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Grundbucheintragung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kuecken-mauz, 30 Juni 2011.

  1. kuecken-mauz

    kuecken-mauz Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    mein LG und ich wollen und einen Grund kaufen und ich habe eine Frage zur Grundbucheintragung. Wir würden es so machen, dass ich 2/3 bezahle und er 1/3. Wenn wir uns auch in diesem Verhältniss ins Grundbuch eintragen lassen und wir dann Haus bauen, wo wir beide jeweils die Hälfte der Kosten übernehmen, ist es dann so, dass ihm dann auch nur 1/3 vom Haus zustehen würde im Falle einer Trennung oder ist das nicht so.
    Ich blicke da irgendwie nicht so richtig durch :eek:.

    Danke für eure Hilfe.
    LG
     
  2. architectus

    architectus Gast-Teilnehmer/in

    na ja,
    das grundbuch ist ein kompliziertes ding. auf deine frage gäbe es viele antworten.
    grundsätzlich ist es so, daß die anteile, welche im grundbuch vermerkt sind, auch für
    sämtliche daruf befindliche baulichkeiten gelten.
    bei möglichen verkauf hat natürlich der das sagen, der die mehrheitsantele hat.
    man kann aber einen notariellen vertrag über die besitztümer bzw. baulichkeiten
    anfertigen.
    ich würde euch empfehlen, einen beratungstermin beim notar wahrzunehmen.
     
  3. Bebicat

    VIP: :Silber

    Hier wird das auch gerade diskutiert:
    [ame="http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=722283"]Nicht verheiratet....... - Parents & more | Community-Website[/ame]
     
  4. kuecken-mauz

    kuecken-mauz Gast-Teilnehmer/in

    Werde ich mir gleich durchlesen, danke :wave:
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wenn dein LG sich mit 1/3 im Grundbuch eintragen lässt, aber für den Hausbau mehr als ein Drittel beisteuert, dann steht ihm bei einer Trennung für den Hausbau auch das zu, was er eingebracht hat - vorausgesetzt, er kann es durch Rechnungen, Zahlungseingänge, ... belegen.

    Nachteil ist aber, dass eben nur ein Drittel (inkl. der erbrachten Leistungen für Hausbau) durch das Grundbuch abgesichert ist; dieser Betrag wäre bei einem Verkauf leichter einzufordern als jener überschüssige Anteil, der nicht durch das Grundbuch abgedeckt ist.
     
  6. kuecken-mauz

    kuecken-mauz Gast-Teilnehmer/in

    Aslo wäre es eigentlich am Besten, wenn er doch die Hälfte bezahlt, weil dann hat man die wenigsten Probleme ;)
     

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