1. Reden wir miteinander ...

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grundgrenze - nachbar

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von babs22, 12 November 2007.

  1. babs22

    babs22 Gast-Teilnehmer/in

    hallo ihr lieben.

    ich hätte da jetzt einmal eine frage. unser nachbar ist gerade am bauen und hat seine garag an die grundgrenze gebaut (ist lt. bebauungsbestimmungen auch gestattet).

    jetzt unsere fragen.:

    pkt1.) wir wollten den bereich zwischen unserem haus und seiner garage pflaster - können dies allerdings nicht weil er seine garagenwand, welche ja an der grundgrenze steht, noch nicht geflämmt ist bzw. weil auch noch ein ca 50 cm breiter arbeitsgraben (auf unserem grundstück!) offen ist. wer ist hier im recht? könnten wir theoretisch einfach zuschütten und pflastern?? es ist ja immerhin unser grundstück!!

    pkt2.) wer ist für das verputzen der garagenwand, welche auf unsere grundstückseite schaut zuständig? wir denken mal, das er die wand (ist ja seine wand) verputzen muss oder?

    bitte um zahlreiche statements - wie unsere rechtlichen möglichkeiten sind!!!

    DANKE
     
  2. Schamane

    Schamane Gast-Teilnehmer/in

    auweh, auweh, Baurecht, sehr Regional immer zu betrachten, da hat ja wirklich jeder Bezirk seine eigenen Bestimmungen.

    vorweg: gratulation zu einer guten Nachbarschaft, wie's scheint ;o)

    ad 1: zuschütten darfst du den Graben sicherlich, aber genauso hat dein nachbar das Recht dein Grundstück zum Arbeiten, an dieser auf der Grundstückgrenze befindlichen Wand, zu betreten, folglich ist auch der Graben an sich rechtens, weil er ja noch an der Wand arbeiten muss.

    ad 2: die muss ER verputzen,streichen, is ja seine, ihr hingegen müßt ihm wiederum erlauben ein Gerüst aufzustellen damit er die Wand bearbeiten kann *g*

    Die Antworten begründen sich teils auf steirischem und teils aus Kärntnerischen Baurecht, nicht nachgeschlagen, sondern reine Erfahrungswerte, weil schon mal in so ähnlicher Form dagewesen & selbst erlebt ;o)

    Viel Spasz weiterhin mit dem Nachbar *g*
     
  3. Ich denke nicht, dass ihr so einfach zuschütten könnt. Ihr müsst ihm das Recht gewähren dort zu arbeiten. War bei uns zumindest so. Die Nachbarn mussten uns Arbeiten lassen.
    Wenn es allerdings ewig lange dauert würde ich einfach mal ein nettes klärendes Gespräch führen ;)

    Hier würd ich sagen der Nachbar ist zuständig.

    Aber wie hier ja schon erwähnt wurde sind die Baubestimmung von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.
    Ich würd mich in jedem Fall bei einer kompetenten Stelle erkundigen!

    Lg Heli
     
  4. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Rechtlich würde ich mich beim kostenlosen Gerichtsauskunft erkundigen, die haben immer einen Tag wo sie das machen.

    Den hier jemand rechtlich etwas zu sagen würde ich nicht wirklich annehmen, weil keiner die genauen umstände kennt.

    lg
     
  5. Das gilt aber dann nur für Neugebäude?
    Bei Aufbringung von Wärmedämmung auf Altbauten sieht die Sache wieder anders aus. Der Eigentümer muss sich sozusagen einverstanden erklären die paar Zentimeter von seinem Grundstück für die Wärmedämmung abzugeben.

    Lg Heli
     
  6. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Nein auch für alte!

    Wir hatten es diesen Sommer, unsere neuen nachbarn, haben das alte Haus saniert, und ich hab mich auf der gemeinde erkundigt, wir hätten unser einverständis geben müßen, ohne das hätten sie es nicht machen dürfen.

    Ich bin nur froh, das wir noch keine Pflastersteine haben sondern nur Waschbetonplatten,
    denn durch das abgraben, hat sich bei uns alles gesetzt, und ist abgesunken:(

    Ich habe es ihnen machen lassen, es ist eh unter der Erde, oben haben sie einen ganz normalen Putz gemacht.

    Lg
     
  7. Drago

    Drago Gast

    bei uns war es so:

    er "musste" uns den graben in seinen grund hineingraben lassen, kann mir nicht vorstellen, dass er den graben zuschütten hätte dürfen.
    und wir sind für das verputzen unserer mauer zuständig, aber er muss uns einen termin zum verputzen geben, er darf das nicht verhindern oder verzögern-ansonsten hätte uns die gemeinde den termin gegeben und er hätte nichts machen können.
     
  8. So unterschiedlich ist das also wieder.
    Wir haben voriges Jahr auch saniert und ausgebaut. Bei der Bauverhandlung wurde unsere Nachbarin von den Gemeindebeamten darauf hingewiesen, daß eine Wärmedämmung dran kommt und sie uns dies gestatten und unterschreiben muss.

    Lg Heli
     

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