40 - also viiieeel zu viiiieeel!!!!
    Für Jänner bis April erhalte ich aber das KBG weil da steht es mir zu da ich in der Zeit keinen Zuverdienst habe.
     

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