1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Haftung bei Unfall auf Baustelle

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sunnyflower, 1 Juni 2012.

  1. sunnyflower

    sunnyflower Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    demnächst kommt eine firma und arbeitet an der dachuntersicht. Diese Arbeiten werden laut firma nur mit einer leiter durchgeführt. ich bin mir aber nicht sicher, ob dafür nicht eigentlich ein gerüst aufgestellt werden müsste (bez. sicherheit).
    meine frage daher: bin ich als bauherr bei einem unfall eines bauarbeiters haftbar, wenn dieser aufrund fehlender sicherheitsmaßnahmen (wie zb gerüst) passiert????

    danke und lg
     
  2. Brigitte

    Brigitte Gast-Teilnehmer/in

    wenns offiziell läuft denk ich nicht wenns schwarz läuft oder beksnnte sind würd ich eine bauherrenversichrtung machen
     
  3. Q

    Q Gast

    Du bist dafür verantwortlich dass auf deinem Grundstück keine atypischen Gefahren bestehen, z.B. offene oder mit morschem Holz abgedeckte Schächte, stromführende Drähte ...

    Für die mit der Arbeit selbst verbundenen Gefahren haftest du nicht. Die mit Arbeitsunfällen verbundenen Gefahren trägt die AUVA.
     
  4. sunnyflower

    sunnyflower Gast-Teilnehmer/in

    ok danke für die antworten :)
     

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