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Grundbucheintragung - Land, Bank?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Hello75, 23 Februar 2007.

  1. Hello75

    Hello75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle!

    Ich habe da mal eine Frage - weiss jemand, wer sich zuerst ins Grundbuch einträgt? Ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe - zuerst das Land, für die Förderung, dann die Bank, für Kredit. Und dann wir? Als Eigentümer? Oder gar nicht?

    vielen Dank und lieber gruß

    O.
     
  2. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Zuerst müsst ihr mal im Grundbuch stehen, oder zumindest der Kaufvertrag dafür vorliegen (Eintragung dauert ja ein bisserl).

    Dann kommt das Land und dann die Bank.
     
  3. Q

    Q Gast

    Ähm, weiter aushol:

    Eure Eintragung ist die Eintragung des Eigentumsrechtes (B-Blatt). Die restlichen tragen dingliche Pfandrechte an der Liegenschaft ein (C-Blatt), also Belastungen, die "an der Liegenschaft kleben", also auch bei Eigentümerwechsel bestehen bleiben. Die haben aber mit dem Eigentumsrecht nichts zu tun, die können nur beim Betreiben von sonstigen Forderungen vorrangig zugunsten des Gläubigers verwertet werden.

    Hier gilt immer "Land vor Bank". Das akzeptieren die Banken aber (notgedrungen), das Land macht es nicht anders.
     
  4. LANDEI

    LANDEI Gast

    genau, das Grundbuch besteht sozusagen aus:

    A-Blatt (Gustbestandsblatt). das steht drinnen wie groß das Grundstück ist, welche Widmung es hat (z.B. Baugrund oder Wiese)

    B-Blatt: da steht drinnen wem das gute Stück gehört

    c-Blatt: da stehen die Belastungen des Grundstückes drinnen, also üblicherweise Hypotheken von Land und Banken.


    Die Bank bzw. Land kann ihre Hypothek erst eintragen wenn die richtigen Eigentümer eingetragen sind. Damit das Zug-um-Zug geht, wird das meistens über einen Treuhänder (Notar, RA) gemacht.

    @Q: du bist auch vom Fach oder? Bank - Gericht - RA tippe ich...
     

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