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Hab ich bei geringfügen Arbeiterverhältnis Kündigungsfrist ?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von rosi, 7 Februar 2008.

  1. rosi

    rosi Gast-Teilnehmer/in

    Wie schon meine frage sagt ...... .

    Find in meinem vertrag nur das ich ein probemonat hab , das jetzt schon vorbei ist und das man das Verhältniss lösen kann wann man will und ohne grund in dem probemonat.
    Aber mehr steht nicht drinnen.

    Kanns ja schlecht fragen weil dann wissens ja gleich was ich vorhab.Natürlich auch wieder nur wenn ich was neues gfunden hab in einem Arbeiterverhältnis besser bezahlt.

    Möcht mich wo bewerben und weiss nicht was ich denen in den Berwerbungsbogen schreiben soll wo steht : Ab wann können Sie ihre Tätigkeit bei uns aufnehmen ?

    Ist irrgentwie blöd.Was soll ich da hinschrieben.Ab sofort, ja von mir aus schon aber ich weiss jetzt nicht ob ich eine und wieviel kündigungsfrist ich hab.

    Vielleicht weiss wer.
    liebe grüsse
    rosi
     
  2. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    natürlich hast du auch. ich bin mir jetzt nicht 100 %ig sicher, aber ich denke, dass es 2 wochen sind (weil es ein "kurzfristiges, kurzzeitiges" DV ist). sonst bei der AK nachfragen, bitte
     
  3. Nici-06

    Nici-06 Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    im Normalfall sollte in Deinem Dienstzettel oder Dienstvertrag stehen welchem Kollektivvertrag Du unterliegst. Sollte im Dienstvertrag oder auf dem Dienstzettel kein Hinweis zur Kündigungsfrist stehen, kannst Du selber im Kollektivvertrag nachlesen (den sollte ;) der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer auflegen - schwarzes Brett oder Intranet...) oder bei der AK erfragen.

    Vorschlag Formulierung im Bewerbungsbogen - derzeit ungekündigtes Dienstverhältnis - Kündigungsfrist 2 oder 4 Wochen zum 1. oder 15. des Monates... (was auf Dich zutrifft...)

    LG
     

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